1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Sicherheitsingenieur »

Nachhaltige Schutzausrüstung - gesetzliche Anforderungen an PSA

Nachhaltige Schutzausrüstung
Gesetzliche Anforderungen an PSA aus dem Blickwinkel der Nachhaltigkeit

Wolfgang Quednau
Dem Begriff Nach­haltigkeit kann sich keine Branche entziehen. Doch ger­ade bei Per­sön­lich­er Schutzaus­rüs­tung (PSA) ist das Einord­nen des Aspek­ts Nach­haltigkeit alles andere als triv­ial. Denn viele geset­zliche Vorschriften ste­hen im direk­ten Wider­spruch zu einem nach­halti­gen Pro­dukt. Wie kön­nen dann Nach­haltigkeitsstrate­gien ausse­hen oder wird manch­es Alt­bekan­nte nur ein wenig „grün­er“ verpackt?

Was bedeutet Nachhaltigkeit?

Ob das Reini­gen von Park­bänken im Stadt­wald oder der Aus­tausch von Baum­wolle in Geweben mit regener­iert­er Zel­lu­lose von abge­holzten Bäu­men, bei­des sind bewor­bene Nach­haltigkeits- und CSR-Ini­tia­tiv­en. Doch was müssen wir uns unter Nach­haltigkeit vorstellen? In der von der deutschen Akademie der Tech­nikwis­senschaften her­aus­gegebe­nen Pub­lika­tion „Cir­cu­lar Econ­o­my Roadmap für Deutsch­land“ wird dieser Weg von der lin­earen Wirtschaft zur zirkulären Wirtschaft sehr gut beschrieben. Wohl gemerkt, die Begrif­flichkeit zirkuläre Wirtschaft ist hier anders zu ver­ste­hen als die aktuelle Nutzung der deutschen Begrif­flichkeit Kreis­laufwirtschaft. Zirkuläre Wirtschaft heißt, weg von der Kon­sum­logik des Pro­duzierens, Nutzens und Weg­w­er­fens, hin zur Nutzung im Kreis­lauf. Ein sehr ähn­lich­es Mod­ell wurde von der hol­ländis­chen Agen­tur für Umwelt­be­w­er­tung entwick­elt. Dieses 10R-Mod­ell unterteilt den Weg in 10 einzelne Stufen: R9 bis R0. R9 ist das uns bekan­nte Pro­duzieren, Nutzen, Weg­w­er­fen und Ver­bren­nen von Abfall, wo hinge­gen R0 für die kom­plette Ver­mei­dung von Pro­duk­ten ste­ht. In der Betra­ch­tung von nach­haltiger Schutzaus­rüs­tung möchte ich diese Stufe R0 erst ein­mal außen vor lassen.

Bewertung einzelner Nachhaltigkeitsstufen

Der Vorteil dieses hol­ländis­chen Mod­ells ist die hier­ar­chis­che Unterteilung der einzel­nen Maß­nah­men und erlaubt somit nicht nur dem Tech­niker eine Bew­er­tung einzel­ner Nach­haltigkeitsstufen. An dieser 10R-Sys­tem­atik ist inter­es­sant, dass sämtliche Maß­nah­men, die zu ein­er Leben­szeitver­längerung beitra­gen, deut­lich bess­er eingestuft wer­den als ein ein­fach­es Down­cy­cling oder das Ver­wen­den bere­its aus­rang­iert­er Pro­duk­te. Die Wiederver­wen­dung und die Reparatur ste­hen hier ganz oben. Das lan­glebige und reparatur­fähige Teil ste­ht somit in der Hier­ar­chie über einem Down­cy­cling­pro­dukt, wie zum Beispiel ein Gewebe, bei dem die Fasern aus Plas­tik­flaschen oder abge­holzten Bäu­men gewon­nen wur­den. Dieses Mod­ell hil­ft, die einzel­nen Maß­nah­men gegeneinan­der abzuwä­gen und zu pri­or­isieren. Es ist eine bessere Dif­feren­zierung möglich.

