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Sucht am Arbeitsplatz

Mosaiksteinchen zusammensetzen
Sucht am Arbeitsplatz

Sucht am Arbeitsplatz
Foto: © Andrey Popov -stock.adobe.com
Solange es Men­schen gibt, solange sind Sucht­mit­tel und Süchte ein The­ma, ist Dr. Ste­fan Pop­pel­reuter überzeugt. Sucht am Arbeit­splatz: Was bedeutet das für die Unternehmen? Zum einen gibt es bere­its Stan­dards im Umgang mit „klas­sis­chen“ Dro­gen, zum anderen sind sie mit neuen Her­aus­forderun­gen kon­fron­tiert – so etwa durch die geplante Legal­isierung von Cannabis oder das Entste­hen neuer Sucht­for­men im Zuge der Dig­i­tal­isierung. Zur Einord­nung der Prob­lematik führten wir ein Gespräch mit dem Suchtexperten.

Das Inter­view führte Petra Jauch.

Ein Interview zum Thema Sucht am Arbeitsplatz mit Dr. Stefan Poppelreuter
Dr. Ste­fan Pop­pel­reuter
Foto: © die Schnappschützen

Herr Dr. Pop­pel­reuter, Warum soll­ten sich Unternehmen gezielt mit den ver­schiede­nen Sucht­for­men auseinan­der­set­zen? Ver­lan­gen stof­funge­bun­dene Süchte wie Spiel­sucht, Kauf­sucht, Online-Sucht und Arbeitssucht nach ein­er anderen Herange­hensweise als die klas­sis­chen Sucht­for­men wie etwa der Alkoholismus?

Der Haupt­grund für diese Unterteilung ist, dass mit den ver­schiede­nen Sucht­for­men auch unter­schiedliche Bedarfe beziehungsweise unter­schiedliche Kon­se­quen­zen ein­herge­hen. Auch wenn der Sucht­be­griff in der Nomen­klatur der medi­zinis­chen Man­uale offiziell gar nicht vorkommt, gel­ten Alko­holis­mus, Dro­gen­ab­hängigkeit oder Nikotinkon­sum landläu­fig als klas­sis­che Süchte. Es gibt also zum einen diese klas­sis­chen Abhängigkeits- oder Miss­brauch­sprob­lematiken mit psy­choak­tiv­en Sub­stanzen. Zum anderen ken­nen wir, tat­säch­lich auch schon länger, miss­bräuch­lich­es exzes­sives Ver­hal­ten, das auch ohne Sub­stanzkon­sum Suchtcharak­ter annehmen kann – etwa, wenn eine Per­son exzes­siv spielt oder arbeitet.

Nun höre ich momen­tan von vie­len Unternehmen, mit denen ich zusam­me­nar­beite, dass sie den Alko­holkon­sum im Betrieb weit­ge­hend im Griff haben, Dro­gen vom Arbeit­splatz fern­hal­ten kön­nen und auch den Nich­trauch­er­schutz hin­bekom­men. Sie haben jedoch ein Prob­lem mit per­ma­nen­tem Online-Gam­ing und ‑Gam­bling. Andere Unternehmen erken­nen, dass sie mit Worka­holics ein The­ma haben. Deswe­gen gibt es auch zunehmend Betrieb­svere­in­barun­gen, die nicht nur auf den Umgang mit den sozusagen klas­sisch suchterkrank­ten Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­ern abzie­len, son­dern auch die nicht stof­fge­bun­de­nen Sucht­for­men mehr und mehr in den Fokus rücken.

Das heißt, die nicht stof­fge­bun­de­nen Sucht­for­men am Arbeit­splatz beschäfti­gen zunehmend Unternehmen, weil sie im Umgang mit ihnen weniger erfahren sind?

Genau. In der Tat ist es so, dass man zum The­ma Alko­hol und Dro­gen gewisse Stan­dards, Rou­ti­nen und auch diag­nos­tis­che Sys­teme entwick­elt hat, um diese Sucht­for­men zu erken­nen und entsprechend zu han­deln. Diese Erfahrun­gen haben wir bei den stof­funge­bun­de­nen Sucht­for­men noch nicht in diesem Aus­maß. Man kann jedoch vieles aus dem einen in den anderen Bere­ich über­tra­gen. Wenn es beispiel­sweise um die arbeit­srechtliche Behand­lung von Auf­fäl­ligkeit­en am Arbeit­splatz geht, dann ist ganz klar: Wer alko­holisiert am Arbeit­splatz erscheint, bege­ht eine arbeitsver­tragliche Pflichtver­let­zung. Jemand, der per­ma­nent an seinem Smart­phone während der Arbeit dad­delt, bege­ht aber auch eine arbeitsver­tragliche Pflichtver­let­zung – im Sinne der Arbeit­szeit­er­schle­ichung oder wie man das auch immer nen­nen will. Insofern hat man da auch Anlei­hen von dem einen in den anderen Bere­ich, aber es tut schon not, sich ein­mal mit der Frage zu beschäfti­gen: Kann es tat­säch­lich sein, dass Men­schen suchthaft spie­len oder suchthaft arbeit­en? Das leuchtet vie­len noch nicht oder noch nicht hin­re­ichend ein. Aber so ähn­lich war es beim Alko­hol ja auch: Alko­holis­mus als Erkrankung ist in unser­er Gesellschaft noch gar nicht so lange anerkannt.

Umgang mit stof­funge­bun­de­nen Ver­hal­tenssücht­en am Arbeitsplatz

Wom­öglich kommt jet­zt etwas Neues ins Spiel: In Sachen Cannabis wurde eine Wende in der deutschen Dro­gen­poli­tik ein­geleit­et. Sehen Sie in dieser Hin­sicht Schwierigkeit­en auf die Betriebe zukommen?

Jede Form von Sub­stanz, die das Bewusst­sein verän­dert, spielt natür­lich eine Rolle und ist ein Prob­lem. Nun bricht nicht der Unter­gang des Abend­lan­des an, wenn wir den Cannabiskon­sum legal­isieren; Alko­hol ist ja auch schon seit Jahrtausenden eine legale Droge in unser­er Gesellschaft. Aber klar kom­men damit neue Prob­leme auf die Unternehmen zu, weil Cannabis andere Symp­to­matiken evoziert. Der Alko­hol macht eine Fahne – zumin­d­est, wenn ich zu viel getrunk­en habe. Beim Cannabis sind es andere Merk­male kör­per­lich­er Natur, die möglicher­weise Hin­weise auf einen über­mäßi­gen Kon­sum geben. Insofern wer­den die Fir­men her­aus­ge­fordert sein.

Ver­gle­ich­sweise unprob­lema­tisch erscheint der Umgang mit Nikotin. An Arbeit­splätzen herrscht Rauchver­bot, aber es gibt in der Regel Orte für Rauch­pausen. Ist damit alles getan?

Beim Rauchen ist es so, dass es eine gesamt­ge­sellschaftliche Äch­tung erfahren hat. Das macht es den Betrieben natür­lich leichter, das Rauchver­bot durchzuset­zen. Ver­bote allein reichen jedoch nicht aus. Wichtig ist auch das The­ma Sen­si­bil­isierung, also Aufk­lärung und Hil­festel­lung anzu­bi­eten – und zwar nicht nur für betrof­fene Per­so­n­en, son­dern auch für Führungskräfte und Kol­le­gen, die entsprechende Auf­fäl­ligkeit­en wahrnehmen und adressieren müssen beziehungsweise sollen.

Zudem brauchen Unternehmen ein ganz klares Konzept dafür, wie man mit Abhängigkeits­fällen in den eige­nen Rei­hen umge­ht. Das schlägt sich in der Regel in den schon erwäh­n­ten Betrieb­svere­in­barun­gen nieder. Diese dienen zum einen zur Wahrnehmung der Für­sorgepflicht des Arbeit­ge­bers gegenüber den Beschäftigten, zum anderen aber auch zum Erhalt der unternehmerischen Hand­lungsspiel­räume. Alko­holerkrank­te sind ja zunächst ein­mal unkünd­bar, weil aus Krankheits­grün­den nicht gekündigt wer­den darf. Hier sieht der Geset­zge­ber aber Spiel­raum für den Arbeit­ge­ber vor, wenn bes­timmte Regeln einge­hal­ten wer­den, also zum Beispiel mehrere Gespräche geführt, Abmah­nun­gen angekündigt und erteilt sowie adäquate Hil­f­sange­bote gemacht wur­den. Die Fir­men soll­ten also beson­deren Wert darauf leg­en, dass es eine Regelung oder eben Betrieb­svere­in­barung dazu gibt, wie in solchen Fällen ver­fahren wird – und genau das Gle­iche sollte man auch für die stof­funge­bun­de­nen Süchte anstreben.

