Welche Typen von elektronischen Mitgänger-Flurförderzeugen sind zu unterscheiden? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Geräte und zeigt auf, welche Anforderungen an ihre Beschaffenheit und einen sicheren Betrieb gestellt werden.
Gerätetypen von Mitgänger-Flurförderzeugen
Mitgänger-Flurförderzeuge, auch als Geh-Flurförderzeuge oder Deichselhubwagen bekannt, werden von einer Bedienperson über eine Deichsel geführt. Sind diese Geräte elektrobetrieben, ist die Fahrgeschwindigkeit bauartbedingt auf sechs Stundenkilometer begrenzt. Der Bediener steuert alle Funktionen über den Deichselkopf, der die Steuereinrichtungen für die Vor- und Rückwärtsfahrt, die Hub- und Senkbewegung sowie Sicherheitsbauteile zum Schutz des Bedieners enthält. Mitgänger-Flurförderzeuge werden übergeordnet nach der Hubhöhe unterschieden:
- Niederhubwagen sind für den Horizontaltransport konzipiert und daher ohne Hubgerüst ausgestattet. Sie haben ihr Einsatzfeld vorwiegend im Versand, wo sie bei der Be- und Entladung von Lkw über Laderampen eingesetzt werden (Foto oben). Sind diese Arbeitsgeräte mit einem Hubgerüst ausgestattet, spricht man von Hochhubwagen. Je nach Hubgerüstart heben sie die Last auf über fünf Meter. Meist kommen sie dort zum Einsatz, wo der Betrieb eines Gabelstaplers auf Grund beengter Platzverhältnisse erschwert ist.
- Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform kommen bevorzugt für längere Strecken in großen Lagerhallen zur Anwendung. Bei heruntergeklappter Plattform verrichten sie mit einer Geschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometern – je nach Typ zehn bis vierzehn Stundenkilometer – ihre Arbeit. Dann gelten sie als Flurförderzeuge mit Fahrerstand und sind von ihrer Bauart den Gabelstaplern gleichgestellt. Im Mitgängerbetrieb sind Standplattform und Seitenschutz eingeklappt; die Fahrgeschwindigkeit ist dann wieder auf sechs Stundenkilometer begrenzt (Foto rechts).
Typisches Unfallgeschehen
Das Gefährdungspotenzial beim Warentransport mit Elektro-Hubwagen ist auch trotz der geringen Fahrgeschwindigkeit recht hoch – dies belegen entsprechende Unfallzahlen der DGUV.
Die häufigsten Unfälle sind eigenes Anfahren oder Einquetschen von Körperteilen zwischen Fahrzeug und festen Hindernissen. Potenziell gefährdet sind Oberkörper, Beine, Hände und Füße. Begünstigt werden solche schweren Unfälle durch enge Gangbreiten und Bedienungsfehler wie das Verwechseln von Vorwärts- mit Rückwärtsgang. Es verwundert nicht, dass Fußverletzungen durch die unteren Rahmenkanten des Gerätes an erster Stelle stehen. In den Unfallbeschreibungen ist dann zu lesen: „Fuß gequetscht“ oder „über den eigenen Fuß gefahren“. Oberstes Gebot beim Umgang mit diesen Deichselgeräten ist daher das Tragen von Sicherheitsschuhen.
„Die schmalen Geräte besitzen nur eine geringe Standsicherheit. Vor allem bei Hochhubwagen kommt die Gefährdung durch Umkippen des Arbeitsgerätes hinzu“, erläutert Logistikleiter Klaus B. und ergänzt: „Kritische Situationen sind beim Fahren mit angehobener Last vorprogrammiert. In meinem Betrieb darf die Ladung nur abgesenkt transportiert werden – darauf achte ich penibel.“ Auch ohne oder mit bodennaher Last ist die Kippgefährdung nicht zu unterschätzen. Ursachen sind zu schnelle Kurvenfahrt oder Wenden auf Gefällstrecken und Steigungen. Zu den schwersten Unfällen zählen Abstürze von der Laderampe etwa beim Be- und Entladen von Lkw (weitere Unfallbeispiele im Kasten).
Als Unfallursachen werden häufig unsachgemäße Verwendung und Bedienfehler aufgedeckt. Es liegt wohl nahe, dass es den Bedienern an den notwendigen Kenntnissen und der praktischen Erfahrung fehlte. Vermutlich hätte eine qualifizierte Unterweisung viele dieser Unfälle verhindert.
