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Maschinensicherheit

Technologien für die Sicherheit an Maschinen
Beschäftigte schützen

Beschäftigte schützen
Foto: © U-Tech Gesellschaft
für Maschinensicherheit
Heike Munro
Die Arbeit an Maschi­nen gehört zum Gefährlich­sten, was Men­schen im indus­triellen Arbeit­sall­t­ag begeg­net: Fast 43.000 Unfälle pro Jahr allein in diesem Bere­ich sprechen eine deut­liche Sprache. Geset­zliche Regelun­gen sollen Stan­dards set­zen, um dem ent­ge­gen­zuwirken. Doch in der Prax­is braucht es stärkere Ini­tia­tiv­en als allein die reg­u­la­torisch ange­ord­neten: Effek­tive Schutz­maß­nah­men und Hand­lungsan­leitun­gen für Beschäftigte sind gefragt. Was kön­nen Fach– und Führungskräfte im Bere­ich Arbeitssicher­heit konkret tun?

Maschi­nen, die heute etwa in Pro­duk­tion, Fer­ti­gung oder im Recy­cling einge­set­zt wer­den, bedi­enen aus tech­nol­o­gis­ch­er Sicht hohe Anforderun­gen. Doch wie ist es um die Sicher­heit der Men­schen bestellt, die mit ihnen arbeit­en? Klar ist: Für alle, die tagtäglich in der Indus­trie an kom­plex­en tech­nis­chen Sys­te­men tätig sind, ist Maschi­nen­sicher­heit ele­men­tar: Sie legt die Basis für einen max­i­malen Schutz an Leben und Gesundheit.

Fach- und Führungskräften in Unternehmen ist heute bewusster denn je, dass sie Ver­ant­wor­tung tra­gen für eben diese Sicher­heit der Beschäftigten. Dabei sind ethis­che Stan­dards von hoher Bedeu­tung – auf­grund dieser muss der Arbeitss­chutz von Men­schen grund­sät­zlich ober­ste Prämisse haben. Fern­er wer­den – in Zeit­en des Arbeit­skräfte­man­gels – auch ökonomis­che Aspek­te immer wichtiger: Fall­en Mitar­bei­t­ende auf­grund von Ver­let­zun­gen aus, ste­hen Fir­men häu­fig vor erhe­blichen Prob­le­men. Nicht zulet­zt dro­hen erhe­bliche juris­tis­che Kon­se­quen­zen, wenn Sicher­heits­stan­dards ver­let­zt wur­den. Jed­er Unfall wird seit­ens der Beruf­sgenossen­schaften genau untersucht.

Zwar sind die Unfal­lzahlen seit den 1990er-Jahren auf­grund inten­siv­er Bemühun­gen für mehr Sicher­heit deut­lich gesunken. Doch auch heute ereignen sich noch etwa 43.000 Unfälle pro Jahr bei der Bedi­enung von Maschi­nen (Sta­tis­tik der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung aus dem Jahr 2021). Der Anteil der tödlich ver­laufend­en Arbeit­sun­fälle, der sich bei der Bedi­enung von Maschi­nen ereignet, lag dem­nach bei 7 %.

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Unfälle an Förder­bän­dern ver­laufen oft tödlich, denn Beschäftigte sind hier meis­tens allein.
Foto: © U‑Tech Gesellschaft für Maschinensicherheit

Was sind die größten Risiken?

  • Gefahr, von ein­er Mas­chine erfasst zu wer­den: Ger­at­en Men­schen beispiel­sweise auf ein Förder­band oder wer­den Kör­perteile einge­zo­gen, so enden Unfälle schnell mit schw­eren Ver­let­zun­gen oder sog­ar tödlich.
  • Ver­let­zun­gen der Extrem­itäten: Ger­ade an Walzen, Pressen oder Häck­slern ist das Risiko groß, dass Arme oder Hände gequetscht, erhe­blich ver­let­zt oder – im schlimm­sten Fall – abge­tren­nt werden.
  • Gefahr durch sich lösende Teile: Wenn sich Bestandteile der Mas­chine oder der zu ver­ar­bei­t­en­den Teile – etwa wegen Mate­ri­aler­mü­dung – unkon­trol­liert lösen und möglicher­weise in hoher Geschwindigkeit umher­fliegen, liegt darin erhe­blich­es Risikopotenzial.
  • Gefahr durch Aus­treten von Stof­fen (Emis­sio­nen): Dämpfe, Flüs­sigkeit­en, Strahlung oder biol­o­gis­che Gefahren bergen erhe­bliche Risiken.

