Das SG Dortmund hat entschieden, dass eine Zootierpflegerin bei einem Fußballturnier eines Zooverbandes nicht unfallversichert ist. Die Frau hatte am Wochenende an einem Fußballturnier eines Zooverbandes als Spielerin teilgenommen und eine dorsale Luxation des Knies erlitten. Die zuständige BG lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil es sich bei dem Fußballturnier nicht um Betriebssport gehandelt habe.
Die dagegen gerichtete Klage wurde abgewiesen. Fußballspielen sei von der eigentlichen Arbeitspflicht der Klägerin, dem Pflegen von Tieren, weit entfernt, so die Begründung. Bei der unfallbringenden Tätigkeit habe es sich auch nicht um versicherten Betriebssport gehandelt. Hierfür fehle es schon an dem dafür zwingend erforderlichen Ausgleichszweck sowie einer gewissen Regelmäßigkeit. Bei dem Fußballturnier habe es sich auch nicht um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung gehandelt. Es mangele bereits am Zweck, die Verbundenheit der gesamten Belegschaft mit der Unternehmensleitung zu fördern und somit auch nicht Sportinteressierte einzubeziehen.
(Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 31.10.2019, Az. S 17 U 27/18)
Autorin: Tanja Sautter