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Der Weg zum staatlich zertifizierten Fernlehrgang am Beispiel eines Fernlehrgangs zum Sicherheitsbeauftragten

Geprüft und zugelassen
Der Weg zum staatlich zertifizierten Fernlehrgang

Der Weg zum staatlich zertifizierten Fernlehrgang
Foto: © baranq - stock.adobe.com
Online-Selb­stlernkurse gibt es inzwis­chen für fast jede Branche und Tätigkeit. Doch wie ste­ht es um die Qual­ität dieser Kurse? Bei Fern­lehrgän­gen ist die Zulas­sung durch die staatliche Zen­tral­stelle für Fer­nun­ter­richt (ZFU) Pflicht. Im Bere­ich Arbeitssicher­heit ist das Ange­bot an ZFU-zer­ti­fizierten Fern­lehrgän­gen jedoch noch über­schaubar. Was es damit auf sich hat, beschreibt dieser Beitrag am Beispiel eines Fern­lehrgangs zum Sicherheitsbeauftragten.

Petra Jauch

ZFU-Zulassungszeichen.jpg
Das ZFU-Zulas­sungsze­ichen besagt, dass der Fern­lehrgang zum Sicher­heits­beauf­tragten staatlich geprüft und zuge­lassen wurde.
Foto: © ExpertMe GmbH

Die ZFU überwacht seit 1978 die methodisch/didaktische sowie die ver­braucher­rechtliche Qual­ität von Fern­lehrgän­gen. Mit ihrer Zulas­sung bestätigt sie, dass ein Ange­bot den geset­zlichen Anforderun­gen nach dem Fer­nun­ter­richtss­chutzge­setz zum Schutz der Teil­nehmenden am Fer­nun­ter­richt entspricht.

Das heißt, der Lehrgang ist fach­lich und didak­tisch dazu geeignet, das Lehrgangsziel zu erre­ichen, und der Ver­trag und die Infor­ma­tion­s­ma­te­ri­alien des Anbi­eters entsprechen den geset­zlichen Anforderungen.

Bedeutsame Unterschiede

Was bisweilen ver­wech­selt wird: Die Zulas­sung eines Fer­nun­ter­richt­sange­bots ist nicht gle­ichbe­deu­tend mit der staatlichen Anerken­nung eines Bil­dungs- oder Beruf­s­ab­schlusses. Das Lehrgangsziel kann – muss aber nicht – der Erwerb eines staatlich anerkan­nten Abschlusses sein. Auch wer­den die Beze­ich­nun­gen Fern­studi­um und Fern­lehrgang nicht immer kor­rekt auseinan­derge­hal­ten: In einem Fern­studi­um wird ein akademis­ch­er Grad (Diplom, Bach­e­lor oder Mas­ter) an ein­er staatlichen oder staatlich anerkan­nten Hochschule erlangt – ohne Präsen­z­tage oder Anwesenheitspflichten.

Fern­lehrgänge dienen hinge­gen auch zur all­ge­meinen Fort- und Weit­er­bil­dung mit dem Ziel, Qual­i­fika­tio­nen zum beru­flichen Auf­stieg oder zur Erweiterung der per­sön­lichen Kom­pe­ten­zen zu erwer­ben. In jün­ger­er Zeit gibt es hierzu auch ein wach­sendes Ange­bot im Bere­ich Arbeitssicher­heit und Gesund­heit, etwa für Sicherheitsbeauftragte.

Was gilt als Fernlehrgang?

Nicht jedes Online-Selb­stlern­for­mat erfüllt jedoch die Voraus­set­zun­gen für einen Fern­lehrgang. Fer­nun­ter­richt im Sinne des Fer­nun­ter­richtss­chutzge­set­zes umfasst die ent­geltliche Ver­mit­tlung von Ken­nt­nis­sen und Fähigkeit­en unter fol­gen­den Bedin­gun­gen: Die Lehren­den und die Ler­nen­den sind auss­chließlich oder über­wiegend räum­lich voneinan­der getrennt.

Das ist dann der Fall, wenn mehr als 50 Prozent der Ken­nt­nisse und Fähigkeit­en mith­il­fe von Medi­en ver­mit­telt wird – zum Beispiel durch Schu­lungsvideos – und die Bear­beitung des Lehrstoffs vor­wiegend durch einen asyn­chro­nen Infor­ma­tion­saus­tausch erfol­gt, etwa über Blogs oder Online-Foren.