Vergleichsgrundlage für nachhaltige Schutzausrüstung

Wenn wir Maß­nah­men zur Nach­haltigkeit gegeneinan­der abwä­gen wollen, dann benöti­gen wir einen Ver­gle­ichs­maßstab. Ver­ste­hen wir darunter Kreis­lauf­fähigkeit um jeden Preis? Oder ist zum Beispiel der CO2-Fußab­druck, wie er jet­zt in dem neuen Entwurf zur Bat­terieverord­nung für große Bat­te­rien fest­gelegt wird, das Maß der Dinge? Hierzu ein Beispiel. Es gibt medi­zinis­che Masken aus reinem Polypropy­len, einem ther­mo­plas­tis­chen unpo­laren Kun­st­stoff. Die Maske wird ein­mal benutzt und dann in der Regel entsorgt. Die entsorgte Maske lässt sich wieder in den Kreis­lauf brin­gen und zu ein­er neuen Maske recyceln. Die andere medi­zinis­che Maske ist innen und außen aus 100 Prozent Poly­ester und hat eine Poly­ester­mem­bran. Sie lässt sich 100-mal waschen, desin­fizieren und autoklavieren. Danach kann das Poly­ester auch wieder in einen Kreis­lauf gebracht und wiederver­wen­det wer­den. Die Frage ist, wie ver­gle­iche ich diese bei­den Pro­duk­te? Welche Annah­men muss ich tre­f­fen, damit der Ver­gle­ich zuläs­sig ist? Nicht nur die ein­fache sin­guläre Nutzung ist zu betra­cht­en, son­dern es ist auch die Nutzungs­dauer und die Art der Nutzung mitzubetrachten.

EU: Schutzbekleidung soll leicht sein

Die PSA-Verord­nung (EU) 2016/425 legt unter anderem die materiellen Anforderun­gen an PSA fest. In den grundle­gen­den Anforderun­gen im Anhang II der Verord­nung heißt es in 1.3.2: „Unbeschadet ihrer Fes­tigkeit und Wirk­samkeit müssen PSA so leicht wie möglich sein.“ Was macht der find­i­ge Entwick­ler in der Tex­tilin­dus­trie? Er mis­cht diverse Faser­arten zu einem nicht trennbaren Com­pos­ite und erre­icht sein Ziel – eine hohe Schutz­funk­tion bei möglichst geringem Gewicht. Er erre­icht sein Ziel und das ist gut. Was er aber nicht hat, ist ein kreis­lauf­fähiges Pro­dukt. Diese ein­fache, zen­trale und mehr als berechtigte Forderung nach ein­er leicht­en PSA ste­ht diame­tral im Gegen­satz zu ein­er möglichen Kreis­lauf­fähigkeit des Pro­duk­tes und damit zu ein­er nach­halti­gen Schutzausrüstung.

Protektoren nur mit Hose zertifizierbar

Ein weit­eres Beispiel: In den grundle­gen­den Anforderun­gen 1.3.4 heißt es „Schutzk­lei­dung mit abnehm­baren Pro­tek­toren stellt eine PSA dar und ist im Rah­men eines Kon­for­mitäts­be­w­er­tungsver­fahren als eine Kom­bi­na­tion zu bew­erten.“ Die Kon­se­quenz dieser Forderung ist, dass aus ein­er Hose her­aus­nehm­bare Kniepol­ster immer nur in ein­er Kom­bi­na­tion von Hose und Kniepol­ster zer­ti­fiziert wer­den kön­nen. Bei den vie­len ver­füg­baren Kniepol­stern und den hun­dert­tausenden von unter­schiedlichen Hosen müssten bei ein­er sachgerecht­en Ver­wen­dung mehrere Mil­lio­nen Zer­ti­fizierun­gen vorhan­den sein. Hier sei die Frage erlaubt, welch­er Zufall dazu geführt hat, dass ein A4-Blatt in einen C4-Umschlag passt? Am Rande sei erwäh­nt, dass diese grundle­gende Anforderung sich im Abschnitt I befind­et, also für sämtliche PSA gilt. Da ist dem Geset­zge­ber wohl ein Fehler unter­laufen. Davon abge­se­hen ist die deutsche Sprachver­sion nicht unbe­d­ingt mit der englis­chen Sprachver­sion deckungsgleich.

Gedruckte Herstellerinformation verursacht Papiermüll

PSA-VO Erwä­gungs­gründe 18 und Artikel 8 Absatz 7 verpflicht­en den Her­steller jed­er PSA, eine Her­stel­ler­in­for­ma­tion aus­ge­druckt der kle­in­sten Ver­pack­ung­sein­heit beizule­gen. Dies führt dazu, dass wir jedes Jahr ton­nen­weise Papi­er bedruck­en mit dem einzi­gen Zweck, es direkt unge­le­sen in den Papierko­rb zu wer­fen. Im aktuellen Entwurf zur Maschi­nen­verord­nung gibt es hier einen kleinen Licht­blick. Dig­i­tale Betrieb­san­leitun­gen sollen für B2B-Maschi­nen zukün­ftig grund­sät­zlich erlaubt sein. Es stellt sich nur die Frage, wie viele Jahre es dauert, bis dieser Licht­blick die PSA-Verord­nung erreicht.

