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Eskalationsmanagement bei der Landeshauptstadt München

Welche Regelungen erleichtern den Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Eskalationsmanagement bei der Landeshauptstadt München

Seit nun­mehr knapp 20 Jahren legt das Arbeitss­chutzge­setz expliz­it fest, dass Gefährdun­gen, die bei der Arbeit auftreten, vom Arbeit­ge­ber zu beseit­i­gen oder zu min­imieren sind. Die „Ver­ant­wortlichen“ haben geeignete Maß­nah­men zu ergreifen, um die Gesund­heit ihrer Beschäftigten möglichst lange zu erhal­ten sowie gesunde und sichere Arbeits­be­din­gun­gen zu schaf­fen. Nicht
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