Ob bei der Bestellung in Serie gefertigter Maschinen und deren sicherheitstechnischen Abnahme, bei der Planung und Inbetriebnahme von in industrietechnische Anlagen eingebundenen Apparaten oder bei deren Änderung – in der täglichen Praxis gibt es unterschiedlichsten Handlungsbedarf für den Arbeitgeber. Mindestens ebenso vielfältig sind die Stellungnahmen der verschiedensten Interessengruppen, mit
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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