Nach Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit haben die Versicherten Anspruch auf verschiedene Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierzu gehören ambulante und stationäre Heilbehandlung, Arznei- und Heilmittel sowie die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation. Bei bleibenden gesundheitlichen Einschränkungen kann auch eine Rente gezahlt werden. Verstirbt der Versicherte an
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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