Zuordnung von Konformitätsbewertungsverfahren

Die Zuord­nung der Kon­for­mitäts­be­w­er­tungsver­fahren wird in Art. 19 der PSA-Verord­nung fest­gelegt. Die Mod­ule A, B, C, C2 und D wer­den in den entsprechen­den Anhän­gen der PSA-Verord­nung aus­führlich beschrieben. Der Her­steller kann seine tech­nis­chen Unter­la­gen weitest­ge­hend EDV-gestützt ver­wal­ten. Aber stellen wir uns vor, eine Bau­muster­prü­fung kön­nte auf ein­er zen­tralen Daten­bank basierend durchge­führt wer­den. Allein nur die zen­trale Ver­wal­tung von Prüfzeug­nis­sen zur Zer­ti­fizierung für sämtliche noti­fizierten Stellen wäre ein immenser Zeit­gewinn. Die Möglichkeit ein­er EDV-gestützten Bau­muster­prü­fung war schon im Früh­jahr 2020 eine Idee des dama­li­gen BMWi (jet­zt BMWK). Diese Idee weit­er zu ver­fol­gen ist wün­schenswert, da es eine Koste­nent­las­tung für den Anwen­der bedeutet.

Die Umsetzung europäischen Rechts

Durch die Ein­heitliche Europäis­che Akte (EEA) wur­den die Verträge zur Grün­dung der Europäis­chen Gemein­schaften geän­dert und die europäis­che poli­tis­che Zusam­me­nar­beit ein­gerichtet. Daraus fol­gend haben wir 1989 zum einen die PSA-Richtlin­ie bekom­men und zum anderen die Richtlin­ie über die Min­destanforderun­gen für Arbeitss­chutz und Arbeitssicher­heit am Arbeit­splatz. Aus der PSA-Richtlin­ie (deutsche Umset­zung 8. ProdSV) wurde später die PSA-Verord­nung. Die Richtlin­ie 89/656/EWG wurde hinge­gen sehr feingliedrig in die deutsche Geset­zge­bung über­tra­gen. Sie find­et sich im Arbeitss­chutzge­setz, der Arbeitsstät­ten­verord­nung und der PSA-Benutzerverord­nung wieder. Wenn wir jet­zt den nor­ma­tiv­en Bere­ich zu diesen Geset­zen wider­spiegeln, dann haben wir über 200 har­mon­isierte Nor­men für den PSA-Pro­duk­t­bere­ich und eine einzige Norm (DIN ISO 45001 – Man­age­mentsys­teme für Sicher­heit und Gesund­heit bei der Arbeit), die sich mit der Risiko­analyse am Arbeit­splatz beschäftigt. In dieser Norm wird zu per­sön­lich­er Schutzaus­rüs­tung nur gesagt, dass „geeignete Schutzaus­rüs­tung auszuwählen“ ist. Der Weg zur richti­gen Schutzaus­rüs­tung wird hier nicht aus­re­ichend beschrieben. Im Bere­ich der Anwen­dung von PSA gibt es keine prak­tik­able, nutzbare Stan­dar­d­isierung für den Sicher­heits­beauf­tragten, der eine Gefährdungs­analyse am Arbeit­splatz durch­führen soll. In der PSA-Pro­duk­t­nor­mung gibt es die sog. SUCAM-Doku­mente (Selec­tion, Use, Care and Main­te­nance) und auch die deutschen Beruf­sgenossen­schaften bieten her­vor­ra­gende Hil­festel­lun­gen zur Durch­führung ein­er Gefährdungs­analyse. Bei­des sind teil­weise gute Hil­f­s­mit­tel – sie haben aber keinen ein­heitlichen Ansatz. Die The­matik Nach­haltigkeit wird eben­falls nicht berücksichtigt.

Multifunktionsprodukte überzeugen im Verkauf

Ein Ver­trieb­smi­tar­beit­er, der seine Pro­duk­te nicht ken­nt, han­delt nach dem bekan­nten Prinzip „Wer nichts weiß, redet über ‘n Preis“. Über­tra­gen auf den Ver­trieb­smi­tar­beit­er, der PSA-Pro­duk­te verkauft, lautet die Devise „Mein Pro­dukt erfüllt neun Nor­men, deines nur acht; mein Pro­dukt ist bess­er als deines“. Trifft nun dieser Ver­trieb­smi­tar­beit­er auf einen Sicher­heits­beauf­tragten, der sich bei der Gefährdungs­analyse nicht ganz sich­er ist, so wird dem Pro­dukt mit dem bre­it­eren Spek­trum der Vorzug gegeben. Mul­ti­funk­tion­spro­duk­te nehmen mit­tler­weile eine sig­nifikante Mark­t­stel­lung ein. Kaum ein Her­steller von Schutzk­lei­dung kann sich diesem Trend entziehen.

