Krane, Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen und ähnliche Arbeitsmittel sind mit besonderen Gefährdungen verbunden. Deshalb dürfen sie nur von qualifizierten Beschäftigten gesteuert werden, die zugleich vom Arbeitgeber unterwiesen und beauftragt wurden. Die neue TRBS 1116 liefert wichtige Informationen zum Einsatz der Gerätschaften.
Worum geht es? Der
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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