Zur Überwachung des Lern­er­fol­gs kön­nen Kor­rek­tur- und Prü­fungsauf­gaben dienen – sowohl während der häus­lichen Selb­stlern­phase als auch mündlich im beglei­t­en­den Unter­richt. Aus­re­ichend für die indi­vidu­elle Lernkon­trolle ist aber auch eine ein­ma­lige Abschlussprü­fung nach Durch­führung des Fernunterrichts.

Kein „kurzer Prozess“

„Die Zulas­sung eines Lehrganges bei ein­er staatlichen Stelle ist aufwendig und anspruchsvoll“, weiß Manuel Zabe, Geschäfts­führer der ExpertMe GmbH. Mit seinem Fern­lehrgang für Sicher­heits­beauf­tragte hat das Unternehmen diesen Prozess vor rund zwei Jahren erfol­gre­ich durch­laufen. Allein der Zulas­sungsantrag umfasste 14 Seit­en, gefol­gt von fünf Anla­gen und weit­eren For­mu­la­ren, die sein­erzeit in dop­pel­ter Aus­führung ein­gere­icht wer­den mussten (inzwis­chen ist eine zweifache Vor­lage der Antrag­sun­ter­la­gen nicht mehr erforder­lich, da das Zulas­sungsver­fahren auss­chließlich dig­i­tal abläuft).

Der Anbi­eter nahm diesen Aufwand jedoch bewusst in Kauf: In Zusam­men­hang mit anderen Dig­i­tal­isierung­spro­jek­ten hat­te er bere­its Kon­takt zur ZFU, zudem legt er Wert auf dieses Qual­itätsmerk­mal: „Auch für den Fern­lehrgang zum Sicher­heits­beauf­tragten woll­ten und mussten wir uns der Prü­fung und Zulas­sung durch die ZFU stellen, um den Teil­nehmenden max­i­male Qual­ität zu bieten und die geset­zlichen Anforderun­gen eines Fern­lehrgangs zu erfüllen“, betont Zabe.

Genaue Nachweise gefordert

Im Detail prüfte die ZFU für die Zulas­sung des Fern­lehrgangs ins­beson­dere fol­gende Kri­te­rien: Welche Dozen­ten wer­den einge­set­zt; sind diese päd­a­gogisch und fach­lich zur Wis­sensver­mit­tlung geeignet? Welche Arbeitsmit­tel ste­hen den Teil­nehmenden zur Ver­fü­gung – zum Beispiel Videos, Texte, Prü­fungs­fra­gen und Anleitun­gen mit genauen Größen- und Zei­tangaben? Sind die Prü­fung­sor­d­nung, der Teil­nehmerver­trag, das Zer­ti­fikat und die Infor­ma­tion­s­ma­te­ri­alien kor­rekt gestaltet?

Dazu musste die ExpertMe GmbH eine detail­lierte Lehrgangs­pla­nung inklu­sive didak­tis­chem Konzept ein­re­ichen (siehe Abbil­dung). Zur Über­prü­fung des vorgelegten Grob- und Feinkonzepts bestellte die ZFU einen anony­men Gutachter. „Wer mit der Begutach­tung betraut wird, erfährt der Anbi­eter nicht. Somit ist aus­geschlossen, dass man den Prüfvor­gang in irgen­dein­er Art bee­in­flussen kann.“

Lehrgangsplanung.jpg
Auss­chnitt aus dem Zulas­sungsantrag der ExpertMe GmbH: Anlage VI‑1 Abgeschlossene Lehrgangs­pla­nung ZFU
Quelle: ExpertMe GmbH

Angebot ausdifferenziert

Eine Her­aus­forderung bei der inhaltlichen Ausar­beitung des Lehrgangs für Sicher­heits­beauf­tragte bestand für die ExpertMe GmbH darin, den unter­schiedlichen Beruf­s­grup­pen der Teil­nehmenden gerecht zu wer­den. Aus diesem Grund entsch­ied sie sich dazu, gle­ich drei Fern­lehrgänge mit den Schw­er­punk­ten tech­nis­che Unternehmen, Büro und Ver­wal­tung sowie Gesund­heitswe­sen und Wohlfahrt­spflege zu konzip­ieren und zer­ti­fizieren zu lassen. Dazu gesellt sich noch ein Auf­frischungskurs. Der Zulas­sung­sprozess für alle vier Ange­bote nahm ins­ge­samt neun Monate in Anspruch.