Barrieren und Schutzsysteme

Den nahe­liegend­sten Schutz an Maschi­nen stellen manuelle Absicherungs­maß­nah­men dar: Zu denken ist an physis­che Bar­ri­eren beispiel­sweise in Form von Schutz­zäunen oder Maschi­nen­schutzgit­tern: Solche fest­ste­hen­den, tren­nen­den Vor­rich­tun­gen ver­hin­dern einen direk­ten Kon­takt von Men­schen mit Maschi­nen – zumin­d­est schränken sie diesen ein.

Je nach Pro­duk­tion­s­ablauf ist es jedoch nicht immer möglich, eine Dis­tanz zwis­chen Men­schen und Maschi­nen zu schaf­fen: In diesem Fall müssen Maschi­nen geson­dert abgesichert wer­den. So sor­gen Not-Halt-Schal­ter und Reißleinen für einen sofor­ti­gen Stopp der Maschine.

Allerd­ings set­zen diese Maß­nah­men die Hand­lungs­fähigkeit der betrof­fe­nen Mitar­bei­t­en­den oder ihrer Kol­legin­nen und Kol­le­gen voraus, was etwa im Falle von Schock­zu­s­tand oder Bewusst­losigkeit nicht gegeben ist. Zusät­zlich soll­ten Unternehmen daher auf automa­tisierte und berührungs­los wirk­ende Sicherungssys­teme set­zen. Diese sind nach Möglichkeit so kon­fig­uri­ert, dass sie einen Schutzmech­a­nis­mus bere­its aus­lösen, bevor Mitar­bei­t­ende in eine Gefahren­si­t­u­a­tion geraten.

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Bei Gefahren sendet ein Transpon­der einen Impuls an die Steuere­in­heit, die die Mas­chine automa­tisch abschal­tet.
Foto: © U‑Tech Gesellschaft für Maschinensicherheit

Automatisierte Schutzsysteme

Zu den automa­tisierten Schutzsys­te­men zählen funkbasierte Per­so­n­en­schutzsys­teme sowie Lichtschrankensysteme:

  • In der Prax­is bewährt haben sich funkbasierte Per­so­n­en­schutzsys­teme: Sie basieren auf dem Sig­nal eines Transpon­ders (Funk-Kom­mu­nika­tion­s­gerät), der am Kör­p­er getra­gen wird. Befind­et sich die Per­son in ein­er Gefahren­zone, wird ein Sig­nal gesendet: beispiel­sweise zur automa­tis­chen Stillset­zung der Mas­chine. Funkbasierte Schutzsys­teme kön­nen in der Fer­ti­gung, im Recy­cling oder in der Auto­mo­bilin­dus­trie inte­gri­ert wer­den und kom­men zum Ein­satz, wenn manuelle Not-Halt-Schal­ter nicht ausreichen.
  • Lichtschranken­sys­teme: Hier emit­tiert der Sender einen Licht­strahl in Rich­tung des Empfängers, der auf der gegenüber­liegen­den Seite des Gefahren­bere­ichs platziert ist. Wenn eine Per­son in den Bere­ich zwis­chen Sender und Empfänger ein­tritt, wird der Licht­strahl unter­brochen, ein Not-Halt-Sig­nal aus­gelöst und die Mas­chine ange­hal­ten oder ver­langsamt. Zum Ein­satz kom­men die Sys­teme in der Fer­ti­gung oder der Logis­tik. Allerd­ings kön­nen sie durch Ver­schmutzung oder Mate­r­i­al im Bere­ich des Git­ters gestört wer­den und falsche Alarme verursachen.

Weit­ere berührungs­los wirk­ende Schutzsys­teme beruhen beispiel­sweise auf Radar, Lidar oder optis­ch­er Bild­ver­ar­beitung. Hier wird inten­siv an KI-basiert­er Auswer­tung geforscht. Eine große Her­aus­forderung ist derzeit noch die Gewährleis­tung ein­er zuver­läs­si­gen Unter­schei­dung zwis­chen Objek­ten und Per­so­n­en im Sensorbereich.