Sind Multifunktionsprodukte nachhaltige Schutzausrüstung? 

Um diese Mehrfacheigen­schaften zu erre­ichen, wer­den diverse Fasern nicht trennbar gemis­cht und entziehen sich damit der Kreis­lauf­fähigkeit. Dieser Teufel­skreis für die Nach­haltigkeit lässt sich nur durch­brechen, indem die Ver­ant­wortlichen für die Gefährdungs­analyse so aus­ge­bildet wer­den, dass sie wis­sen, welche wesentlichen Schutz­funk­tio­nen sie benötigen.

Europäische Beschränkungen von Chemikalien

Der Schutz des Men­schen (am Arbeit­splatz) und der Schutz der Umwelt sind kein Wider­spruch. Das Bewusst­sein für Nach­haltigkeit erzeugt hier ein neues Span­nungs­feld. Viele PSA-Pro­duk­te büßen ihre Nach­haltigkeit durch die fortschre­i­t­ende Beschränkung von Chemikalien ein (REACH und POP-VO). Das sehr sen­si­ble The­ma der Flu­o­r­car­bone oder der organ­is­chen Flu­o­r­chemie ist hier ein sehr gutes Beispiel. Flu­o­r­car­bone haben nichts in der Umwelt zu suchen. Sie sind per­sis­tent und bioakku­mu­la­tiv. Auf­grund ihrer über­ra­gen­den tech­nis­chen Eigen­schaften und bre­it­en Ver­füg­barkeit wer­den sie vielfach einge­set­zt. Sie sind mit­tler­weile im men­schlichen Blut nach­weis­bar und wur­den inzwis­chen in entle­ge­nen Gebi­eten wie der Ark­tis und der Antark­tis nachgewiesen. Eine Reduzierung der umwelt­be­las­ten­den Men­gen ist drin­gend notwendig. Auf der anderen Seite haben sie einzi­gar­tige Eigen­schaften für Schutzpro­duk­te und deren Lebensdauer.

Reduzierte Lebensdauer nachhaltiger Schutzausrüstung

Warn­schutzk­lei­dung mit ein­er Hybrid­flu­o­r­car­bon-Soil-Release-Aus­rüs­tung hat eine dop­pelt so lange Lebens­dauer. Verzicht­en wir im Chemikalien­schutz Typ 6 auf die Flu­o­r­car­bone, dann reden wir nach aktuellem Stand über den Fak­tor ein­er 3- bis 10-fach gerin­geren Lebens­dauer. Gle­ichzeit­ig ver­lieren wir die Schutz­funk­tion gegenüber Chemikalien mit geringer Oberflächenspannung.

Chemikalienpolitik

Wenn wir die teil­weise ide­ol­o­gisch geführte Diskus­sion über die Beschränkung dieser Chemikalien außer Acht lassen, dann müssen wir die fol­gende Frage ver­nun­ft­basiert beant­worten. Kön­nen wir bei der Pro­duk­tion, dem Nachrüsten und der Entsorgung sich­er­stellen, dass sich diese infrage ste­hen­den Chemikalien nicht in der Umwelt ablagern kön­nen? Ergänzend zu der oben genan­nten The­matik der Mul­ti­funk­tion­spro­duk­te müssen wir uns auch selb­stkri­tisch hin­ter­fra­gen: Muss jede Mul­ti­funk­tions­bek­lei­dung auch Chemikalien­schutz haben? Mit ein­er Fokussierung in der Auswahl von PSA auf die wesentlichen Schutz­funk­tio­nen lassen sich die Men­gen an diesen infrage ste­hen­den Sub­stanzen reduzieren. Die Reduzierung der Men­gen kann ein Weg sein, sie dort zu behal­ten, wo sie (über)lebenswichtig sind.

Nachhaltige Schutzausrüstung bedeutet: Weniger ist mehr

Der Ein­satz von downge­cycel­ten Rohstof­fen, wie zum Beispiel Fasern aus Plas­tik­flaschen, Meereskun­st­stof­fabfällen oder abge­holzten Bäu­men, ist gut im Sinne der Nach­haltigkeit. Bess­er ist die Nutzung von lan­glebi­gen und reparatur­fähi­gen Pro­duk­ten, die spez­i­fisch auf den jew­eili­gen Ein­satz abges­timmt sind. Let­z­tendlich ist die reale Kreis­lauf­fähigkeit von PSA auf­grund der unter­schiedlich­sten geset­zlichen Anforderun­gen noch in weit­er Ferne.

