Ist es nach der Gefährdungsbeurteilung für einen bestehenden oder neu geplanten Arbeitsbereich nicht möglich, die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre zu vermeiden, ist dies kenntlich zu machen. Doch immer wieder taucht die Frage auf, wie explosionsgefährdete Bereiche richtig gekennzeichnet werden.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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