Eignung und Ausbildung
Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Geräten nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind (§ 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 68). Demnach müssen Bediener entsprechende Kenntnisse sowie ausreichend Übung und Erfahrung besitzen. Folgerichtig sind eine Einweisung in das Gerät sowie eine gründliche Unterweisung in Theorie und Praxis unerlässlich. Eine besondere Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308–001, wie sie für das Steuern von Gabelstaplern mit Fahrersitz oder Fahrerstand gefordert wird, kann bei Mitgänger-Geräten entfallen. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Hubwagen mit klappbarer Standplattform. Weil sie von ihrer Bauart den Gabelstaplern gleichgestellt sind, gelten hier § 7 Abs. 1 und damit die gleichen Anforderungen wie für Gabelstaplerfahrer. Generell sind Bediener von Flurförderzeugen durch die Unternehmensleitung zum Steuern des Gerätes zu beauftragen. Bei Staplerfahrern hat der Auftrag zwingend schriftlich zu erfolgen. Indes genügt bei Mitgänger-Flurförderzeugen eine mündliche Form, wobei eine schriftliche empfohlen wird.
Sicher fahren: So geht’s richtig
Eine Grundregel beim Fahren und Rangieren lautet: Immer einen sicheren Abstand zum Gerät halten. Also möglichst vor oder daneben laufen, idealerweise das Gerät hinter sich herziehen, um freie Sicht nach vorne zu haben. Wenn sich Rückwärtsgehen nicht vermeiden lässt, dann besonders auf den Deichselkopf und die Füße achten. Ein weiteres Gebot ist eine angepasste Geschwindigkeit: In Kurven, im Bereich von Toren und an unübersichtlichen Kreuzungen langsam und vorausschauend fahren! Beim Rangieren ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und – wenn vorhanden – der Schleichfahrttaster zu benutzen. Zu vorausfahrenden Fahrzeugen und Personen ist stets ein ausreichender Abstand einzuhalten, um das Gerät in einer kritischen Situation rechtzeitig zum Stehen bringen zu können. Plötzliche Bremsmanöver und abruptes Wenden sind äußerst riskant. Beim Befahren von Gefällestrecken oder Steigungen muss die Last bergseitig geführt werden, damit sie nicht von den Gabelzinken rutscht.
Fahren mit angehobener Last
Ein hohes Risikopotenzial besteht beim Fahren und Rangieren mit angehobener Last. Hierbei kann sich das Fahrzeug aufschaukeln – es besteht akute Kippgefahr. Deshalb gilt beim Ein- und Auslagern: immer mit abgesenkten Gabeln an das Regal heranfahren. Den Hubwagen gerade vor dem Regal platzieren und erst dann die Last anheben. Mit angehobener Last vorsichtig und geradlinig in das Regal ein- oder ausfahren (Foto unten links).
Zusatzausstattungen
Die Hersteller von Mitgänger-Flurförderzeugen bieten eine große Auswahl von Sonderausstattungen an. Eine Auswahl davon wird nachfolgend vorgestellt: Beispielsweise wird eine Zusatzfunktion angeboten, die je nach Deichselposition die Fahrgeschwindigkeit automatisch an den Abstand zwischen Bediener und Arbeitsgerät anpasst.
Ebenso kann das Gerät mit einer automatischen Geschwindigkeitsreduzierung in Kurven bestellt werden, wodurch die Kippgefahr erheblich reduziert wird. Ein optionaler Schleichfahrttaster mit Kriechgang-Funktion erleichtert die präzise Handhabung, beispielsweise auf engen Lkw-Ladeflächen. Gehören Ladebrücken zum täglichen Einsatzbereich, kann der Hubwagen mit Initialhub ausgerüstet werden. Bodenunebenheiten lassen sich so einfacher bewältigen, da der Initialhub eine größere Bodenfreiheit gewährleistet.
Auf Kundenwunsch werden Hubwagen mit einem LED-Spot ausgestattet. Sein Lichtstrahl projiziert einen kreisförmigen Punkt auf den Boden, der dem Fahrzeug vorauseilt und Fußgänger warnt. Zum Schutz der Füße haben sich Gummilippen am Fahrzeugrahmen etabliert (Foto oben). Auf Wunsch gibt es auch aktive Fußschutzleisten, die das Überfahren des Fußes verhindern, indem das Fahrzeug bei Fußkontakt stoppt.
