Entschädigung bei chronischer Erschöpfung: Wer zugunsten eines Angehörigen eine Niere spendet und in der Folge an chronischer Erschöpfung leidet, kann einen Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz hervor.
Die Klägerin hatte sich zugunsten ihres erwachsenen Sohnes eine Niere entfernen lassen. Bald darauf klagte sie über anhaltende Erschöpfungszustände, die sie schließlich zur Aufgabe ihrer Berufstätigkeit zwangen. Die Unfallkasse lehnte die Anerkennung des Gesundheitsschadens als Folge der Organspende sowie die Gewährung einer Rente ab.
Dagegen klagte die Frau erfolgreich. Das LSG stützte seine Entscheidung auf eine 2012 ins Gesetz eingefügte Vorschrift, wonach unter bestimmten Voraussetzungen ein ursächlicher Zusammenhang eines Spätschadens mit der Lebendorganspende vermutet wird. Ein Nachweis ist damit nicht erforderlich.
Weil nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand eine Lebendnierenspende generell geeignet ist, chronische Erschöpfungszustände zu verursachen, sah das Gericht die Voraussetzungen der gesetzlichen Tatsachenvermutung erfüllt und sprach der Frau eine Teilrente in Höhe von 20 Prozent zu.
(Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.01.2023, Az. L 3 U 233/18)