Was kann der Sicher­heits­beauf­tragte oder die Sicher­heits­fachkraft heute schon bei der Auswahl von PSA im Sinne der Nach­haltigkeit unternehmen?

  1. Lan­glebige und reparatur­fähige PSA auswählen.
  2. Bei der Auswahl von PSA ist die Fokussierung auf wenige Schutz­funk­tio­nen ein großer Schritt, wenn nicht gar der wesentliche Schritt in Rich­tung Kreislauffähigkeit.

Weniger ist mehr.


SUCAM-Dokumente

  • DIN-Fach­bericht CEN/TR 15321:2006–07: Leit­faden für Auswahl, Gebrauch, Pflege und Instand­hal­tung von Schutzk­lei­dung; Deutsche Fas­sung CEN/TR 15321:2006
  • DIN-Fach­bericht CEN/TR 14560:2003: Leit­faden für Auswahl, Gebrauch, Pflege und Instand­hal­tung von Schutzk­lei­dung gegen Hitze und Flam­men; Deutsche Fas­sung CEN/TR 14560:2003
  • ISO/TR 2801:2007–02: Schutzk­lei­dung gegen Hitze und Flam­men – All­ge­meine Empfehlun­gen für die Auswahl, Pflege und Ver­wen­dung von Schutzkleidung
  • DIN CEN/TR 15419:2019–08; DIN SPEC 19431:2019–08 Schutzk­lei­dung – Empfehlun­gen für die Auswahl, die Ver­wen­dung, die Pflege und die Bere­i­thal­tung von Schutzk­lei­dung gegen Chemikalien; Deutsche Fas­sung CEN/TR 15419:2017
  • PD CEN/CLC/TR 16832:2015–04–30:Selection, use, care and main­te­nance of per­son­al pro­tec­tive equip­ment for pre­vent­ing elec­tro­sta­t­ic risks in haz­ardous areas (explo­sion risks)
  • DIN CEN/TR 17330:2020–01: Anleitun­gen für die Auswahl, Anwen­dung, Pflege und Erhal­tung von Schutzk­lei­dung gegen schlecht­es Wet­ter, Wind und Kälte

10R-Modell der zirkulären Wirtschaft

  • R0: Refuse – Ablehnen
  • R1: Rethink – Umdenken
  • R2: Reduce – Reduzieren
  • R3: Reuse – Wiederverwenden
  • R4: Repair – Reparieren
  • R5: Refur­bish – Auffrischen
  • R6: Reman­u­fac­ture – Refabrikation
  • R7: Repur­pose – Weiterverwendung
  • R8: Recy­cle – Recycling
  • R9: Recov­er – Rückgewinnung

Quelle: www.circular-economy.swiss/10re/


Webinar zu PSA und Nachhaltigkeit

„Sich­er, bequem, kreis­lauf­fähig: Kann Schutzk­lei­dung alles kön­nen?“ unter diesem Titel hat­te die Si-Akademie am 11.10. zum Webi­nar geladen. Ref­er­ent war Wolf­gang Qued­nau, der Autor des obi­gen Fach­beitrags, der als Experte für Tex­til­chemie, Tex­tilkennze­ich­nung und Zer­ti­fizierung von PSA seit vie­len Jahren inter­na­tionale Unternehmen der Tex­til- sowie Chemiein­dus­trie berät. Er hat die Kreis­lauf­fähigkeit von Schutzk­lei­dung kri­tisch beleuchtet und Tipps zum Nutzen lan­glebiger und reparatur­fähiger Pro­duk­te gegeben. Die Teil­nehmenden erfuhren, wie eine fach­lich fundiert durchge­führte Gefährdungs­beurteilung mit Fokussierung auf wenige Schutz­funk­tio­nen einen Mehrw­ert für Sicher­heit und Umwelt schafft. Das Webi­nar fand lei­der bere­its kurz vor Redak­tion­ss­chluss statt. Inter­essierte kön­nen die Aufze­ich­nung den­noch auch im Nach­hinein kosten­los anfordern.


Wolfgang Quednau
Wolf­gang Qued­nau; Foto: © MEWA Textil-Service

 Autor:
Wolf­gang Quednau
Geschäfts­führen­der Gesellschafter der BTTA GmbH

Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de