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Tracker: Arbeitsschutz und Datenhoheit

Schutzengel oder Stressfaktor?
Tracker: Arbeitsschutz und Datenhoheit

Manche nutzen Track­er bewusst im All­t­ag. Andere verorten Track­ing in der Welt von Pri­vat­de­tek­tiv­en und Geheim­a­gen­ten. Doch unsere Dat­en wer­den längst inten­siv­er gesam­melt, als den meis­ten bewusst ist. Das bietet Chan­cen, auch für den Arbeitss­chutz – hat aber eine Kehrseite.

Fra­gen Sie mal im Kol­le­genkreis herum, wer heute bere­its getrackt wurde. Die meis­ten wer­den ver­mut­lich die Stirn run­zeln und mit „ähm, glaub nicht“ oder „weiß nicht genau“ antworten. Denn in vie­len Köpfen tauchen beim Begriff Track­ing Szenen auf, in denen Geheim­a­gen­ten einem Bösewicht ein kleines Kästchen an verdeck­ter Stelle ans Fahrzeug klem­men. Oder cle­vere Polizis­ten verse­hen ein Diebesgut heim­lich mit einem winzi­gen Sender, um später den Hehler zu über­führen. Das sind beliebte Film­mo­tive, aber solche Bilder haben mit der Real­ität des Track­ings im Jahr 2023 wenig zu tun.

Verfolgung und Ortung

Track­ing bedeutet Ver­fol­gen. Ein Track­ing erfasst Infor­ma­tio­nen über die Bewe­gung und die Posi­tion eines Objek­tes in Raum und Zeit. Der Begriff Track­ing ist jedoch nicht klar definiert oder auf eine bes­timmte Tech­nolo­gie beschränkt. Track­ing wird als Über­be­griff für eine bre­ite Palette ganz unter­schiedlich­er Ver­fahren genutzt, die das Ziel haben, Objek­te zu orten, zu iden­ti­fizieren oder ihre Bewe­gungs­dat­en zu erfassen. Bekan­nte Beispiele von Track­ing-Anwen­dun­gen sind:

  • die Jog­ging-App, die über die Zahl der Schritte oder die gelaufe­nen Kilo­me­ter informiert
  • der Kof­fer, der sich bei Ver­lust per GPS-Track­er orten lässt
  • die Paket­num­mer, die man bei der Sendungsver­fol­gung eingibt
  • das GPS-Hals­band eines Hundes
  • der Track­ball ein­er Maus, der fein­ste Bewe­gun­gen der Fin­ger erfasst
  • die Soft­wareschnipsel, die auf fast jed­er Web­seite unser Online-Ver­hal­ten verfolgen
  • das Nach­führen von Pho­to­voltaikan­la­gen gemäß dem Stand der Sonne (Solar­track­ing)

In unser­er dig­i­tal­isierten und ver­net­zten 4.0‑Welt ist es tech­nisch ein­fach gewor­den, dass unzäh­lige Geräte ständig Dat­en über ihre Benutzer oder ihre Umge­bung sam­meln. Das macht die sprachges­teuerte WLAN-Box genau­so wie die smarte Türklin­gel, der Herz­schrittmach­er oder der intel­li­gente Staub­sauger-Robot­er. All diese und noch viel mehr Anwen­dun­gen nutzen Ver­fahren, die im weitesten Sinne unter Track­ing fallen.

Im alltäglichen Sprachge­brauch wird mit Track­ing jedoch meist die Ortung eines Objek­ts ver­standen. Track­ing hat dann das primäre Ziel, die aktuelle Posi­tion eines Gegen­standes oder eines Lebe­we­sens zu bes­tim­men. Dabei gibt es für das zu ver­fol­gende Objekt kaum Gren­zen, alles kann getrackt wer­den: Schlüs­sel, Brillen, Brief­taschen, Smart­phones, Ruck­säcke, Pakete, Werkzeuge, Fahrzeuge, aber auch Haustiere und Men­schen. Die glob­ale Logis­tik und der Trans­port von Waren und Gütern wären ohne Track­ing-Tech­nolo­gien kaum noch vorstellbar.

Unterschiedlichste Technologien

Als tech­nis­che Basis für ein Track­ing wer­den je nach Anwen­dung unter­schiedliche Ver­fahren genutzt. Im Prinzip kann jede kon­tak­t­lose Möglichkeit zum Date­naus­tausch einem Track­ing dienen, ob GPS, Blue­tooth, Mobil­funk, NFC, RFID oder ver­gle­ich­bare Tech­nolo­gien. Wenn zum Beispiel beim Überwachen eines Luftraums Radar zum Ein­satz kommt, ist auch dies let­ztlich ein Trackingverfahren.