Kündi­gung eines alko­holkranken Elektrikers

Bei den stof­funge­bun­de­nen Sücht­en am Arbeit­splatz ist es jedoch ungle­ich schw­er­er zu erken­nen, wann die Gren­ze zur Abhängigkeit über­schrit­ten ist. Nehmen wir mal die Arbeitssucht: Beson­ders fleißige und engagierte Mitar­bei­t­ende sind ja zunächst ein­mal gern gesehen.

Sie sprechen hier ein ganz schwieriges The­ma an. Hier ist wieder die Diag­nos­tik gefragt. Ab wann kann man sagen, dass jemand arbeitssüchtig ist? Es gibt aber einige Symp­to­matiken, auf die man hil­f­sweise zurück­greifen kann. So spielt es natür­lich immer eine Rolle, wie viele Stun­den jemand arbeit­et. Ein quan­ti­ta­tives Kri­teri­um allein reicht zwar bei Weit­em nicht aus, aber wenn ich fest­stelle, dass Mitar­bei­t­ende ständig deut­lich mehr Stun­den arbeit­en als im Arbeitsver­trag vere­in­bart ist, Urlaub­stage zurück­geben oder ver­fall­en lassen und auch zu unüblichen Zeit­en arbeit­en, ist das zumin­d­est ein Hin­weis darauf, dass hier das Ver­hält­nis von Arbeit und son­sti­gen Lebens­bere­ichen aus der Bal­ance ger­at­en ist. Der Arbeit­ge­ber braucht an dieser Stelle aber keine Diag­nose, son­dern muss nicht zulet­zt auf­grund geset­zlich­er Rah­menbe­din­gun­gen inter­ve­nieren: Das Arbeit­szeit­ge­setz sagt ja ganz klar, dass es eine wöchentliche Höch­star­beit­szeit gibt, die allen­falls für bes­timmte, sehr beschränk­te Zeiträume über­schrit­ten wer­den darf.

Ich bin allerd­ings der fes­ten Überzeu­gung, dass das Arbeit­szeit­ge­setz eines der am häu­fig­sten gebroch­enen Geset­ze in unser­er Repub­lik ist. Für viele ist es ein Anreiz, Über­stun­den zu machen, weil diese bezahlt oder an ander­er Stelle aus­geglichen wer­den. Oder sie stellen ein­fach ein zwin­gen­des Erforder­nis dar, weil immer mehr Arbeit von den Beschäftigten oder weniger Beschäftigten erledigt wer­den muss. Die Arbeit­szeit ist dem­nach kein ein­deutiges Kri­teri­um, aber ich würde als Arbeit­ge­ber immer darauf schauen.

Zudem würde ich mich fra­gen: Hat der Mitar­beit­er oder die Mitar­bei­t­erin auch noch andere Lebens­bere­iche, in denen er/sie sich betätigt? Welche son­sti­gen Belas­tun­gen gibt es im pri­vat­en Umfeld? Wie ist die Qual­ität der Arbeit? Delegieren Führungskräfte noch beziehungsweise arbeit­en die Beschäftigten noch im Team? Worka­holics neigen ja zu isoliertem Arbeit­en, weil sie glauben, dass nur sie es richtig machen oder um die Kon­trolle zu behalten.

Also es gibt weiche Kri­te­rien, B‑Belege nen­nen wir das in der Diag­nos­tik oder vielle­icht auch nur C‑Belege, aber keinen schla­gen­den Beweis für eine Erkrankung. Bei Sucht und Abhängigkeit muss man sich immer aus ver­schiede­nen Mosaik­steinchen ein Bild zusam­menset­zen. Das ist die große Herausforderung.

Auch diese Unsicher­heit, ob wirk­lich eine Suchterkrankung vor­liegt, macht es für die Kol­legin­nen und Kol­le­gen schw­er, eine Per­son darauf anzus­prechen. Viele befürcht­en, eine Abfuhr zu bekommen.

