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Anspruch auf Entschädigung bei chronischer Erschöpfung

Spende einer Niere zugunsten eines Angehörigen
Anspruch auf Entschädigung bei chronischer Erschöpfung

Anspruch auf Entschädigung bei chronischer Erschöpfung
Foto: © Donson/peopleimages.com - stock.adobe.com

Entschädi­gung bei chro­nis­ch­er Erschöp­fung: Wer zugun­sten eines Ange­höri­gen eine Niere spendet und in der Folge an chro­nis­ch­er Erschöp­fung lei­det, kann einen Anspruch auf Entschädi­gung aus der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung haben. Dies geht aus einem Urteil des Lan­dessozial­gerichts (LSG) Rhein­land-Pfalz hervor.

Die Klägerin hat­te sich zugun­sten ihres erwach­se­nen Sohnes eine Niere ent­fer­nen lassen. Bald darauf klagte sie über anhal­tende Erschöp­fungszustände, die sie schließlich zur Auf­gabe ihrer Beruf­stätigkeit zwan­gen. Die Unfal­lka­sse lehnte die Anerken­nung des Gesund­heitss­chadens als Folge der Organspende sowie die Gewährung ein­er Rente ab.

Dage­gen klagte die Frau erfol­gre­ich. Das LSG stützte seine Entschei­dung auf eine 2012 ins Gesetz einge­fügte Vorschrift, wonach unter bes­timmten Voraus­set­zun­gen ein ursäch­lich­er Zusam­men­hang eines Spätschadens mit der Leben­dor­ganspende ver­mutet wird. Ein Nach­weis ist damit nicht erforderlich.

Weil nach aktuellem wis­senschaftlichen Ken­nt­nis­stand eine Lebend­nieren­spende generell geeignet ist, chro­nis­che Erschöp­fungszustände zu verur­sachen, sah das Gericht die Voraus­set­zun­gen der geset­zlichen Tat­sachen­ver­mu­tung erfüllt und sprach der Frau eine Teil­rente in Höhe von 20 Prozent zu.

(Urteil des Lan­dessozial­gerichts Rhein­land-Pfalz vom 17.01.2023, Az. L 3 U 233/18

 

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