Mitarbeiter nutzen Firmenfahrzeuge, wenn sie Waren ausliefern, Besorgungen für den Betrieb erledigen oder Servicearbeiten beim Kunden ausführen. Stellt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten Fahrzeuge zur betrieblichen Nutzung zur Verfügung, dann handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Denn schließlich sind auch Firmenfahrzeuge ein Arbeitsplatz, an dem der Arbeitgeber
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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