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Wann ein Widerspruch erfolgreich sein kann

Das Widerspruchsverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung
Der Ablehnungsbescheid ist anfechtbar

Der Ablehnungsbescheid ist anfechtbar
Foto: © bluedesign - stock.adobe.com
Die Unfal­lver­sicherungsträger stellen ihre Leis­tungspflicht nach Arbeit­sun­fällen nach Recht und Gesetz fest. Ist die Beruf­sgenossen­schaft oder Unfal­lka­sse nach Wer­tung eines Sachver­haltes der Ansicht, dass ein Unfall kein Arbeit­sun­fall war, erhält der Ver­sicherte einen Ablehnungs­bescheid. Ist er mit der Entschei­dung nicht ein­ver­standen, hat der Betrof­fene die Möglichkeit, Wider­spruch zu erheben.
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