Die Unfallversicherungsträger stellen ihre Leistungspflicht nach Arbeitsunfällen nach Recht und Gesetz fest. Ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach Wertung eines Sachverhaltes der Ansicht, dass ein Unfall kein Arbeitsunfall war, erhält der Versicherte einen Ablehnungsbescheid. Ist er mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat der Betroffene die Möglichkeit, Widerspruch zu erheben.
Unsere Webinar-Empfehlung
Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
Teilen: