Läuft beim Hoflader der Motor heiß, ist jedem klar: Soweit hätte es nicht kommen dürfen. Schwitzen Beschäftigte seit Stunden bei der Arbeit auf der Pflanzmaschine, wird es dann nicht auch höchste Zeit, ihnen Getränke zur Verfügung zu stellen? Ist das dann nur eine nette Geste oder ist es die Pflicht des Unternehmers?
Die Antwort lautet: Wenn den Beschäftigten nicht nur die schwere körperliche Arbeit im Freien ins Schwitzen bringt, sondern ihn zusätzlich auch noch eine hohe Umgebungstemperatur belastet, spricht man von Hitzearbeit. Arbeitgeber sind dann in der Pflicht und müssen ihre Beschäftigten wirkungsvoll schützen. Denn andernfalls drohen Gesundheitsschäden wie zum Beispiel Hitzekollaps oder Hitzschlag. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) empfiehlt Arbeitgebern folgendes Vorgehen zum Schutz ihrer Beschäftigten.
Die Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung klärt der Arbeitgeber, an welchen Arbeitsplätzen Gefährdungen aufgrund von Hitze auftreten können. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Arbeitsstätten auf dem Firmengelände oder im Freien, etwa bei der Ernte auf dem Feld, handelt. Aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich außerdem, welche Schutzmaßnahmen zum Einsatz kommen.
In der grünen Branche ist die Hitzeeinwirkung am Arbeitsplatz meist den hohen Außentemperaturen geschuldet. Aus diesem Grund kann der Arbeitgeber mit einer orientierenden Ermittlung in zwei Schritten klären, ob Hitzearbeit vorliegt:
- Schritt 1: Ordnen Sie die zu beurteilende Tätigkeit je nach Arbeitsschwere den Stufen eins bis vier auf Tabelle eins zu.
- Schritt 2a: Ermitteln Sie die gewöhnliche Lufttemperatur sowie die relative Luftfeuchtigkeit am Arbeitsplatz.
- Schritt 2b: Mithilfe von Tabelle zwei erkennen Sie, ab wann wahrscheinlich ein Hitzearbeitsplatz vorliegt.
Wenn Hitzearbeit vorliegt, müssen in der jeweiligen Stufe jeweils alle Parameter gleichzeitig erfüllt sein. Aber auch, wenn nur ein oder zwei Parameter der Messgrößen „Dauer“, „Temperatur“ und „Luftfeuchtigkeit“ nicht erfüllt werden, empfiehlt die SVLFG, die Hitzeeinwirkung dennoch mithilfe geeigneter Maßnahmen zu minimieren. Denn zum Beispiel auch trockene Hitze allein kann das Herz-Kreislauf-System belasten und die geistige wie körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
Maßnahmen nach dem T.O.P.-Prinzip
Das T.O.P.-Prinzip gibt eine Orientierung, in welcher Reihenfolge Schutzmaßnahmen am besten greifen. Technische Maßnahmen sind am wirkungsvollsten, denn sie schützen den Arbeitsplatz als solchen vor der Gefahrenquelle. Sie sind deshalb die erste Wahl gegenüber organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen. Tabelle drei zeigt eine Auswahl geeigneter Maßnahmen in dieser Reihenfolge.
Pflicht statt Kür – ein Beispiel
Wenn der Beschäftigte im Gemüsebau bei sehr schwüler Witterung und 34 Grad Celsius vier Stunden auf der Pflanzmaschine sitzt, handelt es sich um eine Tätigkeit der Stufe 1 und mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Hitzearbeitsplatz. Der Beschäftigte hat damit Anspruch auf kostenloses Trinkwasser in ausreichender Menge. Außerdem sollte der Unternehmer prüfen, ob der Arbeitsplatz auf der Maschine durch ein Sonnenschutzdach beschattet und die Arbeit in die kühlere Tageszeit verlegt werden kann.
Ein Recht auf besondere Getränke wie zum Beispiel Schorle oder auf eine bestimmte Temperierung des Wassers hat ein Arbeitnehmer nicht. Wer als Unternehmer ganzjährig geeignete Getränke zur Verfügung stellt, ist aber nicht nur auf der sicheren Seite, sondern versorgt seine Mitarbeiter auch mit einem gesunden Motivationsschub.
Aufeinander achten!
Bei Arbeiten in der Hitze ist es wichtig, dass alle aufeinander achten. Klagt ein Kollege über Symptome wie Kopfschmerzen, Übelkeit oder unklare Beschwerden, gilt es schnell zu reagieren. Bringen Sie Betroffene sofort in den Schatten. Wenn die Person liegen möchte, sorgen Sie dafür, dass sie ihren Kopf etwas erhöht ablegen kann. Geben Sie der Person ausreichend zu trinken. Feuchte Tücher dienen zur Kühlung. Bringen Sie Bewusstlose in die stabile Seitenlage und rufen Sie sofort den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112.
Das passiert bei Hitzearbeit
Leidet der Körper bei Hitzearbeit unter Flüssigkeitsverlust und Wärmestau, läuft das Herz- Kreislauf- System auf Hochtouren. Betroffene fühlen sich dann oft erschöpft. Sie klagen über Konzentrationsschwierigkeiten und ihre Arbeitsleistung sinkt. Das Unfallrisiko indes wird immer höher. Steigt die Körpertemperatur stark an, kann es zur Hitzeerschöpfung, einem Hitzekollaps oder zum Hitzschlag mit Organversagen kommen.