Durch die zunehmende Dig­i­tal­isierung und Minia­tur­isierung elek­tro­n­is­ch­er Kom­po­nen­ten und Sen­soren sind die Track­ing-Ele­mente im Lauf der Zeit immer klein­er gewor­den. Sie wer­den an Gegen­stän­den befes­tigt, als Etikett aufgek­lebt oder in den zu ver­fol­gen­den Gegen­stand inte­gri­ert. Beim Track­ing von Lebe­we­sen kann der Track­er am Kör­p­er oder an der Klei­dung befes­tigt sein oder auch unter die Haut injiziert werden.

Ein Track­ing bedarf jedoch nicht zwangsläu­fig eines physis­chen Senders in Form eines Transpon­ders oder GPS-Chips. Ein Track­en kann auch – so zum Beispiel beim Voice-Track­ing – akustisch über Stim­men, Klänge oder Geräusche erfol­gen. Darauf beruht etwa das soge­nan­nte Speak­er-Track­ing von clev­eren Webkon­ferenz-Anwen­dun­gen. Dabei wech­selt die Web­cam von selb­st, das heißt ohne Steuerung durch einen Bedi­ener oder Regis­seur, zwis­chen dem Voll­bild der Teil­nehmer­runde und dem jew­eili­gen Sprech­er in Nahaufnahme.

Gesundheit, Ergonomie, Sicherheit

So vielgestaltig wie die Track­ing-Ver­fahren sind auch deren Ein­satzziele. Oft wird Effizienz als wichtig­stes Ziel genan­nt, etwa wenn Trans­porte, Logis­tikprozesse oder Pro­duk­tion­s­abläufe mith­il­fe von Track­ingtech­nolo­gien opti­miert wer­den sollen. Doch nicht sel­ten ste­hen auch Sicher­heit­saspek­te im Vorder­grund, etwa beim Track­ing zum Dieb­stahlschutz, bei der elek­tro­n­is­chen Fußfes­sel oder beim Weglau­falarm eines Hundehalsbandes.

Nicht wenige Track­ing-Anwen­dun­gen haben einen engen Bezug zum Arbeits- und Gesund­heitss­chutz, zum Beispiel:

  • Gesund­heit

Typ­isch sind die inzwis­chen weit ver­bre­it­eten Fit­ness-Apps, die auf dem Handy die spazierten, gejog­gten, ger­adel­ten oder geschwomme­nen Streck­en aufze­ich­nen, auswerten und das Train­ing opti­mieren. Smart­watch­es ver­fü­gen zudem über Sen­soren für Vital­pa­ra­me­ter und raf­finierte Zusatz­funk­tio­nen. Psy­cholo­gen war­nen jedoch davor, dass ein solch­es „Self-Track­ing” auch zur Manie wer­den kann. Denn die anfängliche Fasz­i­na­tion, die eigene sportliche Leis­tung anhand von Zahlen und Sta­tis­tiken zu erfassen und zu visu­al­isieren, kann zur Belas­tung umschla­gen, sich selb­st ständig opti­mieren zu wollen.

  • Ergonomie

Track­ingver­fahren erlauben es, Bewe­gungsmuster am Arbeit­splatz zu analysieren und hin­sichtlich ergonomis­ch­er Aspek­te auszuw­erten. Ob das manuelle Hand­haben von Las­ten oder das Mon­tieren über Kopf mit Unter­stützung durch ein Exoskelett – dig­i­tale Bewe­gungs­dat­en kön­nen zur men­schen­gerecht­en Pla­nung und Gestal­tung von Arbeit­sprozessen beitra­gen. Als Motion Cap­ture beze­ich­net wur­den solche Ver­fahren ursprünglich für die Fil­min­dus­trie entwick­elt: Virtuelle Fig­uren wer­den am Com­put­er mit den Bewe­gungs­dat­en eines echt­en Men­schen verse­hen, was einen Ein­druck von Echtheit schafft, der – zumin­d­est bis­lang – mit kün­stlich­er Intel­li­genz nicht erre­ich­bar war.

Ein ähn­lich­es Motion-Track­ing ist essen­ziell für die meis­ten Anwen­dun­gen aus dem Bere­ich der virtuellen (VR) oder erweit­erten Real­ität (AR). Um zum Beispiel das Bekämpfen eines Bran­des per Daten­brille in simulierten Feuer­szenar­ien zu trainieren, ist eine Track­ing-Tech­nik nötig, welche die Bewe­gun­gen des Bril­len­trägers in Echtzeit erfasst und auswertet.

  • Unfal­lver­hü­tung

Intel­li­gente, WLAN-ver­net­zte und GPS-getrack­te Arbeitss­chuhe kön­nten zum Beispiel Bewe­gungsmuster auswerten, vor Gefahren­stellen war­nen oder sich mit den eben­so getrack­ten Sta­plern abstim­men, um Kol­li­sio­nen von Men­sch und Mas­chine zu ver­hin­dern. Nicht neu ist, dass berührungs­los wirk­ende Schutzein­rich­tun­gen (BWS) an Maschi­nen die Posi­tion des Maschi­nenbe­di­eners erfassen und dafür sor­gen, dass die gefährliche Bewe­gung stoppt, sobald ein Sicher­heitsab­stand unter­schrit­ten wird. Auch in der kol­lab­o­ra­tiv­en Robotik, das heißt wenn Men­sch und Robot­er Hand in Hand arbeit­en, müssen ständig Posi­tion und Bewe­gun­gen ver­fol­gt wer­den, um Kol­li­sio­nen zu vermeiden.

Ein solch­es Orten von Per­so­n­en und Maschi­nen in Arbeit­sumge­bun­gen muss jedoch nicht auf ein konkretes und begren­ztes Umfeld wie den Gefahren­bere­ich ein­er Presse oder eines Rührw­erks beschränkt bleiben. Hier gibt es viele Szenar­ien, bei denen das Orten von Per­so­n­en auch dem Arbeitss­chutz zugutekom­men kann. Ein Beispiel: Ereignet sich in einem Unternehmen mit vie­len Gebäu­den und großem Freigelände ein Stör­fall, kön­nte eine Soft­ware in Sekun­den­bruchteilen nicht nur erfassen, welch­er Ser­vicetech­niker sich ger­ade in der kürzesten Dis­tanz befind­et oder von wo das erforder­liche Werkzeug oder Ersatzteil am schnell­sten erre­ich­bar ist. Auch Ers­thelfer und Betrieb­ssan­itäter samt Ret­tungstra­gen, Defib­ril­la­toren etc. kön­nten in einem solchen Sys­tem zen­tral erfasst wer­den. Wenn Track­ing dazu führt, dass vorhan­dene Ressourcen, ob Men­sch oder Mate­r­i­al, geziel­ter ange­fordert und einge­set­zt wer­den, kann dies – kon­se­quent weit­ergedacht – auch Unfall­fol­gen ver­min­dern oder gar Leben retten.

  • Per­so­n­en­schutz

Track­ingsys­teme sind uner­lässlich für Alleinar­beit­er. Als Per­so­n­en-Notsig­nal-Anla­gen lösen sie im Not­fall wil­lens­ab­hängig oder autonom einen Alarm aus und zeigen ein­er Leit­warte an, wo sich der Alleinar­bei­t­ende befind­et. Diese Sys­teme wer­den immer aus­ge­feil­ter. Auch kön­nen die Track­ing-Mod­ule mit Sen­soren aus­ges­tat­tet wer­den, welche Umge­bungs­be­din­gun­gen erfassen wie Tem­per­atur, Hel­ligkeit oder Luft­feuchte. Andere Track­er reg­istri­eren – ana­log ein­er Smart­watch – die Vital­pa­ra­me­ter ihres Trägers wie die Herz- und Atem­fre­quenz oder die Kör­per­hal­tung. Hier ermöglicht das Track­ing ein Früh­warn­sys­tem, indem es physis­che Belas­tun­gen, Müdigkeit, Bewe­gungslosigkeit oder einen Sturz erken­nt und Alarm aus­löst. Auch die Mod­ule zum Erfassen giftiger Gase oder ander­er Gesund­heits­ge­fährdun­gen wer­den immer klein­er und leis­tungs­fähiger. In kom­plex­eren Anwen­dun­gen ist das Track­ing nur ein Bestandteil vielfältiger und leis­tungs­fähiger Überwachung­stech­nolo­gien, die mehr und mehr durch kün­stlich intel­li­gente Soft­ware ges­teuert und aus­gew­ertet werden.