Für mehr Sicherheit beim Ein- und Auslagern mit Hochhubwagen sorgt ein Assistenzsystem, welches dem Bediener relevante Traglast-Informationen wie Lastgewicht, aktuelle Hubhöhe und maximale Hubhöhe auf einem Display anzeigt. Kommt das Gerät in die Nähe der Traglastgrenze, warnt das System und greift bei Bedarf regulierend ein (Bild unten).
Täglicher Sicherheitscheck
Damit im Betriebsablauf Sicherheitsmängel an den Flurförderzeugen frühzeitig erkannt werden, schreibt § 9 der DGUV Vorschrift 68 eine tägliche Einsatzprüfung durch das Fahrpersonal vor. Diese Sicht- und Funktionskontrolle gliedert sich bei Elektro-Mitgänger-Flurförderzeugen in folgende Prüfpunkte:
- Inaugenscheinnahme auf äußerliche Beschädigungen sowie Kontrolle von Bauteilen wie Hydraulikleitungen, Ketten und Gabelzinken
- Kontrolle auf ordnungsgemäße Funktion von Hupe, Bremse, Sicherheitseinrichtungen an der Deichsel
Tipp: Die Betriebsanleitungen der Hersteller enthalten Vorgaben zur Erstellung einer Prüfliste für den täglichen Check. Dieses Hilfsmittel dient den Bedienenden als Leitfaden und dokumentiert zugleich die ordnungsgemäß durchgeführte Kontrolle. Wird ein Mangel festgestellt, ist unverzüglich der Vorgesetzte zu informieren. Dieser entscheidet, ob das Gerät außer Betrieb genommen werden muss.
UVV-Prüfung muss sein
Die Unternehmensleitung hat dafür zu sorgen, dass Flurförderzeuge in Abständen von höchstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden (§ 37 DGUV Vorschrift 68). Kürzere Prüfabstände können erforderlich sein, wenn das Arbeitsgerät beispielsweise unter erschwerten Bedingungen oder im Mehrschichtbetrieb eingesetzt wird. Neben einem Prüfnachweis erhalten mängelfreie Flurförderzeuge eine am Gerät gut sichtbar angebrachte Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung.
Sicherheitseinrichtungen am Hubwagen
Bei der Entwicklung von elektrobetriebenen Deichselgeräten steht der Schutz des Bedieners im Mittelpunkt. Für einen angemessenen Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeug und Bediener sorgt eine lange und tief angeschlagene Deichsel (1). Im Deichselkopf sind neben einem Hupentaster (2) auch ein Anti-Quetsch-Taster (3) angebracht. Dieser schaltet beim Auftreffen auf den Körper die Fahrbewegung ab. Ein Not-Aus-Schalter (4) befindet sich in Griffweite im Bereich des Batteriedeckels. Bei Betätigung werden im Gefahrenfall alle Funktionen des Gerätes blockiert. Tief herabgezogene Kanten des Fahrzeugrahmens (5) senken das Unfallrisiko von Fußverletzungen durch An- oder Überfahren mit dem Gerät. Ein besonderes Gefährdungspotenzial besteht bei Hochhubwagen an Quetsch- und Scherstellen im Bereich des Hubgerüstes. Eine Absicherung der Gefahrstellen wird durch eine Kunststoffscheibe (6) oder ein Schutzgitter erreicht.
Checkliste: Sicherer Warenumschlag mit Mitgänger-Flurförderzeugen
- Nutzung nur von eingewiesenen und beauftragten Personen.
- Geräte immer nur mit Sicherheitsschuhen bedienen.
- Täglicher Sicherheitscheck vor Arbeitsbeginn.
- Fahrgeschwindigkeit anpassen, besonders in Kurven.
- Zulässige Tragfähigkeiten beachten.
- Gerät hinter sich herziehen, Rückwärtsgehen vermeiden.
- Lasten immer bodennah transportieren.
- Zum Ein- oder Auslagern das Arbeitsgerät gerade vor dem Regal platzieren. Jetzt die Last anheben und vorsichtig in das Regal ein- oder ausfahren.
- Auf Gefällstrecken und Steigungen niemals Wenden oder Schrägfahren.
- Gerät gegen unbefugte Benutzung sichern: Feststellbremse betätigen und Schlüssel abziehen.