Seit nunmehr knapp 20 Jahren legt das Arbeitsschutzgesetz explizit fest, dass Gefährdungen, die bei der Arbeit auftreten, vom Arbeitgeber zu beseitigen oder zu minimieren sind. Die „Verantwortlichen“ haben geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten möglichst lange zu erhalten sowie gesunde und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Nicht
Unsere Webinar-Empfehlung
Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
Teilen: