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Bildungsurlaub: Zeit zur Weiterentwicklung

Arbeitnehmende in ihrer Persönlichkeitsentwicklung fördern und stärken
Bildungsurlaub: Zeit zur Weiterentwicklung

Bildungsurlaub: Zeit zur Weiterentwicklung
Foto: © Monkey Business - stock.adobe.com
Mal ein paar Tage Abstand vom Arbeit­sall­t­ag gewin­nen und Neues aus­pro­bieren? Gestärkt und motiviert an den Arbeit­splatz zurück­kehren? Bil­dung­surlaub macht’s möglich, wenn man die Bes­tim­mungen der einzel­nen Bun­deslän­der beachtet.

In vierzehn der sechzehn Bun­deslän­der gibt es den geset­zlichen Anspruch auf Bil­dung­surlaub. Aus­nah­men sind Bay­ern und Sach­sen. Fünf Arbeit­stage (beziehungsweise sechs im Saar­land) kön­nen jährlich bezahlt zur Weit­er­en­twick­lung genutzt wer­den. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich der Anspruch entsprechend ihres Beschäftigungsverhältnisses.

Wer ist berechtigt?

Berechtigt sind alle Arbeit­nehmenden und Auszu­bilden­den in der pri­vat­en Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. Für Beamte gel­ten die Regelun­gen des Son­derurlaubs. Bish­er nehmen allerd­ings nur ein bis zwei Prozent aller Arbeit­nehmenden ihren Anspruch auf Bil­dung­surlaub wahr. Das mag unter anderem an den vie­len Son­der­regeln liegen, die von Bun­des­land zu Bun­des­land vari­ieren, wie etwa

  • eine min­destens voraus­ge­gan­gene sechs- bis zwölf­monatige Beschäf­ti­gungs­dauer im Unternehmen oder
  • eine Begren­zung je nach Betrieb­s­größe beziehungsweise Zahl der Interessierten.

Warum Bildungsurlaub?

Für einen Bil­dung­surlaub, der oft auch Bil­dungs­freis­tel­lung genan­nt wird, sprechen viele gute Gründe: Bildungsurlaub …

  • kann der beru­flichen Weit­er­bil­dung, der poli­tis­chen Bil­dung oder der per­sön­lichen Entwick­lung dienen
  • schafft Abstand vom Arbeits- und Lebensalltag
  • bedeutet selb­st­bes­timmtes Ler­nen und Aus­tausch mit anderen
  • find­et in entspan­nter Ler­nat­mo­sphäre statt
  • bietet Raum und Zeit für Erholung
  • kann zur Stress­be­wäl­ti­gung, Eigen­ständigkeit und Kon­flik­tlö­sung beitragen
  • macht Freude und fördert die Motivation
  • unter­stützt die Gesund­heit und steigert die Lebenszufriedenheit
  • gibt es in der Nähe, für jene, die lieber zu Hause über­nacht­en möcht­en, aber auch an beson­deren Orten und in Ferien­zeit­en, damit Fam­i­lien­mit­glieder mitkom­men können

Wie bekomme ich Bildungsurlaub?

Es liegt in der Für­sorgepflicht des Arbeit­ge­bers, den Beschäftigten Weit­er­bil­dung zu ermöglichen. Um den Bil­dung­surlaub an sich muss sich der Arbeit­nehmer oder die Arbeit­nehmerin jedoch selb­st küm­mern. Das beinhaltet:

  • Geset­zlichen Anspruch auf Bil­dung­surlaub klären. Dabei ist das Bun­des­land entschei­dend, in dem man arbeitet.
  • Sem­i­nar oder Kurs mit offizieller Anerken­nung auswählen. Über die Aus­rich­tung und den Inhalt entschei­det auss­chließlich der Arbeitnehmende.
  • Sich frühzeit­ig anmelden. Oft ist die Teil­nehmerzahl begren­zt und es sollte zudem aus­re­ichend Zeit für die Beantra­gung im Betrieb sein. Mit der Anmel­dung kommt ein Ver­tragsver­hält­nis mit dem Bil­dungsträger zustande.
  • Antrag auf Bil­dung­surlaub schriftlich beim Arbeit­ge­ber ein­re­ichen. Das muss je nach Bun­des­land vier bis neun Wochen vor Beginn der Ver­anstal­tung erfol­gen. Dazu gehören auch Infor­ma­tio­nen des Bil­dungsträgers zum Sem­i­nar wie Sem­i­nar­num­mer, Ziel­gruppe, Zeit­en, Lernziele und ‑inhalte.
  • Abgabe des Antrags schriftlich bestäti­gen lassen.

 

Intuitives Bogenschießen im Bildungsurlaub kann der Persönlichkeitsentwicklung dienen
Intu­itives Bogen­schießen kann der Per­sön­lichkeit­sen­twick­lung dienen.
Foto: © yaro­hork — stock.adobe.com

Ablehnung möglich

Arbeit­ge­ber haben gegebe­nen­falls das Recht, einen Antrag auf Bil­dung­surlaub abzulehnen – unter anderem aus fol­gen­den Gründen:

  • In eini­gen Bun­deslän­dern müssen Klei­n­un­ternehmen mit fünf – in anderen mit weniger als zehn – Mitar­bei­t­en­den keinen Bil­dung­surlaub gewähren.
  • Wegen des Bil­dung­surlaubs kön­nen Fris­ten oder Abga­beter­mine im betrieblichen Ablauf nicht einge­hal­ten werden.
  • Es sind zu viele Kol­legin­nen und Kol­le­gen krank oder im Urlaub.

All­ge­meine betriebliche oder wirtschaftliche Gründe reichen allerd­ings nicht aus, um einen Antrag abzulehnen.

Wer bezahlt?

Die Zeit während des Bil­dung­surlaubs wird steuer- und arbeit­srechtlich genau­so behan­delt wie die son­stige Arbeit­szeit. Der Arbeit­ge­ber zahlt während des Bil­dung­surlaubs weit­er­hin den Lohn/das Gehalt.

Die Arbeit­nehmenden übernehmen die Kosten für Sem­i­narge­bühren, Fahrten und/oder Unterkun­ft sowie Verpfle­gung. Diese Aus­gaben kön­nen als beru­fliche Weit­er­bil­dung bei der Einkom­mens- und Lohn­s­teuer gel­tend gemacht werden.

Welche Angebote gibt es?

Das Ange­bot der zer­ti­fizierten Anbi­eter ist groß und vielfältig. Wichtig ist, dass die Sem­i­nare oder Kurse staatlich anerkan­nt sowie inhaltlich und for­mal genehmigt sind. Sie müssen zudem allen Inter­essierten offen­ste­hen sowie in der Regel fünf Tage dauern.

Allerd­ings müssen sie nicht zwin­gend etwas mit der eigentlichen Arbeit zu tun haben. Denn Bil­dung­surlaub soll neben der beru­flichen Weit­er­bil­dung auch poli­tis­che Bil­dung ermöglichen oder Arbeit­nehmende in ihrer Per­sön­lichkeit­sen­twick­lung fördern und stärken.

Zu den Ange­boten zählen Sprach- oder Com­put­erkurse eben­so wie Sem­i­nare aus den Bere­ichen Psy­cholo­gie, Gesund­heit, Ökolo­gie, Umwelt und vieles mehr. Einige Bun­deslän­der erlauben auch die Teil­nahme an zer­ti­fizierten Ver­anstal­tun­gen im Aus­land. Das kann dann zum Beispiel „Wan­dern in der Algarve“ sein oder ein „Inten­sivkurs Spanisch“ in Valencia.

Nach dem Bildungsurlaub

Am Ende des Bil­dung­surlaubs gibt es eine Teil­nah­mebestä­ti­gung. Diese gilt als Nach­weis und ist umge­hend nach Rück­kehr an den Arbeit­splatz beim Arbeit­ge­ber einzureichen.


Autorin: Bet­ti­na Brucker
Freie Autorin und Journalistin
 
Foto: pri­vat

 

Drei Fra­gen an Ute Zumkeller

Die eigenen Ziele fokussieren

Den Kopf frei bekom­men und sich auf sich selb­st besin­nen. Auch dazu bietet sich Bil­dung­surlaub an. Ute Zumkeller, zer­ti­fizierte Trainer­in und Coach für intu­itives Bogen­schießen, erk­lärt, wie man sich mit Pfeil und Bogen bess­er ken­nen­ler­nen kann.

Die Fra­gen stellte Bet­ti­na Brucker.

Intu­itives Bogen­schießen hört sich exo­tisch an. Warum eignet es sich als Bildungsurlaub?

Ute Zumkeller, zertifizierte Trainerin und Coach für intuitives Bogenschießen, eine Möglichkeit des Bildungsurlaubs
Ute Zumkeller
Foto: © Nathalie Michel

Intu­itives Bogen­schießen ist leicht zu erler­nen. Manche haben als Kind schon ein­mal aus ein­er Hasel­rute und einem Stück Schnur einen Bogen gebaut und damit exper­i­men­tiert. Andere denken bei der Anmel­dung zum Kurs an Aben­teuer, frische Luft und ein spielerisches Kopfabschalten.

