Soviel ist wohl jedem bewusst: Die Berufskleidung eines Hausmeisters (oder einer Hausmeisterin) muss robust genug sein, um auch groben Tätigkeiten standzuhalten. Bei Arbeiten im Außenbereich muss sie obendrein vor Nässe, Kälte oder zu intensiver Sonneneinstrahlung schützen. In speziellen Branchen muss die Arbeitskleidung außerdem hohe Hygieneanforderungen erfüllen und sich auf einfache Weise reinigen lassen – etwa in der Gastronomie oder in der Pflege.
Viele Hausmeister sind daher unsicher, ob ihre Berufsbekleidung allen Anforderungen genügt. Und manch einer, der bei seiner Arbeit Gefährdungen ausgesetzt ist, ahnt nicht, dass seine Kleidung ihn womöglich nicht ausreichend schützt.
Reine Arbeitskleidung: „Blaumann“
Berufskleidung ist der Oberbegriff für Arbeitskleidung und Arbeitsschutzkleidung. Auch wenn die beiden letzten Begriffe sehr ähnlich klingen: Beides ist klar voneinander zu unterscheiden. Zwar kann es sich bei einer Arbeitskleidung zugleich auch um Arbeitsschutzkleidung handeln. Oft ist dies aber nicht der Fall.
Um reine Arbeitskleidung handelt es sich beispielsweise beim altbewährten „Blaumann“ oder bei Kitteln mit dem Firmenlogo eines Hausmeisterservices. Auch Zunftkleidung fällt in diese Kategorie. Es handelt sich hier generell um Kleidungsstücke ohne spezielle Schutzwirkung gegenüber Gefährdungen, die zu gesundheitlichen Schäden des Trägers führen können. Reine Arbeitskleidung wird meist getragen, um die private Kleidung zu schonen (etwa bei schmutzenden oder groben Tätigkeiten), oftmals auch, um die Firma durch einheitliche Kleidung zu repräsentieren.
Verwirrende Begrifflichkeiten
Bestimmte Risiken in Arbeitsbereichen erfordern hingegen das Tragen spezieller Schutzkleidung. Solche Kleidung gehört zur Kategorie der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA), genauso wie beispielsweise Schutzbrillen. So gibt es Schnittschutzkleidung zum Schutz vor Stichen oder Schnitten bei Arbeiten mit entsprechenden Werkzeugen oder Wetterschutzkleidung, die gegen die Einwirkungen von Nässe, Wind und Umgebungskälte bis –5 °C schützt (bei noch niedrigeren Temperaturen ist spezielle Kälteschutzkleidung erforderlich). Je nach Aufgabenbereich, kann dies also auch ein Thema für Hausmeister sein (siehe Infokasten).
Im Alltag wird Schutzkleidung mitunter auch als Arbeitskleidung bezeichnet, das ist jedoch irreführend – auch wenn es sich hierbei natürlich genauso um Kleidung handelt, die bei der Arbeit getragen wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte in diesen Fällen besser von „PSA“ oder „Arbeitsschutzkleidung“ gesprochen werden.
Wer zahlt für die Kleidung?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Beschäftigten geeignete Persönliche Schutzausrüstung bereitzustellen. Rechtlich verankert ist diese Maßnahme in §3 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dort ist zudem festgelegt, dass Kosten für diese Maßnahmen nicht den Versicherten auferlegt werden dürfen. Schutzkleidung sowie gegebenenfalls andere PSA muss der Arbeitgeber also grundsätzlich kostenlos zur Verfügung stellen, sofern diese zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten während ihrer Tätigkeiten erforderlich ist.