  • Zutrittss­teuerung

Track­ing kann genutzt wer­den, um die Zutrittsrechte zu sicher­heit­srel­e­van­ten Bere­ichen zu steuern und unbefugten Per­so­n­en den Zugang zu ver­weigern. Dies kann mit weit­eren Anforderun­gen verknüpft wer­den. So förderte die DGUV zum Beispiel schon vor mehr als 10 Jahren ein Forschung­spro­jekt, das unter­suchte, inwiefern das Kon­trol­lieren der PSA auf Voll­ständigkeit mith­il­fe von RFID automa­tisiert und mit ein­er Zugangskon­trolle ver­bun­den wer­den kann.

  • Inklu­sion

Beim Eye-Track­ing wer­den die Blick­rich­tun­gen, Blick­be­we­gun­gen und der Lid­schluss (Blinzeln) erfasst und analysiert. Mit etwas Übung lassen sich auf diese Weise berührungs­los Com­put­er nutzen, Geräte bedi­enen und Arbeit­sprozesse steuern. Die tech­nis­chen Möglichkeit­en im 4.0‑Zeitalter erweit­ern sich und eröff­nen neue Chan­cen für Men­schen mit Ein­schränkun­gen, auch im Arbeit­sleben. Ger­ade bei solchen Anwen­dun­gen kann der Grund­satz real­isiert wer­den, dass sich die Tech­nik dem Men­schen anpassen sollte und nicht umgekehrt.

Datenschutz und Datenhoheit

Die faszinieren­den Ein­satzmöglichkeit­en von Track­ingtech­nolo­gien dür­fen nicht zu einem unbe­darften Umgang damit führen. Gegen die Ver­fahren an sich ist aus Arbeitss­chutz­grün­den wenig einzuwen­den, ein Track­ing führt in der Regel zu keinen akuten Ver­let­zungs­ge­fahren. Die DGUV selb­st emp­fiehlt Apps zur Bewe­gungs­förderung, mit denen Bild­schir­mar­beit­er und Viel­sitzer ihre Train­ing­sein­heit­en track­en und mit anderen online teilen kön­nen. Doch wer hin­ter­fragt angesichts all dieser man­nig­fachen Ver­führun­gen in ein­er dig­i­tal­en und ver­net­zten Welt schon, ob er das auch wirk­lich will?

Ob man seine pri­vat­en Gesund­heits­dat­en mit Fre­un­den teilt, in den eige­nen vier Wän­den einen Sprachas­sis­ten­ten nutzt oder sich gegen ein Online-Track­ing durch Cook­ies wehrt, ist jew­eils eine per­sön­liche Entschei­dung. Anders sieht es aus, wenn der Arbeit­ge­ber am Arbeit­splatz Track­ing-Ver­fahren ein­set­zt. Hier tauchen viele Fra­gen auf, die den Daten­schutz und die Per­sön­lichkeit­srechte betr­e­f­fen, zum Beispiel:

  • Auf welche Weise wer­den Mitar­bei­t­ende geortet und welche Para­me­ter wer­den dabei erfasst?
  • Wo wer­den diese Dat­en gespe­ichert und auf welche Weise, zum Beispiel anonym oder verschlüsselt?
  • Wer hat Zugriff auf die gesam­melten Trackingdaten?
  • Wem gehören die Dat­en, inwiefern dür­fen sie weit­er­ver­ar­beit­et oder verkauft werden?
  • Kön­nen die erhobe­nen Dat­en genutzt wer­den, um die Arbeit­sleis­tung des Einzel­nen zu messen?
  • Wie wird geregelt, ob und welche Dat­en das Unternehmen ver­lassen, zum Beispiel in Rich­tung Ver­sicher­er, Krankenkassen, Behör­den oder Werbevermarkter?
  • Wann wer­den die Dat­en wieder gelöscht?
  • Hat jed­er die Möglichkeit, seinen eige­nen Date­nauszug anzu­fordern und einzusehen?

Sicher­heits­beauf­tragte wer­den solche Fra­gen aus dem Kol­le­genkreis kaum allein klären kön­nen. Eine ver­trauensvolle Zusam­me­nar­beit und die offene Kom­mu­nika­tion mit den ver­ant­wortlichen Vorge­set­zten, den Daten­schutzbeauf­tragten und gegebe­nen­falls auch mit den Anbi­etern der Track­ingtech­nolo­gien ist unbe­d­ingt notwendig. Auch der Betriebs- beziehungsweise Per­son­al­rat hat hier eine wichtige Rolle. Nie­mand muss beim The­ma Track­ing in Panik ver­fall­en, aber Äng­ste und Vor­be­halte dür­fen auf keinen Fall aus­geklam­mert wer­den und auf alle Fra­gen zum Umgang mit den erfassten Dat­en sollte es ein­deutige Antworten geben.