Manipulation von Einrichtungen

Übri­gens: Ein erhe­blich­er Teil der Unfälle an Maschi­nen ist auf Manip­u­la­tio­nen an Sicher­heit­sein­rich­tun­gen zurück­zuführen. Dies bedeutet: Diese wer­den abmon­tiert, über­brückt oder ander­weit­ig außer Kraft geset­zt. In vie­len Fällen wird dies darauf zurück­ge­hen, dass die Bedi­en­barkeit der Mas­chine nur so uneingeschränkt möglich ist – der Schutz wird als störend emp­fun­den. Auch kommt es häu­fig vor, dass funk­tionale Störun­gen der Mas­chine sich nur beseit­i­gen lassen oder eine Mas­chine nur gere­inigt wer­den kann, indem Teile der Schutzvor­rich­tung ent­fer­nt werden.

Hier gilt es, bere­its bei der Konzip­ierung von Schutz­maß­nah­men darauf zu acht­en, dass die Hand­hab­barkeit der Mas­chine nicht eingeschränkt wird. Grund­sät­zlich helfen betriebliche Regelun­gen, die klare Hand­lungsan­weisun­gen für den Umgang mit Störun­gen geben, Manip­u­la­tio­nen an Schutzein­rich­tun­gen zu reduzieren. Keines­falls dür­fen Verän­derun­gen an Schutzvor­rich­tun­gen mit dem Argu­ment toleriert wer­den, dass die Pro­duk­tion weit­er­laufen muss.

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Funkbasierte Per­so­n­en­schutzsys­teme basieren auf dem Sig­nal eines Transpon­ders.
Foto: © U‑Tech Gesellschaft für Maschinensicherheit

Das Sicherheitsbewusstsein stärken

Hin­ter fol­gen­re­ichen Unfällen steck­en häu­fig Bedi­enungs­fehler oder Unacht­samkeit. Daher gilt es, entsprechende Risiken zu iden­ti­fizieren, die schw­er­wiegende oder sog­ar lebens­bedro­hende Fol­gen haben kön­nen. Schu­lun­gen und Unter­weisun­gen sind daher eine ele­mentare Grund­lage, um den Mitar­bei­t­en­den beste­hende Risiken vor Augen zu hal­ten – und über Schutz­maß­nah­men zu informieren.

Das gilt auch für deren Ver­hal­ten bei Störun­gen und Not­fällen: Die Beschäftigten müssen vor­bere­it­et wer­den, damit sie Sicher­heits- und Gesund­heits­ge­fahren erken­nen und entsprechend den vorge­se­henen Schutz­maß­nah­men han­deln können.

Ins­beson­dere ist sicherzustellen, dass vorhan­dene Sicher­heit­stech­nolo­gien richtig gehand­habt wer­den. Da beispiel­sweise Transpon­der von den Angestell­ten selb­st über­prüft, auf­be­wahrt und angelegt wer­den müssen, gilt diesem Punkt ein beson­deres Augen­merk. Somit wird deut­lich: Ohne die aktive Mitwirkung der betrof­fe­nen Men­schen nutzt auch das beste Sicher­heitssys­tem nichts.

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Bei der Arbeit an Walzen ist angesichts von Unfall­risiken höch­ste Konzen­tra­tion erforder­lich.
Foto: © U‑Tech Gesellschaft für Maschinensicherheit

Maschinensicherheit: gesetzliche Vorgaben

Ins­beson­dere die Maschi­nen­richtlin­ie 2006/42/EG set­zt in der EU ein­heitliche Stan­dards: Sie regelt inner­halb der Europäis­chen Union die entsprechen­den Anforderun­gen an die Pro­duk­tion und den Ein­satz von Maschi­nen. So wer­den klar definierte Anforderun­gen an die Kon­struk­tion und Her­stel­lung von Maschi­nen fest­gelegt, um ein hohes Maß an Sicher­heit für Benutzer zu gewährleis­ten. Her­steller müssen auch eine tech­nis­che Doku­men­ta­tion bere­it­stellen, die alle rel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen zu Pro­duk­ten enthält, ein­schließlich der Sicher­heit­san­forderun­gen. Grund­sät­zlich ist es Betreibern von Maschi­nen zu empfehlen, auf Sicher­heitssys­teme zu set­zen, die von Beruf­sgenossen­schaften oder anderen Orga­nen zer­ti­fiziert wur­den. So ist garantiert, dass alle Anforderun­gen einge­hal­ten werden.

