Welche Möglichkeiten haben Betriebe, sich über mögliche Risiken und Gefährdungen am Entsendungsort zu informieren?
Behördliche Quellen sind das Auswärtige Amt mit Informationen zu allen Ländern der Welt. Diese Informationen stellen für deutsche Reisende eine Art „behördliche Beurteilung” dar. Sie sind jedoch nicht speziell für berufliche Reisen erstellt, sondern beschreiben eine staatliche Einschätzung und betreffen alle Reisen, vor allem auch die privaten Urlaubsreisen.
Weitere Details zu Infektionskrankheiten und Impfungen gibt auch das Robert-Koch-Institut. Auch dessen Informationen sind naturgemäß allgemein verfasst und unterscheiden nicht zwischen Urlaubsreisen und beruflichen Reisen.
International SOS ist darauf spezialisiert, weltweite Informationen für beruflich Reisende und Entsandte aufzuarbeiten. Im Gegensatz zu den behördlichen Informationen sind diese Informationen für Unternehmen und Firmen und spezieller für berufliche Auslandseinsätze vorgesehen.
Die oft dienstliche Notwendigkeit der Reisen wird hierbei berücksichtigt, Aussagen wie „Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen“ bekommen im beruflichen Umfeld eine andere Bedeutung.
International SOS bietet für seine Kunden über seine Assistance-Center sehr spezielle Informationen auf besondere Kundenanfragen hin an. Hierbei kann dann sehr konkret auf die Situation an einem konkret genannten Einsatzort eingegangen werden.
Da International SOS in fast allen Regionen der Welt eigene Mitarbeiter vor Ort beschäftigt — wir sind stolz auf unsere „Boots-on-the-Ground“-Arbeitsweise, können diese auch bei der Evaluierung exakt helfen.
Von Unwetter/Klimakatastrophen, Terror bis hin zur Erkrankung mit multiresistenten Erregern sind unterschiedliche Risiken denkbar, aber eher wenige im Vorfeld bekannt. Welcher Schutz ist möglich?
Unwetter, Klimakatastrophen und Terror sind nicht im Voraus konkret bekannt, dennoch gibt es Länder und Zielregionen, in denen diese Risiken häufiger und eher wahrscheinlich sind als in anderen. Für diese Regionen kann dann entsprechend Vorsorge getroffen werden, z.B. Transportmethoden und Unterkünfte gewählt werden, die Schutz bieten.
Der Umgang mit Terror bleibt eine unglaubliche Herausforderung, allerdings können gezieltes Training und spezielle Schulungen vor dem Einsatz auch hier die Gefahr oder Wahrscheinlichkeit reduzieren, sich an Orten aufzuhalten, wo Terroraktionen häufiger auftreten. Dies kann zu einer Reduzierung des Risikos führen.
Zusätzlich ist es auf jeden Fall sinnvoll, einen Kommunikationsstrang zwischen Reisenden und dem Unternehmen aufrechtzuerhalten und für außergewöhnliche Notfälle entsprechende Evakuierungsmöglichkeiten im Voraus zu planen.
Gefahrenlagen ändern sich – was sind die derzeit größten Herausforderungen, mit denen Arbeitgeber und Mitarbeiter konfrontiert sind?
Risiken werden unterschiedlich wahrgenommen. Im Empfinden der Unternehmen und der Reisenden stehen häufig diejenigen Gefahren im Vordergrund, über die aktuell in den Medien berichtet wird. Dies sind fast immer kriegerische oder terroristische Anschläge sowie schwere Naturkatastrophen.
Die Erfahrung von International SOS zeigt aber, dass in den allermeisten Fällen, in denen Reisende während der Reise Unterstützung benötigen, dies aufgrund von Erkrankungen und Verletzungen stattfindet.
Was können Betriebsärzte und Arbeitsmediziner im Vorfeld einer Geschäftsreise leisten? Wie ist die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage jeder Prophylaxe. Für die Gefährdungsbeurteilung sind sowohl Informationen über den Einsatzort und die dortige Tätigkeit als auch über die persönlichen Bedingungen der Reisenden notwendig.
Für beides können die betriebsärztlichen Dienste der Unternehmen eine große Hilfestellung leisten. Die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte kennen die Reisenden, da sie Angehörige des Unternehmens sind, sie kennen die Tätigkeit am Einsatzort und können im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge die persönliche Situation der Reisenden evaluieren.
Die Beurteilung vorbestehender Erkrankungen mit Hinblick auf die Reise sind dabei genauso wichtig wie mögliche impfpräventable Infektionserkrankungen am Einsatzort. Für Länder mit besonderen klimatischen und hygienischen Bedingungen am Einsatzort schreibt die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) eine Pflichtvorsorge vor, das Unternehmen muss eine solche Vorsorge anbieten und die Mitarbeiter müssen die Vorsorge annehmen.