Schutzengel oder Stressfaktor?

Über die Daten­schutza­spek­te hin­aus sollte bei Track­ingver­fahren trotz aller Vorteile stets hin­ter­fragt wer­den, was diese Tech­nik mit dem getrack­ten Men­schen macht. Der Chef, der dank GPS-Track­ing mobil­er Arbeit­splätze in Echtzeit sieht, wo welch­es Fahrzeug unter­wegs ist, muss keine Kon­trol­lan­rufe mehr täti­gen. Doch was empfind­et ein Außen­di­en­stler oder Mon­teur dabei? Überwacht zu wer­den, kann zweifel­los das Gefühl von Sicher­heit ver­stärken. Aber das Gefühl ständi­gen Kon­trol­liert- und Ver­fol­gtwer­dens – genau das ist das Ker­nele­ment von Track­ing – kann auch umschla­gen zu einem Stressfaktor.

Bewusst­machen sollte man sich auch, dass der Men­sch und seine Arbeit­sleis­tung durch Track­ing­meth­o­d­en aus­tauschbar­er wer­den. Ein Beispiel dazu: Kan­nte man früher noch „seinen“ Post­boten – und der Postler seine Klien­tel, die Fahr- und Laufwege usw. – so ist dank GPS und Navi heute jed­er Post­mi­tar­beit­er über­all ein­set­zbar. Eine gute Ortsken­nt­nis als notwendi­ge Qual­i­fika­tion ist wegge­fall­en. Für das Per­sonal­man­age­ment und die Ein­satz­pla­nung ist dies zweifel­los ein riesiger Vorteil, doch empfind­en das auch die Mitar­bei­t­en­den vor Ort so?

Wenn in dig­i­tal ver­net­zten Pro­duk­tion­sumge­bun­gen immer mehr Prozesse – und damit auch die Aktio­nen und das Ver­hal­ten der Beschäftigten – sen­sorüberwacht sind und elek­tro­n­isch erfasst wer­den, kann dies zweifel­los die Effizienz beflügeln. Aber es kann auch zur Arbeitsverdich­tung beitra­gen. Ein Echtzeit-Track­ing von Waren, Pro­duk­ten und Trans­porten wird neben­bei die Optio­nen zur Arbeit­skon­trolle inten­sivieren. Wenn dann noch neue Arbeitsmit­tel wie Daten­brillen oder Exoskelette dazu kom­men oder in der Nach­barabteilung die Kol­le­gen bere­its durch Kom­mis­sion­ier­ro­bot­er erset­zt wur­den, wer­den Verun­sicherung, Äng­ste und psy­chis­che Belas­tun­gen zunehmen. Sicher­heits­beauf­tragte sind gut berat­en, sich dem The­ma Track­ing aktiv zu stellen, sich ein Grund­ver­ständ­nis anzueignen, in der eige­nen Arbeit­sumge­bung kri­tis­che Fra­gen zu stellen und sich eine gesunde Skep­sis zu bewahren.

War es in früheren Kul­turen den Göt­tern vor­be­hal­ten, vom Him­mel oder Olymp aus auf die Erde zu blick­en, alles zu sehen und den Men­schen auf Schritt und Tritt zu „track­en“, so schafft das heute ein kleines Gerät für wenige Euro. Und genau wie in Reli­gion und Mythen kann das Orten und Ver­fol­gen die Rolle eines Schutzen­gels erfüllen, aber auch zur Bedro­hung wer­den. Hier gibt es keine Pauschal­rezepte, um psy­chis­chen Fehlbe­las­tun­gen vorzubeu­gen. Denn es spie­len tech­nis­che Aspek­te mit gesellschaftlichen Trends und indi­vidu­ellen Eigen­heit­en zusam­men. Entschei­den­der Fak­tor für eine emo­tionale Belas­tung durch Track­ing am Arbeit­splatz ist nicht zulet­zt, welchen Stel­len­wert Ver­trauen und Trans­parenz in der Unternehmen­skul­tur haben.


Foto: pri­vat

Autor:

Dr. Fried­helm Kring

Freier Jour­nal­ist, Redak­teur und Referent

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