Ziel: Vision Zero

Mit der Vision Zero ste­ht das Ziel ein­er Welt ohne schwere Unfälle. Die glob­al aufgestellte Com­mu­ni­ty motiviert Fir­men und Organ­i­sa­tio­nen weltweit, auf eine Welt ohne Arbeit­sun­fälle und Beruf­skrankheit­en hinzuarbeiten.

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Eine automa­tis­che Abschal­tung von Maschi­nen im Gefahren­fall ver­hin­dert Schlim­meres.
Foto: © U‑Tech Gesellschaft für Maschinensicherheit

Hin­ter der Ini­tia­tive ste­hen Organ­i­sa­tio­nen, die sich auf außeror­dentliche Weise für dieses Ziel engagieren. Umgekehrt ver­fol­gen Unternehmen, die sich an der Vision Zero Com­mu­ni­ty beteili­gen, kon­se­quent das Ziel, die sieben Gold­e­nen Regeln des Präven­tion­s­man­age­ments anzuwen­den – und so Sicher­heit, Gesund­heit und Wohlbefind­en ihrer Mitar­bei­t­en­den zu fördern.

Diese sind:

  1. Leben Sie Führung – zeigen Sie Flagge
  2. Gefahr erkan­nt – Gefahr gebannt
  3. Ziele definieren – Pro­gramm aufstellen
  4. Gut organ­isiert – mit System
  5. Maschi­nen, Tech­nik, Anla­gen – sich­er und gesund
  6. Wis­sen schafft Sicherheit
  7. In Men­schen investieren – Motivieren durch Beteiligung

Mehr Infor­ma­tio­nen über die Vision-Zero-Ini­tia­tive unter visionzero.global/de


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Autoren:
Heike Munro
, Geschäfts­führerin, und Klaus Moschn­er, Leit­er Tech­nolo­gie und Entwicklung,
U‑Tech Gesellschaft für Maschi­nen­sicher­heit mbH

Foto: © U‑Tech Gesellschaft für Maschinensicherheit


Beispiel: Personenschutzsysteme im Recyclingbetrieb

In Recy­cling­be­trieben wer­den Mate­ri­alien über Förder­bän­der nach Sorten getren­nt und anschließend zu Ballen gepresst: für Beschäftigte ein Arbeit­splatz mit hohem Sicher­heit­srisiko. Bei Kanal­bal­len­pressen ver­laufen Arbeit­sun­fälle oft tödlich, denn Mitar­beit­er sind hier meis­tens alleine im Ein­satz. Ger­at­en sie in den Pressen­schacht und kön­nen den Pressvor­gang selb­st nicht mehr stop­pen, helfen mech­a­nis­che Sicher­heitssys­teme wie Reißleinen in den sel­tensten Fällen. Wie also kön­nen Betriebe diese Unfälle vermeiden?

Das U‑Tech Press Per­so­n­en­schutzsys­tem ist speziell auf den Ein­satz an Förder­bän­dern und Pressen aus­gelegt. Auf mod­ern­ster Funk-Tech­nolo­gie basierend, bewirkt es eine automa­tis­che Abschal­tung der Anlage, sobald sich ein Mitar­beit­er in einen vorher definierten Gefahren­bere­ich bewegt. Wie das funk­tion­iert? Der Mitar­beit­er trägt einen der speziellen U‑Tech Transpon­der am Kör­p­er. Betritt er nun die Gefahren­zone, sendet das Anten­nen­mod­ul einen Impuls an die Steuere­in­heit, welche die Mas­chine automa­tisch abschaltet.

Wichtig ist für Betriebe auch die Frage der Zer­ti­fizierung: U‑Tech Press wurde 2015 von der IFA – dem Insti­tut für Arbeitss­chutz der Deutschen Geset­zlichen Unfal­lver­sicherung – nach den europäis­chen Nor­men DIN EN 61496–1 und DIN EN ISO 13849–1 zertifiziert.

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