Aufbau und Didaktik

Die Wis­sensver­mit­tlung in den vier geprüften Fern­lehrgän­gen funk­tion­iert so: Die Inhalte sind in einem Mit­glieder­bere­ich ver­füg­bar, der über jeden Brows­er erre­ich­bar ist. Das Basiswis­sen zu The­men wie „So ist der Arbeitss­chutz in Deutsch­land geregelt“ oder „Deine Auf­gaben als Sicher­heits­beauf­tragter“ ver­mit­teln die Dozen­ten in Vide­o­refer­at­en. Für einen hohen Anwen­dungs­bezug sor­gen soge­nan­nte virtuelle Betrieb­s­bege­hun­gen: Ein Dozent analysiert im Vide­o­for­mat Fehler­bilder aus der betrieblichen Prax­is, zum Beispiel die Män­gel „Feuer­lösch­er hängt zu hoch“, „Bild­schirm ist falsch eingestellt“ oder „Gegen­stände richtig vor Absturz sichern“.

Marc Rosenthal, Absolvent des Fernlehrgangs, mit Zertifikat
Marc Rosen­thal ist Absol­vent des Fern­lehrgangs.
Fotos: © ExpertMe GmbH

Ein aus­führlich­es Skript in ein­fach­er Sprache begleit­et die Teil­nehmenden bei der Bear­beitung der cir­ca 15 bis 18 ver­schiede­nen Mod­ule. Kleine Zwis­chen­tests garantieren, dass sie die jew­eili­gen Inhalte richtig ver­standen haben. Alle 14 Tage tre­f­fen sich Teil­nehmende und Dozen­ten zudem in einem Video-Call. Die Ler­nen­den kön­nen bei diesen virtuellen Zusam­menkün­ften gezielt Fra­gen stellen, an den Her­aus­forderun­gen der Kol­legin­nen und Kol­le­gen aus anderen Unternehmen teil­haben und neben­bei Mut und Energie zur Ausübung des angestrebten Ehre­namtes tanken. „Anfangs muss man die Teil­nehmenden etwas ermuntern, aber dann gestal­tet sich der Aus­tausch bei diesen Tre­f­fen recht leb­haft“, ist Zabes Erfahrung.

Zweifel an der Qualität

Sicher­heits­beauf­tragte via Online-Fer­nun­ter­richt auszu­bilden zu lassen, sehen manche Sicher­heitsin­ge­nieure und HSE-Man­ag­er den­noch skep­tisch. Einige äußern Zweifel an der Qual­ität des Ange­bots – auch bei ein­er ZFU-Zer­ti­fizierung: „Vie­len Arbeitss­chützern ist die staatliche Zulas­sung von Fern­lehrgän­gen durch die ZFU nicht geläu­fig. Hier braucht es noch etwas Aufk­lärung“, glaubt Zabe.

Der geringe Bekan­ntheits­grad der Zer­ti­fizierung beruht sein­er Ein­schätzung nach aber auch darauf, dass einige Anbi­eter den aufwendi­gen und kostenpflichti­gen Prozess scheuen. „Man kann das ganz ein­fach umge­hen: Entwed­er wird der Online-Lehrgang so gestal­tet, dass er nicht unter die Zulas­sungspflicht fällt – indem man zum Beispiel die Prü­fungs­fra­gen weglässt. Oder die Zulas­sung wird ein­fach nicht beantragt.“

Noemi Kassaiova, Absolventin des Fernlehrgangs, mit Zertifikat
Noe­mi Kas­saio­va, Absol­ventin des Fern­lehrgangs.Fotos: © ExpertMe GmbH

Was kostet mehr?

Ein weit­eres Argu­ment gegen den Online-Fern­lehrgang seien die Gebühren. „Oft heißt es: Warum soll ich für etwas Geld bezahlen, was die Beruf­sgenossen­schaft kosten­frei anbi­etet?“ Auch darauf hat die ExpertMe GmbH eine schlüs­sige Antwort: „Die Lehrgänge der Beruf­sgenossen­schaften sind meist für viele Monate aus­ge­bucht“, weiß Zabe.