In der Weise, wie ich Bogen­schießen anleite, ist es Per­sön­lichkeit­sen­twick­lung. Es geht um die Auseinan­der­set­zung mit sich selb­st. Der Bewe­gungsablauf des Bogen­schießens kann dabei spiegeln, welche Fra­gen die Teil­nehmenden ger­ade beschäfti­gen oder welche Hal­tung sie zu einem bes­timmten The­ma – zum Beispiel auf ihrer Arbeit – haben.

Sie ler­nen sich zu fokussieren und erfahren: Wie viel Kraft benötige ich, um dem Pfeil die nötige Energie auf dem Weg zu seinem Ziel mitzugeben? Oder wie gehe ich damit um, wenn ich die Scheibe ver­fehle? Bedeutet das auch, dass ich mein Ziel nicht erre­iche? Oder wie reagiere ich zum Beispiel als Führungskraft, wenn meine Mitar­bei­t­en­den ihre Ziele nicht erreichen?

Was erwartet die Teil­nehmenden beim intu­itiv­en Bogenschießen?

Kurz und knapp gesagt: Viel draußen sein. Ruhe. Fokussierung auf sich selb­st. Teil ein­er Gruppe sein. Inten­sive Gespräche und Aus­tausch über die eige­nen beru­flichen oder pri­vat­en The­men. Ganzheitlich­es Erleben. Und ich gebe Anre­gun­gen, wie sich das, was mit dem Bogen erlebt wird, auf den All­t­ag über­tra­gen lässt.

Meine Ange­bote find­en immer an beson­deren Orten statt, die Kraft und Energie ausstrahlen, eine ruhige Unterkun­ft und leckere Verpfle­gung bieten. Das kann ein Kloster oder eine ehe­ma­lige Schule sein. Das Bogen­schießen an sich erfol­gt in der Natur, in wun­der­schö­nen Landschaften.

Für wen ist intu­itives Bogen­schießen als Bil­dung­surlaub geeignet?

Für Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer, die ein­mal Abstand vom Beruf und der täglichen Rou­tine möcht­en und jen­seits der gewohn­ten Umge­bung etwas Neues erler­nen wollen. Es nehmen aber auch Men­schen daran teil, die Bogen­schießen bere­its ken­nen und ihr Kön­nen ver­tiefen oder unter einem neuen Aspekt aus­pro­bieren wollen.

Für sie ist es span­nend, mit dem immer gle­ichen Bewe­gungsablauf zu exper­i­men­tieren. Beim Bil­dung­surlaub „Intu­itives Bogen­schießen“ macht man seine indi­vidu­elle Erfahrung mit Pfeil und Bogen und erlebt sich gle­ichzeit­ig als Teil ein­er Gruppe. Das macht den Mehrw­ert aus.


Linktipps


Finanzielle Unterstützung vom Land

Um die Kosten für Arbeit­ge­ber zu begren­zen beziehungsweise aufz­u­fan­gen, gibt es zum Beispiel …

  • in Rhein­land-Pfalz für kleine und mit­tlere Unternehmen (KMU) einen pauschalierten Erstat­tungsanspruch für die Lohnkosten (§ 8 Bil­dungs­freis­tel­lungs­ge­setz Rheinland-Pfalz).
  • in Meck­len­burg-Vor­pom­mern auf Antrag 55 Euro pro Tag für beru­fliche und 110 Euro für poli­tis­che Weit­er­bil­dung beziehungsweise für die Qual­i­fizierung zur Wahrnehmung ehre­namtlich­er Tätigkeit­en als Erstat­tung vom Land.

Yoga-Kurs ist Bildungsurlaub

Das Lan­desar­beits­gericht (LAG) Berlin-Bran­den­burg entsch­ied 2019, dass ein fün­ftägiger Kurs der Volk­shochschule mit dem Titel „Yoga I – erfol­gre­ich und entspan­nt im Beruf mit Yoga und Med­i­ta­tion“ mit seinen Inhal­ten geeignet sei, den Umgang mit beru­flichem Stress zu trainieren und gegen Burnout vorzubeugen.

Auf­grund des didak­tis­chen Konzepts des Kurs­es sah es das Gericht als gegeben an, dass ein Ziel des Bil­dung­surlaubs, Beschäftigte gegen den ständi­gen und zunehmend schnelleren sozialen und tech­nis­chen Wan­del zu stärken, gegeben sei.

Lan­desar­beits­gericht (LAG) Berlin-Bran­den­burg, Urteil vom 11. April 2019 (Az.: 10 Sa 2079/18)

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