Die ZFU überwacht seit 1978 die methodisch/didaktische sowie die verbraucherrechtliche Qualität von Fernlehrgängen. Mit ihrer Zulassung bestätigt sie, dass ein Angebot den gesetzlichen Anforderungen nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz zum Schutz der Teilnehmenden am Fernunterricht entspricht.
Das heißt, der Lehrgang ist fachlich und didaktisch dazu geeignet, das Lehrgangsziel zu erreichen, und der Vertrag und die Informationsmaterialien des Anbieters entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
Bedeutsame Unterschiede
Was bisweilen verwechselt wird: Die Zulassung eines Fernunterrichtsangebots ist nicht gleichbedeutend mit der staatlichen Anerkennung eines Bildungs- oder Berufsabschlusses. Das Lehrgangsziel kann – muss aber nicht – der Erwerb eines staatlich anerkannten Abschlusses sein. Auch werden die Bezeichnungen Fernstudium und Fernlehrgang nicht immer korrekt auseinandergehalten: In einem Fernstudium wird ein akademischer Grad (Diplom, Bachelor oder Master) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erlangt – ohne Präsenztage oder Anwesenheitspflichten.
Fernlehrgänge dienen hingegen auch zur allgemeinen Fort- und Weiterbildung mit dem Ziel, Qualifikationen zum beruflichen Aufstieg oder zur Erweiterung der persönlichen Kompetenzen zu erwerben. In jüngerer Zeit gibt es hierzu auch ein wachsendes Angebot im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheit, etwa für Sicherheitsbeauftragte.
Was gilt als Fernlehrgang?
Nicht jedes Online-Selbstlernformat erfüllt jedoch die Voraussetzungen für einen Fernlehrgang. Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes umfasst die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten unter folgenden Bedingungen: Die Lehrenden und die Lernenden sind ausschließlich oder überwiegend räumlich voneinander getrennt.
Das ist dann der Fall, wenn mehr als 50 Prozent der Kenntnisse und Fähigkeiten mithilfe von Medien vermittelt wird – zum Beispiel durch Schulungsvideos – und die Bearbeitung des Lehrstoffs vorwiegend durch einen asynchronen Informationsaustausch erfolgt, etwa über Blogs oder Online-Foren.
Zur Überwachung des Lernerfolgs können Korrektur- und Prüfungsaufgaben dienen – sowohl während der häuslichen Selbstlernphase als auch mündlich im begleitenden Unterricht. Ausreichend für die individuelle Lernkontrolle ist aber auch eine einmalige Abschlussprüfung nach Durchführung des Fernunterrichts.
Kein „kurzer Prozess“
„Die Zulassung eines Lehrganges bei einer staatlichen Stelle ist aufwendig und anspruchsvoll“, weiß Manuel Zabe, Geschäftsführer der ExpertMe GmbH. Mit seinem Fernlehrgang für Sicherheitsbeauftragte hat das Unternehmen diesen Prozess vor rund zwei Jahren erfolgreich durchlaufen. Allein der Zulassungsantrag umfasste 14 Seiten, gefolgt von fünf Anlagen und weiteren Formularen, die seinerzeit in doppelter Ausführung eingereicht werden mussten (inzwischen ist eine zweifache Vorlage der Antragsunterlagen nicht mehr erforderlich, da das Zulassungsverfahren ausschließlich digital abläuft).
Der Anbieter nahm diesen Aufwand jedoch bewusst in Kauf: In Zusammenhang mit anderen Digitalisierungsprojekten hatte er bereits Kontakt zur ZFU, zudem legt er Wert auf dieses Qualitätsmerkmal: „Auch für den Fernlehrgang zum Sicherheitsbeauftragten wollten und mussten wir uns der Prüfung und Zulassung durch die ZFU stellen, um den Teilnehmenden maximale Qualität zu bieten und die gesetzlichen Anforderungen eines Fernlehrgangs zu erfüllen“, betont Zabe.
Genaue Nachweise gefordert
Im Detail prüfte die ZFU für die Zulassung des Fernlehrgangs insbesondere folgende Kriterien: Welche Dozenten werden eingesetzt; sind diese pädagogisch und fachlich zur Wissensvermittlung geeignet? Welche Arbeitsmittel stehen den Teilnehmenden zur Verfügung – zum Beispiel Videos, Texte, Prüfungsfragen und Anleitungen mit genauen Größen- und Zeitangaben? Sind die Prüfungsordnung, der Teilnehmervertrag, das Zertifikat und die Informationsmaterialien korrekt gestaltet?
