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Sicherer Betrieb von Mitgänger-Flurförderzeugen

Sicherer Betrieb von Mitgänger-Flurförderzeugen
Wendige Helfer für schwere Lasten

Wendige Helfer für schwere Lasten
© STILL GmbH
Dipl.-Ing. Dieter Bachmann
Ob bei der Be- und Ent­ladung von Lkw oder beim Warenum­schlag in Lager­hallen – motor­getriebene Mit­gänger-Flur­förderzeuge (MFFZ) sind wegen ihrer uni­versellen Ein­satzfähigkeit zu unverzicht­baren Helfern in der Logis­tik gewor­den: Seit vie­len Jahren bewähren sie sich als wendi­ge und effiziente Trans­port­mit­tel. Die Ratio­nal­isierung bringt es jedoch mit sich, dass die Anforderun­gen an diese Geräte steigen. Abzule­sen ist dies unter anderem an der wach­senden Vielfalt ver­schieden­er Typen und Zusatzausstattungen.

Welche Typen von elek­tro­n­is­chen Mit­gänger-Flur­förderzeu­gen sind zu unter­schei­den? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die ver­schiede­nen Geräte und zeigt auf, welche Anforderun­gen an ihre Beschaf­fen­heit und einen sicheren Betrieb gestellt werden.

Gerätetypen von Mitgänger-Flurförderzeugen

Mit­gänger-Flur­förderzeuge, auch als Geh-Flur­förderzeuge oder Deich­sel­hub­wa­gen bekan­nt, wer­den von ein­er Bedi­en­per­son über eine Deich­sel geführt. Sind diese Geräte elek­tro­be­trieben, ist die Fahrgeschwindigkeit bauar­tbe­d­ingt auf sechs Stun­denkilo­me­ter begren­zt. Der Bedi­ener steuert alle Funk­tio­nen über den Deich­selkopf, der die Steuere­in­rich­tun­gen für die Vor- und Rück­wärts­fahrt, die Hub- und Senkbe­we­gung sowie Sicher­heits­bauteile zum Schutz des Bedi­eners enthält. Mit­gänger-Flur­förderzeuge wer­den über­ge­ord­net nach der Hub­höhe unterschieden:

  • Nieder­hub­wa­gen sind für den Hor­i­zon­tal­trans­port konzip­iert und daher ohne Hubgerüst aus­ges­tat­tet. Sie haben ihr Ein­satzfeld vor­wiegend im Ver­sand, wo sie bei der Be- und Ent­ladung von Lkw über Lader­am­p­en einge­set­zt wer­den (Foto oben). Sind diese Arbeits­geräte mit einem Hubgerüst aus­ges­tat­tet, spricht man von Hochhub­wa­gen. Je nach Hubgerüs­tart heben sie die Last auf über fünf Meter. Meist kom­men sie dort zum Ein­satz, wo der Betrieb eines Gabel­sta­plers auf Grund beengter Platzver­hält­nisse erschw­ert ist.
  • Mit­gänger-Flur­förderzeuge mit Fahrer­stand­plat­tform kom­men bevorzugt für län­gere Streck­en in großen Lager­hallen zur Anwen­dung. Bei herun­tergeklappter Plat­tform ver­richt­en sie mit ein­er Geschwindigkeit von mehr als sechs Stun­denkilo­me­tern – je nach Typ zehn bis vierzehn Stun­denkilo­me­ter – ihre Arbeit. Dann gel­ten sie als Flur­förderzeuge mit Fahrer­stand und sind von ihrer Bauart den Gabel­sta­plern gle­ichgestellt. Im Mit­gänger­be­trieb sind Stand­plat­tform und Seit­en­schutz eingeklappt; die Fahrgeschwindigkeit ist dann wieder auf sechs Stun­denkilo­me­ter begren­zt (Foto rechts).

Typisches Unfallgeschehen

Das Gefährdungspoten­zial beim War­en­trans­port mit Elek­tro-Hub­wa­gen ist auch trotz der gerin­gen Fahrgeschwindigkeit recht hoch – dies bele­gen entsprechende Unfal­lzahlen der DGUV.