Diese Sorge ist ver­ständlich und nachvol­lziehbar. Aber was ist die Alter­na­tive? Wenn ich viel Zeit mit den Kol­legin­nen und Kol­le­gen ver­bringe und dadurch Verän­derun­gen wahrnehme, sollte ich das auch zum Aus­druck brin­gen. Da geht es zunächst ein­mal um konkrete Beobach­tun­gen. Ich beschreibe also, was ich wahrgenom­men habe und wie das auf mich wirkt. Zum Beispiel: Ich nehme wahr, dass du in den let­zten Wochen regelmäßig mon­tags zu spät zum Dienst ersche­inst und erst­mal einen etwas übernächtigten oder des­ori­en­tierten Ein­druck machst. Das wirkt auf mich so, als ob du schlecht geschlafen hast, als ob du viel gefeiert hast, als ob du Prob­leme hast. Und dann kann ich ergänzen: Ich fände es bess­er, wenn es uns gelänge, mon­tag­mor­gens wieder pünk­tlich in die Arbeitswoche zu starten. Also Wahrnehmung, Wirkung und Wun­sch zum Aus­druck bringen.

Das kann zwei pos­i­tive Fol­gen haben: Erstens merkt die betrof­fene Per­son, dass ihr Ver­hal­ten nicht unbe­merkt bleibt – ein erster Anreiz für eine Ver­hal­tensän­derung. Unter Umstän­den ver­sucht sie auch, sich bess­er zu tar­nen. Aber dadurch, dass Öffentlichkeit für Prob­leme geschaf­fen wird, wer­den diese über­haupt erst behandelbar.

Der zweite pos­i­tive Effekt ist: Die Per­son, die das Prob­lem anspricht, übern­immt eine wichtige Rolle, die viele Kol­legin­nen und Kol­le­gen nicht unbe­d­ingt anzunehmen bere­it sind. Für viele ist Weg­guck­en ange­sagt, aber je früher eine Prob­lematik ange­gan­gen wird, desto bess­er. Das große Prob­lem bei Sucht- und Abhängigkeit­serkrankun­gen am Arbeit­splatz ist ja, dass sie meist erst durch einen Zwis­chen­fall offenkundig wer­den – durch einen Unfall oder wenn ein Pro­jekt an die Wand gefahren wird. Dann sagen plöt­zlich viele, das war ja klar, das haben wir schon lange befürchtet.

Wir wis­sen nicht zulet­zt aus der Forschung, dass es Jahre oder Jahrzehnte dauern kann, bis eine Suchterkrankung am Arbeit­splatz the­ma­tisiert wird. In dieser Zeit ver­fes­ti­gen sich die Sucht und Abhängigkeit und der Weg zurück wird immer schwieriger. Das für den Arbeit­ge­ber noch entschei­den­dere Prob­lem ist: Wenn jemand ständig mehr oder weniger alko­holisiert am Arbeit­splatz erscheint, stellt das natür­lich ein immenses Sicher­heit­srisiko dar.

Die Sucht­prob­lematik wird uns wohl auch in Zukun­ft begleit­en. Rech­nen Sie eher mit ein­er steigen­den oder fal­l­en­den Tendenz?

Sucht und Rausch sind nach meinem Dafürhal­ten orig­inäre Bestandteile men­schlichen Daseins. Es ist schon immer so gewe­sen, dass der Men­sch den Rausch sucht – entwed­er über die Ein­nahme von Sub­stanzen oder durch bes­timmte Ver­hal­tensweisen. Es gibt den Liebesrausch; auch das Betra­cht­en von Kunst­werken oder das Hören von Musik kann höch­ste Glücks­ge­füh­le aus­lösen. Dieses Bedürf­nis wird auch durch die Sucht bedi­ent. Das heißt, wir wer­den sie nicht los, weil Men­schen eben nicht nur kog­ni­tive Denker sind, son­dern auch Emo­tio­nen haben. Unser ganzes men­schlich­es Dasein hat auch etwas mit Ent­gren­zung zu tun, mit einem über sich selb­st Hin­aus­ge­hen und Hinauswachsen.

Im Arbeits­bere­ich bekom­men wir es derzeit ver­stärkt mit der Sucht­prob­lematik zu tun, weil immer neue Ver­hal­tens­muster mit suchthaftem Charak­ter entste­hen. Eine Rah­menbe­din­gung dafür ist die Dig­i­tal­isierung. Die ständi­ge Ver­füg­barkeit von Wettspie­len auf dem Smart­phone kann zum Beispiel dazu ver­leit­en, sich per­ma­nent damit zu beschäfti­gen. Einige Unternehmen haben ins­beson­dere mit jun­gen Leuten, die mehr oder weniger nur noch am Handy hän­gen, ein The­ma. Da wird noch nicht ein­mal gezockt, aber per­ma­nent im Fre­un­deskreis oder in irgendwelchen Net­zw­erken gechat­tet. Die Mitar­bei­t­en­den sind also ständig abge­lenkt. Dabei haben sie als Arbeit­nehmer ver­traglich zugesichert, dass sie ihre Arbeit­skraft zu 100 Prozent in den Dienst der Arbeitsstelle stellen und dafür geht ihr Arbeit­ge­ber bes­timmte Verpflich­tun­gen ein. Wir bekom­men inzwis­chen einige Anfra­gen in diese Richtung.