Dazu musste die ExpertMe GmbH eine detaillierte Lehrgangsplanung inklusive didaktischem Konzept einreichen (siehe Abbildung). Zur Überprüfung des vorgelegten Grob- und Feinkonzepts bestellte die ZFU einen anonymen Gutachter. „Wer mit der Begutachtung betraut wird, erfährt der Anbieter nicht. Somit ist ausgeschlossen, dass man den Prüfvorgang in irgendeiner Art beeinflussen kann.“
Angebot ausdifferenziert
Eine Herausforderung bei der inhaltlichen Ausarbeitung des Lehrgangs für Sicherheitsbeauftragte bestand für die ExpertMe GmbH darin, den unterschiedlichen Berufsgruppen der Teilnehmenden gerecht zu werden. Aus diesem Grund entschied sie sich dazu, gleich drei Fernlehrgänge mit den Schwerpunkten technische Unternehmen, Büro und Verwaltung sowie Gesundheitswesen und Wohlfahrtspflege zu konzipieren und zertifizieren zu lassen. Dazu gesellt sich noch ein Auffrischungskurs. Der Zulassungsprozess für alle vier Angebote nahm insgesamt neun Monate in Anspruch.
Aufbau und Didaktik
Die Wissensvermittlung in den vier geprüften Fernlehrgängen funktioniert so: Die Inhalte sind in einem Mitgliederbereich verfügbar, der über jeden Browser erreichbar ist. Das Basiswissen zu Themen wie „So ist der Arbeitsschutz in Deutschland geregelt“ oder „Deine Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter“ vermitteln die Dozenten in Videoreferaten. Für einen hohen Anwendungsbezug sorgen sogenannte virtuelle Betriebsbegehungen: Ein Dozent analysiert im Videoformat Fehlerbilder aus der betrieblichen Praxis, zum Beispiel die Mängel „Feuerlöscher hängt zu hoch“, „Bildschirm ist falsch eingestellt“ oder „Gegenstände richtig vor Absturz sichern“.
Ein ausführliches Skript in einfacher Sprache begleitet die Teilnehmenden bei der Bearbeitung der circa 15 bis 18 verschiedenen Module. Kleine Zwischentests garantieren, dass sie die jeweiligen Inhalte richtig verstanden haben. Alle 14 Tage treffen sich Teilnehmende und Dozenten zudem in einem Video-Call. Die Lernenden können bei diesen virtuellen Zusammenkünften gezielt Fragen stellen, an den Herausforderungen der Kolleginnen und Kollegen aus anderen Unternehmen teilhaben und nebenbei Mut und Energie zur Ausübung des angestrebten Ehrenamtes tanken. „Anfangs muss man die Teilnehmenden etwas ermuntern, aber dann gestaltet sich der Austausch bei diesen Treffen recht lebhaft“, ist Zabes Erfahrung.
Zweifel an der Qualität
Sicherheitsbeauftragte via Online-Fernunterricht auszubilden zu lassen, sehen manche Sicherheitsingenieure und HSE-Manager dennoch skeptisch. Einige äußern Zweifel an der Qualität des Angebots – auch bei einer ZFU-Zertifizierung: „Vielen Arbeitsschützern ist die staatliche Zulassung von Fernlehrgängen durch die ZFU nicht geläufig. Hier braucht es noch etwas Aufklärung“, glaubt Zabe.
Der geringe Bekanntheitsgrad der Zertifizierung beruht seiner Einschätzung nach aber auch darauf, dass einige Anbieter den aufwendigen und kostenpflichtigen Prozess scheuen. „Man kann das ganz einfach umgehen: Entweder wird der Online-Lehrgang so gestaltet, dass er nicht unter die Zulassungspflicht fällt – indem man zum Beispiel die Prüfungsfragen weglässt. Oder die Zulassung wird einfach nicht beantragt.“
Was kostet mehr?
Ein weiteres Argument gegen den Online-Fernlehrgang seien die Gebühren. „Oft heißt es: Warum soll ich für etwas Geld bezahlen, was die Berufsgenossenschaft kostenfrei anbietet?“ Auch darauf hat die ExpertMe GmbH eine schlüssige Antwort: „Die Lehrgänge der Berufsgenossenschaften sind meist für viele Monate ausgebucht“, weiß Zabe.
Der Online-Lehrgang stelle eine „smarte Lösung“ für diesen Engpass dar und komme Teilnehmenden entgegen, die eine Dienstreise vermeiden wollen. Auch könne es sich nicht jedes Unternehmen leisten, Mitarbeitende für mehrtägige Präsenzveranstaltungen freizustellen. „Von unseren Kunden höre ich oft: ‚Ich kann meine Mitarbeiter nicht für drei bis vier Tage am Stück entbehren. Die flexible Organisation und Teilnahme ist genau das, was wir brauchen‘.“
Der Fernlehrgang werde demnach von ganz unterschiedlichen Unternehmen gebucht: von der Kitaleitung, die froh ist, keine weiteren Ausfalltage einer Kollegin auffangen zu müssen oder von einem Start-up, das Post von der Berufsgenossenschaft erhalten hat und nun nach einer schnellen Lösung für die Sibe-Ausbildung sucht.
Auch der HSE-Manager eines Unternehmens mit zehn Standorten und hundert Sicherheitsbeauftragten, die seit vielen Jahren keine Schulung mehr erhalten haben, ist für diese Möglichkeit dankbar. „Die Organisation von diversen Präsenztagungen wäre für ihn eine Mammutaufgabe.“
Eine Lücke gefüllt
Die ExpertMe GmbH betreibt die Digitalisierung der Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsbeauftragten insofern als „ein Herzensprojekt“ mit dem Ziel, „das Beste aus zwei Welten zu verknüpfen“: Zum einen sollen die Lehrgänge jederzeit und überall verfügbar sein, um lange Wartelisten und Dienstreisen zu vermeiden. Hierzu mussten die Lehrinhalte „zwingend digitalisiert“ werden.