Die häu­fig­sten Unfälle sind eigenes Anfahren oder Ein­quetschen von Kör­perteilen zwis­chen Fahrzeug und fes­ten Hin­dernissen. Poten­ziell gefährdet sind Oberkör­p­er, Beine, Hände und Füße. Begün­stigt wer­den solche schw­eren Unfälle durch enge Gang­bre­it­en und Bedi­enungs­fehler wie das Ver­wech­seln von Vor­wärts- mit Rück­wärts­gang. Es ver­wun­dert nicht, dass Fußver­let­zun­gen durch die unteren Rah­menkan­ten des Gerätes an erster Stelle ste­hen. In den Unfallbeschrei­bun­gen ist dann zu lesen: „Fuß gequetscht“ oder „über den eige­nen Fuß gefahren“. Ober­stes Gebot beim Umgang mit diesen Deich­sel­geräten ist daher das Tra­gen von Sicherheitsschuhen.

„Die schmalen Geräte besitzen nur eine geringe Stand­sicher­heit. Vor allem bei Hochhub­wa­gen kommt die Gefährdung durch Umkip­pen des Arbeits­gerätes hinzu“, erläutert Logis­tik­leit­er Klaus B. und ergänzt: „Kri­tis­che Sit­u­a­tio­nen sind beim Fahren mit ange­hoben­er Last vor­pro­gram­miert. In meinem Betrieb darf die Ladung nur abge­senkt trans­portiert wer­den – darauf achte ich peni­bel.“ Auch ohne oder mit boden­na­her Last ist die Kippge­fährdung nicht zu unter­schätzen. Ursachen sind zu schnelle Kur­ven­fahrt oder Wen­den auf Gefäll­streck­en und Stei­gun­gen. Zu den schw­er­sten Unfällen zählen Abstürze von der Lader­ampe etwa beim Be- und Ent­laden von Lkw (weit­ere Unfall­beispiele im Kasten).

Als Unfal­lur­sachen wer­den häu­fig unsachgemäße Ver­wen­dung und Bedi­en­fehler aufgedeckt. Es liegt wohl nahe, dass es den Bedi­enern an den notwendi­gen Ken­nt­nis­sen und der prak­tis­chen Erfahrung fehlte. Ver­mut­lich hätte eine qual­i­fizierte Unter­weisung viele dieser Unfälle verhindert.

Eignung und Ausbildung

Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mit­gänger-Geräten nur Per­so­n­en beauf­tra­gen, die geeignet und in der Hand­habung unter­wiesen sind (§ 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68). Dem­nach müssen Bedi­ener entsprechende Ken­nt­nisse sowie aus­re­ichend Übung und Erfahrung besitzen. Fol­gerichtig sind eine Ein­weisung in das Gerät sowie eine gründliche Unter­weisung in The­o­rie und Prax­is uner­lässlich. Eine beson­dere Aus­bil­dung nach DGUV Grund­satz 308–001, wie sie für das Steuern von Gabel­sta­plern mit Fahrersitz oder Fahrer­stand gefordert wird, kann bei Mit­gänger-Geräten ent­fall­en. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Hub­wa­gen mit klapp­bar­er Stand­plat­tform. Weil sie von ihrer Bauart den Gabel­sta­plern gle­ichgestellt sind, gel­ten hier § 7 Abs. 1 und damit die gle­ichen Anforderun­gen wie für Gabel­sta­pler­fahrer. Generell sind Bedi­ener von Flur­förderzeu­gen durch die Unternehmensleitung zum Steuern des Gerätes zu beauf­tra­gen. Bei Sta­pler­fahrern hat der Auf­trag zwin­gend schriftlich zu erfol­gen. Indes genügt bei Mit­gänger-Flur­förderzeu­gen eine mündliche Form, wobei eine schriftliche emp­fohlen wird.

