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Verletzung ist kein Arbeitsunfall

Teilnahme an Fußballturnier
Verletzung ist kein Arbeitsunfall

Verletzung ist kein Arbeitsunfall
Foto: © majorosl66 - stock.adobe.com

Das SG Dort­mund hat entsch­ieden, dass eine Zootierpflegerin bei einem Fußball­turnier eines Zoover­ban­des nicht unfal­lver­sichert ist. Die Frau hat­te am Woch­enende an einem Fußball­turnier eines Zoover­ban­des als Spielerin teilgenom­men und eine dor­sale Lux­a­tion des Knies erlit­ten. Die zuständi­ge BG lehnte die Anerken­nung als Arbeit­sun­fall ab, weil es sich bei dem Fußball­turnier nicht um Betrieb­ss­port gehan­delt habe.

Die dage­gen gerichtete Klage wurde abgewiesen. Fußball­spie­len sei von der eigentlichen Arbeit­spflicht der Klägerin, dem Pfle­gen von Tieren, weit ent­fer­nt, so die Begrün­dung. Bei der unfall­brin­gen­den Tätigkeit habe es sich auch nicht um ver­sicherten Betrieb­ss­port gehan­delt. Hier­für fehle es schon an dem dafür zwin­gend erforder­lichen Aus­gle­ich­szweck sowie ein­er gewis­sen Regelmäßigkeit. Bei dem Fußball­turnier habe es sich auch nicht um eine betriebliche Gemein­schaftsver­anstal­tung gehan­delt. Es man­gele bere­its am Zweck, die Ver­bun­den­heit der gesamten Belegschaft mit der Unternehmensleitung zu fördern und somit auch nicht Sport­in­ter­essierte einzubeziehen.

(Urteil des Sozial­gerichts Dort­mund vom 31.10.2019, Az. S 17 U 27/18)

Autorin: Tan­ja Sautter

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