Neben den geforderten Identifikationsdaten wie Hersteller/Adresse, Herstellungsjahr und Produkt-/Seriennummer, können der Richtlinie 2014/34/EU, Artikel 16 und § 146 der ATEX-Leitlinien zusätzliche Anforderungen an die Kennzeichnung entnommen werden. Am Beispiel einer explosionsgeschützten Taschenlampe wird im Folgenden die Bedeutung der dort angebrachten Buchstaben und Ziffern erläutert.
Die vollständige Kennzeichnung der Taschenlampe lautet:
Drei Fragen:
1. Können Sie anhand dieser Angaben beurteilen, ob die Lampe in der Zone 0 eingesetzt werden darf? 2. Ist sie für Wasserstoff-Luftgemische einsetzbar? 3. Darf diese Lampe in staubexplosionsgefährdeten Bereichen eingebracht werden?
Die einzelnen Bestandteile der Kennzeichnung „lesen“ sich so:
CE-Symbol und Kenn-Nummer der Konformitätsbewertungsstelle. In unserem Beispiel „0102“ = Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Spezielle Explosionsschutzkennzeichnung für Geräte und Schutzsysteme
- II
Gerätegruppe (in diesem Fall „II“)
I Für den Betrieb im Bergbau unter Tage II Für den Betrieb in allen anderen Bereichen
- 2G
Gerätekategorie (in diesem Fall „2G“)
1 Für den Einsatz in Zone 0 oder 20; Einsatz auch in den Zonen 1 und 21 sowie Zone 2 und 22 möglich
2 Für den Einsatz in Zone 1 oder 21, Einsatz auch in den Zonen 2 und 22 möglich
3 Für den Einsatz in Zone 2 oder 22
G Für explosionsfähige Atmosphären, verursacht durch Gase, Dämpfe oder Nebel
D Für explosionsfähige Atmosphären, verursacht durch Staub
- Ex
Europäische Normen wie zum Beispiel EN 60079.0 ff werden eingehalten
- ib
Zündschutzart (in diesem Fall „ib“)
Die Zündschutzart „Eigensicherheit i“ bedeutet, dass eigensichere Betriebsmittel nur Stromkreise enthalten, die den Anforderungen an eigensichere Stromkreise genügen. Das „b“ bedeutet, dass der Einsatz in Zone 1 und 2 möglich ist.
Weitere mögliche Zündschutzarten für elektrische Geräte in explosionsfähigen Bereichen können der Normenreihe „60079“ nach IEC, EN, ISA und UL entnommen werden.
Weitere Zündschutzarten für nicht elektrische Geräte in explosionsfähigen Bereichen können der Normenreihe „80079“ und „60079“ nach IEC, ISO und EN entnommen werden.
- IIB
Explosionsgruppe (in diesem Beispiel II) Die Unterteilung dieser Gruppe bei explosionsfähigen Gas- oder Luft-Gemischen zeigt nebenstehende Tabelle.
- T3
Temperaturklasse (in diesem Fall „T3“)
Die Einteilung der Temperaturklassen bei brennbaren Gasen und Dämpfen erfolgt nach ihrer Entzündbarkeit. Dabei ist bei der Auswahl von Geräten darauf zu achten, dass die maximale Oberflächentemperatur des Gerätes stets kleiner als die Zündtemperatur des Gas- beziehungsweise Dampf-Luftgemisches ist, in dem es eingesetzt wird (siehe Tabelle „Einteilung der Temperaturklassen“).
Im Nachfolgenden ist die Zusatzkennzeichnung über die Bescheinigung der Zertifizierungsstelle aufgeführt:
- PTB
Konformitätsbewertungsstelle (hier die Physikalisch-Technische Bundesanstalt)
- 15
Jahr der Ausstellung der Bescheinigung (hier 2015)
- ATEX
Kennzeichnung der Ausgabe des Zertifikates
- 5000
Zertifikat-Nummer der Konformitätsbewertungsstelle.
- X
Beim Einsatz des Betriebsmittels sind besondere Bedingungen zu beachten, diese können der Gebrauchsanweisung entnommen werden. Im vorgestellten Beispiel mit der Taschenlampe könnte zu besonderen Bedingungen folgendes zählen:
- Die Taschenlampe darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen geöffnet werden, zum Beispiel für den Batteriewechsel.
- Es dürfen nur die in der Bedienungsanleitung aufgeführten Batterien eingesetzt werden.
Haben Sie die anfangs gestellten Fragen richtig beantwortet?
Hier kommt die Lösung: Am Beispiel der Taschenlampe kann nun aus der Kennzeichnung entnommen werden, dass diese in der Zone 1 in explosionsfähiger Atmosphäre, verursacht durch Gase, Dämpfe oder Nebel eingesetzt werden kann.
- das Einbringen in Zone 0 ist nicht möglich.
- Wasserstoff entspricht der Explosionsgruppe IIC; zugelassen ist sie nur für IIB und IIA.
- in staubexplosionsgefährdeten Bereichen darf sie auch nicht eingesetzt werden, Kennzeichnung Gerätekategorie „G“
Grafik: © Dyrba/Heymanns
Das Wichtigste in Kürze
Bei der Auswahl von geeigneten Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen können Sicherheitsbeauftragte auf folgende Merkmale achten:
- Ist das Explosionsschutzkennzeichen vorhanden?
- Entspricht die angegebene Gerätegruppe dem Einsatzgebiet?
- Erlaubt die angegebene Gerätekategorie eine Verwendung in den festgelegten Zonen?
- Ist die maximale zulässige Oberflächentemperatur des Gerätes stets kleiner als die Zündtemperatur des Gas- beziehungsweise Dampf-Luftgemisches?
- Sind besondere Bedingungen zu beachten?