Sicher fahren: So geht’s richtig

Eine Grun­dregel beim Fahren und Rang­ieren lautet: Immer einen sicheren Abstand zum Gerät hal­ten. Also möglichst vor oder daneben laufen, ide­al­er­weise das Gerät hin­ter sich herziehen, um freie Sicht nach vorne zu haben. Wenn sich Rück­wärts­ge­hen nicht ver­mei­den lässt, dann beson­ders auf den Deich­selkopf und die Füße acht­en. Ein weit­eres Gebot ist eine angepasste Geschwindigkeit: In Kur­ven, im Bere­ich von Toren und an unüber­sichtlichen Kreuzun­gen langsam und vorauss­chauend fahren! Beim Rang­ieren ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und – wenn vorhan­den – der Schle­ich­fahrt­taster zu benutzen. Zu voraus­fahren­den Fahrzeu­gen und Per­so­n­en ist stets ein aus­re­ichen­der Abstand einzuhal­ten, um das Gerät in ein­er kri­tis­chen Sit­u­a­tion rechtzeit­ig zum Ste­hen brin­gen zu kön­nen. Plöt­zliche Brems­man­över und abruptes Wen­den sind äußerst riskant. Beim Befahren von Gefällestreck­en oder Stei­gun­gen muss die Last berg­seit­ig geführt wer­den, damit sie nicht von den Gabelzinken rutscht.

Fahren mit angehobener Last

Ein hohes Risikopoten­zial beste­ht beim Fahren und Rang­ieren mit ange­hoben­er Last. Hier­bei kann sich das Fahrzeug auf­schaukeln – es beste­ht akute Kippge­fahr. Deshalb gilt beim Ein- und Aus­lagern: immer mit abge­senk­ten Gabeln an das Regal her­an­fahren. Den Hub­wa­gen ger­ade vor dem Regal platzieren und erst dann die Last anheben. Mit ange­hoben­er Last vor­sichtig und ger­adlin­ig in das Regal ein- oder aus­fahren (Foto unten links).

Zusatzausstattungen

Die Her­steller von Mit­gänger-Flur­förderzeu­gen bieten eine große Auswahl von Son­der­ausstat­tun­gen an. Eine Auswahl davon wird nach­fol­gend vorgestellt: Beispiel­sweise wird eine Zusatz­funk­tion ange­boten, die je nach Deich­sel­po­si­tion die Fahrgeschwindigkeit automa­tisch an den Abstand zwis­chen Bedi­ener und Arbeits­gerät anpasst.

Eben­so kann das Gerät mit ein­er automa­tis­chen Geschwindigkeit­sre­duzierung in Kur­ven bestellt wer­den, wodurch die Kippge­fahr erhe­blich reduziert wird. Ein optionaler Schle­ich­fahrt­taster mit Kriech­gang-Funk­tion erle­ichtert die präzise Hand­habung, beispiel­sweise auf engen Lkw-Lade­flächen. Gehören Lade­brück­en zum täglichen Ein­satzbere­ich, kann der Hub­wa­gen mit Ini­tial­hub aus­gerüstet wer­den. Bode­nuneben­heit­en lassen sich so ein­fach­er bewälti­gen, da der Ini­tial­hub eine größere Boden­frei­heit gewährleistet.

Auf Kun­den­wun­sch wer­den Hub­wa­gen mit einem LED-Spot aus­ges­tat­tet. Sein Licht­strahl pro­jiziert einen kre­is­för­mi­gen Punkt auf den Boden, der dem Fahrzeug vorau­seilt und Fußgänger warnt. Zum Schutz der Füße haben sich Gum­milip­pen am Fahrzeu­grah­men etabliert (Foto oben). Auf Wun­sch gibt es auch aktive Fußschut­zleis­ten, die das Über­fahren des Fußes ver­hin­dern, indem das Fahrzeug bei Fußkon­takt stoppt.

Für mehr Sicher­heit beim Ein- und Aus­lagern mit Hochhub­wa­gen sorgt ein Assis­ten­zsys­tem, welch­es dem Bedi­ener rel­e­vante Tra­glast-Infor­ma­tio­nen wie Last­gewicht, aktuelle Hub­höhe und max­i­male Hub­höhe auf einem Dis­play anzeigt. Kommt das Gerät in die Nähe der Tra­glast­gren­ze, warnt das Sys­tem und greift bei Bedarf reg­ulierend ein (Bild unten).