Der Online-Lehrgang stelle eine „smarte Lösung“ für diesen Eng­pass dar und komme Teil­nehmenden ent­ge­gen, die eine Dien­streise ver­mei­den wollen. Auch könne es sich nicht jedes Unternehmen leis­ten, Mitar­bei­t­ende für mehrtägige Präsen­zver­anstal­tun­gen freizustellen. „Von unseren Kun­den höre ich oft: ‚Ich kann meine Mitar­beit­er nicht für drei bis vier Tage am Stück ent­behren. Die flex­i­ble Organ­i­sa­tion und Teil­nahme ist genau das, was wir brauchen‘.“

Der Fern­lehrgang werde dem­nach von ganz unter­schiedlichen Unternehmen gebucht: von der Kitaleitung, die froh ist, keine weit­eren Aus­fall­t­age ein­er Kol­le­gin auf­fan­gen zu müssen oder von einem Start-up, das Post von der Beruf­sgenossen­schaft erhal­ten hat und nun nach ein­er schnellen Lösung für die Sibe-Aus­bil­dung sucht.

Matthias Henzel, Absolvent des Fernlehrgangs, mit Zertifikat
Matthias Hen­zel, Absol­vent des Fern­lehrgangs. Fotos: © ExpertMe GmbH

Auch der HSE-Man­ag­er eines Unternehmens mit zehn Stan­dorten und hun­dert Sicher­heits­beauf­tragten, die seit vie­len Jahren keine Schu­lung mehr erhal­ten haben, ist für diese Möglichkeit dankbar. „Die Organ­i­sa­tion von diversen Präsen­z­ta­gun­gen wäre für ihn eine Mammutaufgabe.“

Eine Lücke gefüllt

Die ExpertMe GmbH betreibt die Dig­i­tal­isierung der Aus- und Weit­er­bil­dung von Sicher­heits­beauf­tragten insofern als „ein Herzen­spro­jekt“ mit dem Ziel, „das Beste aus zwei Wel­ten zu verknüpfen“: Zum einen sollen die Lehrgänge jed­erzeit und über­all ver­füg­bar sein, um lange Wartelis­ten und Dien­streisen zu ver­mei­den. Hierzu mussten die Lehrin­halte „zwin­gend dig­i­tal­isiert“ werden.

Zum anderen will der Anbi­eter den Aus­tausch zwis­chen Teil­nehmenden und Dozen­ten fördern. „Reine Schu­lungsvideos kon­nten also nicht die Lösung sein.“ Diese Über­legun­gen führten zur Konzep­tion des betreuten Fern­lehrgangs. Zur Bear­beitung wer­den 20 Stun­den benötigt, die sich die Teil­nehmenden selb­st und flex­i­bel über drei Monate ein­teilen kön­nen. Alle Lehrgangsin­halte wur­den zudem in einem Lehrbuch zusam­menge­fasst, das Sicher­heits­beauf­tragte als kom­pak­tes Nach­schlagew­erk nutzen können.

Drei Jahre nach der Zer­ti­fizierung über­prüft die ZFU erneut die Qual­ität der zuge­lasse­nen Fern­lehrgänge. Wer­den zwis­chen­zeitlich Änderun­gen an ihnen vorgenom­men, müssen sie der staatlichen Stelle gemeldet wer­den. „Wir haben unsere virtuelle Betrieb­s­bege­hung vor einiger Zeit erweit­ert und die Behörde entsprechend informiert, erzählt Manuel Zabe. So kann er weit­er­hin mit Fug und Recht das ZFU-Zulas­sungsze­ichen für seine Ange­bote nutzen.


Drei Fragen an Andreas Sellmaier (ZFU)

Nachfragen willkommen

Im Zulas­sungsver­fahren für Fern­lehrgänge kon­trol­liert die Staatliche Zen­tral­stelle für Fer­nun­ter­richt (ZFU) die Qual­ität der Kurse in zweifach­er Hin­sicht: In der admin­is­tra­tiv­en Prü­fung geht es um ver­braucher­rechtliche Vor­gaben, in der päd­a­gogis­chen Prü­fung um die fach­liche Güte der Lern­ma­te­ri­alien sowie die Eig­nung des didak­tis­chen Konzepts. Andreas Sell­maier von der Staatlichen Zen­tral­stelle für Fer­nun­ter­richt (ZFU) gibt Auskun­ft zum Zulassungsverfahren.

Die Fra­gen stellte Petra Jauch.

Herr Sell­maier, was dür­fen Teil­nehmende von einem Fern­lehrgang erwarten, der von der ZFU geprüft und zuge­lassen wurde?

„Die ZFU prüft zum einen, ob ver­braucher­rechtliche Vorschriften im Fer­nun­ter­richtsver­trag und den Werbe­ma­te­ri­alien einge­hal­ten wer­den. Dazu zählt beispiel­sweise die Möglichkeit zur Raten­zahlung, das Wider­spruch­srecht oder die Angabe aller Kosten.

