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Befehlsverweigerung bei Erkennbarkeit der Sicherheitswidrigkeit

Sicherheitsverantwortung, Arbeitsschutzorganisation und Haftung: Mythen und Wahrheiten
Befehlsverweigerung bei Erkennbarkeit der Sicherheitswidrigkeit

Befehlsverweigerung bei Erkennbarkeit der Sicherheitswidrigkeit
Foto: © magele-picture – stock.adobe.com
Prof. Dr. Thomas Wilrich
Die let­zten Teile der Serie heißen „Befehl ist Befehl“, aber „kein blind­er Gehor­sam“. § 15 Abs. 1 Satz 4 DGUV Vorschrift 1 warnt: „Die Ver­sicherten dür­fen erkennbar gegen Sicher­heit und Gesund­heit gerichtete Weisun­gen nicht befol­gen“. Aber was ist Erkennbarkeit?

Die Chance ist groß, dass Juris­ten verlacht

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