Täglicher Sicherheitscheck

Damit im Betrieb­sablauf Sicher­heitsmän­gel an den Flur­förderzeu­gen frühzeit­ig erkan­nt wer­den, schreibt § 9 der DGUV Vorschrift 68 eine tägliche Ein­satzprü­fung durch das Fahrper­son­al vor. Diese Sicht- und Funk­tion­skon­trolle gliedert sich bei Elek­tro-Mit­gänger-Flur­förderzeu­gen in fol­gende Prüfpunkte:

  • Inau­gen­schein­nahme auf äußer­liche Beschädi­gun­gen sowie Kon­trolle von Bauteilen wie Hydraulik­leitun­gen, Ket­ten und Gabelzinken
  • Kon­trolle auf ord­nungs­gemäße Funk­tion von Hupe, Bremse, Sicher­heit­sein­rich­tun­gen an der Deichsel

Tipp: Die Betrieb­san­leitun­gen der Her­steller enthal­ten Vor­gaben zur Erstel­lung ein­er Prüfliste für den täglichen Check. Dieses Hil­f­s­mit­tel dient den Bedi­enen­den als Leit­faden und doku­men­tiert zugle­ich die ord­nungs­gemäß durchge­führte Kon­trolle. Wird ein Man­gel fest­gestellt, ist unverzüglich der Vorge­set­zte zu informieren. Dieser entschei­det, ob das Gerät außer Betrieb genom­men wer­den muss.

UVV-Prüfung muss sein

Die Unternehmensleitung hat dafür zu sor­gen, dass Flur­förderzeuge in Abstän­den von höch­stens einem Jahr durch einen Sachkundi­gen geprüft wer­den (§ 37 DGUV Vorschrift 68). Kürzere Prü­fab­stände kön­nen erforder­lich sein, wenn das Arbeits­gerät beispiel­sweise unter erschw­erten Bedin­gun­gen oder im Mehrschicht­be­trieb einge­set­zt wird. Neben einem Prüf­nach­weis erhal­ten män­gel­freie Flur­förderzeuge eine am Gerät gut sicht­bar ange­brachte Prüf­plakette mit dem Datum der näch­sten Prüfung.


Sicherheitseinrichtungen am Hubwagen
© Linde Mate­r­i­al Han­dling GmbH

Sicherheitseinrichtungen am Hubwagen

Bei der Entwick­lung von elek­tro­be­triebe­nen Deich­sel­geräten ste­ht der Schutz des Bedi­eners im Mit­telpunkt. Für einen angemesse­nen Sicher­heitsab­stand zwis­chen Fahrzeug und Bedi­ener sorgt eine lange und tief angeschla­gene Deich­sel (1). Im Deich­selkopf sind neben einem Hupen­taster (2) auch ein Anti-Quetsch-Taster (3) ange­bracht. Dieser schal­tet beim Auftr­e­f­fen auf den Kör­p­er die Fahrbe­we­gung ab. Ein Not-Aus-Schal­ter (4) befind­et sich in Grif­fweite im Bere­ich des Bat­teriedeck­els. Bei Betä­ti­gung wer­den im Gefahren­fall alle Funk­tio­nen des Gerätes block­iert. Tief her­abge­zo­gene Kan­ten des Fahrzeu­grah­mens (5) senken das Unfall­risiko von Fußver­let­zun­gen durch An- oder Über­fahren mit dem Gerät. Ein beson­deres Gefährdungspoten­zial beste­ht bei Hochhub­wa­gen an Quetsch- und Sch­er­stellen im Bere­ich des Hubgerüstes. Eine Absicherung der Gefahrstellen wird durch eine Kun­st­stoff­scheibe (6) oder ein Schutzgit­ter erreicht.

 

 


Checkliste: Sicherer Warenumschlag mit Mitgänger-Flurförderzeugen

  1. Nutzung nur von eingewiese­nen und beauf­tragten Personen.
  2. Geräte immer nur mit Sicher­heitss­chuhen bedienen.
  3. Täglich­er Sicher­heitscheck vor Arbeitsbeginn.
  4. Fahrgeschwindigkeit anpassen, beson­ders in Kurven.
  5. Zuläs­sige Tragfähigkeit­en beachten.
  6. Gerät hin­ter sich herziehen, Rück­wärts­ge­hen vermeiden.
  7. Las­ten immer boden­nah transportieren.
  8. Zum Ein- oder Aus­lagern das Arbeits­gerät ger­ade vor dem Regal platzieren. Jet­zt die Last anheben und vor­sichtig in das Regal ein- oder ausfahren.
  9. Auf Gefäll­streck­en und Stei­gun­gen niemals Wen­den oder Schrägfahren.
  10. Gerät gegen unbefugte Benutzung sich­ern: Fest­stell­bremse betäti­gen und Schlüs­sel abziehen.
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