Im zweit­en Schw­er­punkt des Zulas­sungsver­fahrens stellen wir fest, ob ein Fern­lehrgang geeignet ist, das Lehrgangsziel zu erre­ichen. Hierunter fall­en didak­tis­che Fra­gen, wie die Auswahl geeigneter Lern­meth­o­d­en oder eine angemessene For­mulierung der Teil­nah­mevo­raus­set­zun­gen. Zen­tral ist weit­er­hin die Frage der fach­lichen Aktu­al­ität, Voll­ständigkeit und Kor­rek­theit der Lehrgangsinhalte.“

Stam­men die Gutachter, die Sie mit der Prü­fung der Lehrkonzepte beauf­tra­gen, jew­eils aus dem passenden fach­lichen Umfeld?

„Voraus­set­zun­gen für eine Tätigkeit als Gutachter beziehungsweise Gutach­terin sind eine fundierte fach­liche Qual­i­fika­tion und päd­a­gogis­che Kompetenzen.“

Im Bere­ich Arbeitssicher­heit wächst das Ange­bot an dig­i­tal­en Aus­bil­dun­gen, unter anderem für Sicher­heits­beauf­tragte. Derzeit sind jedoch nur zwei zuge­lassene Lehrgänge für Sibe in der ZFU-Daten­bank zu find­en. Gibt es dafür eine Erklärung?

„Nicht alle Lehrgänge, die über das Inter­net ange­boten wer­den, fall­en unter das Fer­nun­ter­richtss­chutzge­setz. Beispiel­sweise sind reine Selb­stlernkurse – ohne indi­vidu­elle Lern­er­fol­gskon­trolle oder per­sön­liche Betreu­ung – oder Online-Sem­i­nare, die über­wiegend syn­chron ange­boten wer­den, nicht zulas­sungspflichtig. Weit­ere Infor­ma­tio­nen dazu gibt es auf unser­er Home­page. Im Zweifels­fall sind Nach­fra­gen zur Zulas­sungspflicht oder Hin­weise zu möglicher­weise zulas­sungspflichti­gen Onlinekursen bei der ZFU sehr willkom­men. Diese kön­nen per E‑Mail an poststelle@zfu.nrw.de an uns herange­tra­gen werden.“


Weiterführende Informationen

Die Staatliche Zen­tral­stelle für Fer­nun­ter­richt (ZFU) ist die für die Län­der zuständi­ge Behörde im Sinne des Fer­nun­ter­richtschutzge­set­zes (Fer­nUSG). Sie entschei­det unter anderem über die Zulas­sung von Fer­nun­ter­richts-Lehrgän­gen. Weit­ere Infor­ma­tio­nen über die ZFU, Tipps zum Fer­nun­ter­richt und eine Daten­bank mit allen zuge­lasse­nen Fern­lehrgän­gen gibt es unter www.zfu.de/fernunterricht.html. Derzeit find­en sich zwei Fern­lehrgänge für Sicher­heits­beauf­tragte in der Datenbank.


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Generell gilt die Empfehlung: Wer sich für Fer­nun­ter­richt inter­essiert, sollte sich über die ver­schiede­nen For­mate informieren und ver­füg­bare Ange­bote miteinan­der ver­gle­ichen – etwa in punc­to Zulas­sung, Dauer, tech­nis­che Voraus­set­zun­gen, Methodik/Didaktik, Teil­nehmer­stim­men und Kosten. Inter­essierte soll­ten sich auch fra­gen, ob Fer­nun­ter­richt eine geeignete Lern­form für sie ist: Um ein neben­beru­flich­es Selb­st­studi­um zu bewälti­gen, braucht es unter anderem Diszi­plin und Durchhaltevermögen.


Was ist Fernunterricht?

  • Die geset­zliche Def­i­n­i­tion nach dem Fer­nun­ter­richtss­chutzge­setz für Fer­nun­ter­richt lautet: „Fer­nun­ter­richt im Sinne dieses Geset­zes ist die auf ver­traglich­er Grund­lage erfol­gende, ent­geltliche Ver­mit­tlung von Ken­nt­nis­sen und Fähigkeit­en, bei der
  • 1. der Lehrende und der Ler­nende auss­chließlich oder über­wiegend räum­lich getren­nt sind und
  • 2. der Lehrende oder sein Beauf­tragter den Lern­er­folg überwachen (Fer­nUSG § 1 Abs. 1).
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