Für Arbeitskleidung indes muss der Arbeitgeber in der Regel nicht aufkommen – es sei denn, das Arbeitsverfahren bringt eine ständige und starke Verschmutzung der Kleidung mit sich, die wiederum eine Gefährdung für die Beschäftigten bedeuten kann. Etwas anders kann es aussehen, wenn ein Arbeitgeber verlangt, dass seine Beschäftigten Arbeitskleidung tragen, um zum Beispiel den Firmennamen zu präsentieren. Dann sollte er normalerweise auch für die Kosten der Kleidung (inklusive anfallender Pflegekosten) aufkommen.
Pflichten des PSA-Trägers
Doch auch die Beschäftigten haben eine gewisse Pflicht daran mitzuwirken, dass ihre PSA sie auch wirklich schützt. Daher müssen sie ihre Schutzkleidung vor jeder Benutzung genau ansehen und prüfen, ob alles richtig sitzt und funktioniert. Entdecken sie dabei Schäden und Fehler, so sind diese umgehend den Vorgesetzten zu melden. Faktoren, die die Schutzwirkung von PSA beeinflussen (auf positive oder negative Weise), sind unter anderem Reinigung, Pflege, Hygiene und Lagerung.
Unterweisung zum Umgang mit PSA
Nach Ablauf der vorgesehenen Gebrauchsdauer muss die PSA ersetzt werden. Ausschlaggebend sind hier die Informationen des Herstellers. Dieser Zeitraum wird auch durch andere Faktoren beeinflusst, so zum Beispiel durch die Lagerungsdauer, die Lagerbedingungen, die Einsatzbedingungen und Witterungseinflüsse. Das bedeutet: Wird eine PSA nicht sachgerecht behandelt und etwa falsch gelagert oder nicht ausreichend gepflegt, kann sie ihre Schutzwirkung schon vor Ablauf der vom Hersteller genannten Frist einbüßen. Darauf zu achten, dass dies nicht passiert und dass die Beschäftigten mit ihrer Schutzkleidung/PSA auch wirklich richtig umgehen, zählt wiederum zu den Pflichten des Arbeitgebers. Er muss in Unterweisungen über alles informieren, was in dieser Hinsicht zu beachten ist.
Wann Hausmeister eine PSA benötigen
Ob eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich ist, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Die Unfallkasse NRW nennt folgende typische Tätigkeiten und Risiken, bei denen PSA ergänzend zur oder statt einer Arbeitskleidung zu tragen ist:
- Rutschgefahr und Gefahr der Verletzung durch herabfallende Gegenstände: Sicherheitsschuhe und Schutzhelm
- Instandhaltung von Geräten (einschließlich kleiner Reparaturarbeiten):
Je nach Gefährdung Schutzkleidung und/oder Schutzhelm - Arbeiten mit erhöhter Lärmbelastung (zum Beispiel Bohrhammer, Kompressor): Gehörschutz
- Arbeiten mit Motorsägen, Laubbläsern oder ähnlichem sowie Bauarbeiten: Umfangreichere, den jeweiligen Normen entsprechende PSA ist Pflicht. Hierzu zählen Schutzhelm, Gehörschutz, Gesichts- und Augenschutz, Fußschutz, Handschutz, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz. Achtung: Arbeiten mit der Motorsäge dürfen nur Personen ausführen, die über die erforderliche Sachkunde verfügen und diese zum Beispiel in einer entsprechenden Schulung erworben haben.
- Arbeiten in Bereichen mit Fahrzeugverkehr (zum Beispiel Grünpflege, Schneeräumen): Warnkleidung
- Arbeiten im Freien bei Wind und Wetter (unter anderem Grünpflege, Winterdienst): Je nach Situation wetterfeste Kleidung, auf Verkehrswegen und in öffentlichen Bereichen auch Warnkleidung und/oder warme Schutzkleidung (Mütze, Jacke, Handschuhe, Schuhe)
- Reinigungsarbeiten: Rutschfeste Schuhe und Handschuhe (maximale Tragedauer einhalten). Erforderlich ist zudem ein Hautschutzprogramm mit Präparaten zur Reinigung, Pflege und zum Schutz der Haut.