Die MAK-Kommission senkte kürzlich den Allgemeinen Staubgrenzwert. Daher wird es voraussichtlich einen neuen, niedrigeren Grenzwert für Feinstaub (A‑Staub) am Arbeitsplatz geben. Für viele Betriebe in der Lebensmittelindustrie bedeutet das: Auch sie müssen in Zukunft ein verstärktes Augenmerk auf die ganz feinen Stäube haben.
An vielen Arbeitsplätzen
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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