Zum anderen will der Anbieter den Austausch zwischen Teilnehmenden und Dozenten fördern. „Reine Schulungsvideos konnten also nicht die Lösung sein.“ Diese Überlegungen führten zur Konzeption des betreuten Fernlehrgangs. Zur Bearbeitung werden 20 Stunden benötigt, die sich die Teilnehmenden selbst und flexibel über drei Monate einteilen können. Alle Lehrgangsinhalte wurden zudem in einem Lehrbuch zusammengefasst, das Sicherheitsbeauftragte als kompaktes Nachschlagewerk nutzen können.
Drei Jahre nach der Zertifizierung überprüft die ZFU erneut die Qualität der zugelassenen Fernlehrgänge. Werden zwischenzeitlich Änderungen an ihnen vorgenommen, müssen sie der staatlichen Stelle gemeldet werden. „Wir haben unsere virtuelle Betriebsbegehung vor einiger Zeit erweitert und die Behörde entsprechend informiert, erzählt Manuel Zabe. So kann er weiterhin mit Fug und Recht das ZFU-Zulassungszeichen für seine Angebote nutzen.
Drei Fragen an Andreas Sellmaier (ZFU)
Nachfragen willkommen
Herr Sellmaier, was dürfen Teilnehmende von einem Fernlehrgang erwarten, der von der ZFU geprüft und zugelassen wurde?
„Die ZFU prüft zum einen, ob verbraucherrechtliche Vorschriften im Fernunterrichtsvertrag und den Werbematerialien eingehalten werden. Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit zur Ratenzahlung, das Widerspruchsrecht oder die Angabe aller Kosten.
Im zweiten Schwerpunkt des Zulassungsverfahrens stellen wir fest, ob ein Fernlehrgang geeignet ist, das Lehrgangsziel zu erreichen. Hierunter fallen didaktische Fragen, wie die Auswahl geeigneter Lernmethoden oder eine angemessene Formulierung der Teilnahmevoraussetzungen. Zentral ist weiterhin die Frage der fachlichen Aktualität, Vollständigkeit und Korrektheit der Lehrgangsinhalte.“
Stammen die Gutachter, die Sie mit der Prüfung der Lehrkonzepte beauftragen, jeweils aus dem passenden fachlichen Umfeld?
„Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Gutachter beziehungsweise Gutachterin sind eine fundierte fachliche Qualifikation und pädagogische Kompetenzen.“
Im Bereich Arbeitssicherheit wächst das Angebot an digitalen Ausbildungen, unter anderem für Sicherheitsbeauftragte. Derzeit sind jedoch nur zwei zugelassene Lehrgänge für Sibe in der ZFU-Datenbank zu finden. Gibt es dafür eine Erklärung?
„Nicht alle Lehrgänge, die über das Internet angeboten werden, fallen unter das Fernunterrichtsschutzgesetz. Beispielsweise sind reine Selbstlernkurse – ohne individuelle Lernerfolgskontrolle oder persönliche Betreuung – oder Online-Seminare, die überwiegend synchron angeboten werden, nicht zulassungspflichtig. Weitere Informationen dazu gibt es auf unserer Homepage. Im Zweifelsfall sind Nachfragen zur Zulassungspflicht oder Hinweise zu möglicherweise zulassungspflichtigen Onlinekursen bei der ZFU sehr willkommen. Diese können per E‑Mail an poststelle@zfu.nrw.de an uns herangetragen werden.“
Weiterführende Informationen
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist die für die Länder zuständige Behörde im Sinne des Fernunterrichtschutzgesetzes (FernUSG). Sie entscheidet unter anderem über die Zulassung von Fernunterrichts-Lehrgängen. Weitere Informationen über die ZFU, Tipps zum Fernunterricht und eine Datenbank mit allen zugelassenen Fernlehrgängen gibt es unter www.zfu.de/fernunterricht.html. Derzeit finden sich zwei Fernlehrgänge für Sicherheitsbeauftragte in der Datenbank.
Angebote vergleichen!
Generell gilt die Empfehlung: Wer sich für Fernunterricht interessiert, sollte sich über die verschiedenen Formate informieren und verfügbare Angebote miteinander vergleichen – etwa in puncto Zulassung, Dauer, technische Voraussetzungen, Methodik/Didaktik, Teilnehmerstimmen und Kosten. Interessierte sollten sich auch fragen, ob Fernunterricht eine geeignete Lernform für sie ist: Um ein nebenberufliches Selbststudium zu bewältigen, braucht es unter anderem Disziplin und Durchhaltevermögen.
Was ist Fernunterricht?
- Die gesetzliche Definition nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz für Fernunterricht lautet: „Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der
- 1. der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
- 2. der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen (FernUSG § 1 Abs. 1).