DGUV-Posi­tion­spa­pi­er zur geplanten Freiga­be von Cannabis

„NULL Alkohol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bildung“

Zur aktuellen Debat­te um die Legal­isierung von Cannabis hat die geset­zliche Unfal­lver­sicherung Posi­tion bezo­gen und mit Forderun­gen an die Poli­tik verknüpft. „Cannabis, Alko­hol und andere Sucht­mit­tel kön­nen die Sicher­heit am Arbeit­splatz gefährden. Wir treten dafür ein, Alko­hol und Cannabis am Arbeit­splatz und in Bil­dung­sein­rich­tun­gen gle­ich zu behan­deln. In bei­den Fällen muss ein Kon­sum, der zu Gefährdun­gen führen kann, aus­geschlossen sein“, erk­lärte Dr. Ste­fan Hussy, Haupt­geschäfts­führer des Spitzen­ver­ban­des der Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen, Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung e. V. (DGUV).

Auf ihrer Web­site hat die DGUV dazu das Posi­tion­spa­pi­er „NULL Alko­hol und NULL Cannabis bei Arbeit und Bil­dung. Zur Entkrim­i­nal­isierung von Cannabis in Deutsch­land – Fol­gen für Arbeit­splätze, Arbeit­sun­fälle, Bil­dung­sein­rich­tun­gen und die geset­zliche Unfal­lver­sicherung“ veröf­fentlicht, das einige bis­lang nur wenig betra­chtete Auswirkun­gen der geplanten Legal­isierung von Cannabis auf die Arbeitswelt und Bil­dung­sein­rich­tun­gen in den Blick nimmt. Darin heißt es: „Cannabiskon­sum darf nicht dazu führen, dass man sich selb­st oder andere gefährdet. Hierüber beste­ht Kon­sens. Schwierigkeit­en gibt es jedoch bei der Frage, wie im Ver­dachts­fall eine Beein­träch­ti­gung des Reak­tionsver­mö­gens durch Cannabis fest­gestellt wer­den kann. Die geset­zliche Unfal­lver­sicherung fordert deshalb von den poli­tisch Verantwortlichen:

  • Die Entkrim­i­nal­isierung von Cannabis muss mit der Förderung von Forschung­spro­jek­ten ver­bun­den wer­den, um evi­denzbasierte Kri­te­rien für eine Beein­träch­ti­gung des Ver­hal­tens- und Reak­tionsver­mö­gens durch den Kon­sum von Cannabis zu identifizieren.
  • Die Debat­te über die „Freiga­be“ von Cannabis darf nicht dazu führen, dass die Wirkung von Cannabis ver­harm­lost wird. Die Entkrim­i­nal­isierung von Cannabis ist daher mit öffentlichkeitswirk­samen Infor­ma­tion­skam­pag­nen zu verbinden, die über die Wirkung von Cannabis aufk­lären und ins­beson­dere klar auf die damit ver­bun­de­nen Risiken für Sicher­heit und Gesund­heit hinweisen.“

Betriebliche Sucht­präven­tion ist schon seit langem The­ma der Beruf­sgenossen­schaften und Unfal­lka­ssen. Sie unter­stützen Unternehmen und Ein­rich­tun­gen mit Beratung und Infor­ma­tio­nen zu Auswirkun­gen des Kon­sums von Betäubungsmit­teln und damit auch von Cannabis. Mit Blick auf die geplanten geset­zlichen Änderun­gen wer­den sie die beste­hen­den Aktiv­itäten aus­bauen – auch im Zusam­men­spiel mit anderen Akteurin­nen und Akteuren in der betrieblichen und schulis­chen Prävention.

Das Posi­tion­spa­pi­er kann in voller Länge im Inter­net aufgerufen werden.
www.dguv.de (Webcode:dp1320340)

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