Die Vermeidung von Arbeitsunfällen hat höchste Priorität. Gleichwohl müssen Betriebe auf den Ernstfall vorbereitet sein: Wenn der vorbeugende Arbeitsschutz versagt und sich ein Unfall ereignet, zählt vor allem eine gut organisierte Erste Hilfe – insbesondere bei Gefahrstoffunfällen. Dieser Beitrag geht auf Sofortmaßnahmen bei Augenverätzungen und einer Chlorgas-Kontamination ein.
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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