Folgende Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) wurden verabschiedet, die nach rechtsförmlicher Prüfung durch das BMAS voraussichtlich ab Februar 2020 im Gemeinsamen Ministerialblatt (und im Internet) veröffentlicht werden.
Neufassung TRGS
- 527 „Nanomaterialien“
- 528 „Schweißtechnische Arbeiten“
- 559 „Quarzhaltiger Staub“
- 600 „Substitution“
- 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines“
Änderungen und Ergänzungen TRGS
- 509 „Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter“
- 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“
- 903 „Biologische Grenzwerte“
- 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“
TRGS 528: Neue Grenzwerte
Die vollständig überarbeitete TRGS 528 enthält jetzt die seit 2009 neuen Grenzwerte, die für schweißtechnische Arbeiten relevant sind, wie zum Beispiel Chrom(VI)-Verbindungen, Nickel, Cobalt, Mangan und seine Verbindungen; Stickstoffmonoxid; Stickstoffdioxid.
TRGS 600: Wirkfaktorenmodell gestrichen und Anpassung an CLP‑V
Bei der TRGS 600 wurde das Wirkfaktorenmodell aus Anlage 2 gestrichen, da es in der Praxis kaum angewandt wurde. Das Spaltenmodell aus Anlage 2 bleibt erhalten. Gleichzeitig wird es von den R‑Sätzen der Stoffrichtlinie auf die H‑Sätze der CLP‑V aktualisiert. Schon seit mehreren Jahren ist das Spaltenmodell mit den H‑Sätzen als sog. „GHS-Spaltenmodell zur Suche nach Ersatzstoffen“ im Internet auf den Seiten des IFA verfügbar – siehe Infokasten „Links/Downloads“. Die Anpassung an die Begriffe der CLP‑V zeigt sich zum Beispiel in der Streichung bzw. Anpassung von Begriffen wie „giftige und sehr giftige“ Stoffe auf „akut toxische“ Stoffe.
TRGS 910: Absenkung Akzeptanzkonzentration ab 2018?
Die aktuell gültige Version der TRGS 910 sieht für das Akzeptanzrisiko eine Höhe von 4:10.000 und spätestens ab 2018 eine Absenkung auf 4:100.000 vor. Damit klar ist, wie seit 2019 die TRGS 910 in diesem Punkt umzusetzen ist, hat der AGS im November 2019 „Informationen zur Absenkung der Akzeptanzkonzentration gemäß TRGS 910 im Jahr 2018“ veröffentlicht – siehe Infokasten „Links/Downloads“. Darin wird beschrieben, dass voraussichtlich Ende 2020 eine Neufassung der TRGS 910 veröffentlicht werden wird. Bis dahin gelten die Vorgaben der aktuellen TRGS 910 mit einem Akzeptanzrisiko von 4:10.000 weiter.
TRGS 900: Halbierung AGW Methanol
Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen dürften insbesondere die Halbierung des Arbeitsplatzgrenzwertes von Methanol von ehemals 200 ppm (270 mg/m³) auf jetzt 100 ppm (130 mg/m³) von Bedeutung sein.
Die Begründung für die Halbierung der Arbeitsplatzgrenzwerte bei bestimmten Stoffen wurde bereits in der DFG MAK- und BAT-Werte-Liste 2016 beschrieben: Seitdem wird bei bestimmten Stoffen berücksichtigt, dass das Atemvolumen des arbeitenden Menschen circa doppelt so hoch ist wie das Atemvolumen der Tiere „in Ruhe“ bei Tierversuchen oder der Probanden „in Ruhe“ bei Probandenstudien. Die sich daraus ergebende Halbierung der MAK kann für Methanol in dem Nachtrag 2019 der MAK-Begründung nachgelesen werden – siehe Infokasten „Links/Downloads“. Das Inkrafttreten vieler neuer oder abgesenkter AGW aus der TRGS 900 kündigt sich oft ein Jahr vorher an durch Veröffentlichung in der DFG MAK- und BAT-Werte-Liste. Bei Methanol wurde die Absenkung der MAK in der DFG MAK- und BAT-Werte-Liste 2018 veröffentlicht.
TRGS 900: Neuer AGW für Bitumen
Das gleiche gilt für die Veröffentlichung der neuen MAK von Bitumen in der DFG MAK- und BAT-Werte Liste 2018. Bei Bitumen handelt es sich um ein Gemisch, welches überwiegend aus unterschiedlichen Kohlenwasserstoffen besteht. Eingesetzt wird es als Bindemittel für die Gesteinskörnungen bei der Herstellung von Asphalt. Es gibt viele unterschiedliche Bitumensorten, wie der Nachtrag 2019 der MAK-Begründung aufzählt.
Wichtig zu wissen ist, dass Bitumen krebserzeugende polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten kann. Deshalb hat die MAK-Kommission die Dämpfe und Aerosole in die Kanzerogenitäts-Kategorie 3B eingestuft (3B: (…) [es] liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. (…)). Für Bitumen gab es bereits im Jahr 1996 einen Grenzwert von 15 mg/m³ (Innenräume 20 mg/m³) und seit 2000 dann einen Grenzwert von 10 mg/m³ für innen und außen – siehe Infokasten „Links/Downloads“. 2005 wurden alle nicht gesundheitsbasierten Grenzwerte ausgesetzt, so auch der damals technisch begründete Wert von 10 mg/m³.
2018 hat die MAK-Kommission eine Neubewertung durchgeführt und für Destillations- und Air-rectified-Bitumen eine neue MAK veröffentlicht: Die neue MAK von 1,5 mg/m³ ist gesundheitsbasiert abgeleitet ausgehend von Atemwegsreizungen – siehe Infokasten „Links/Downloads“.
Im November 2019 hat der AGS diese MAK übernommen. Da derzeit aber die Expositionen in vielen Arbeitsbereichen noch (weit) oberhalb der MAK liegen, wurde gleichzeitig eine fünfjährige Übergangsfrist bis 31. Dezember 2024 für den Bereich Guss- und Walzasphalt sowie im Bereich der Bitumen und Polymerbitumenbahnen verabschiedet. Ein Lösungsansatz zur Verringerung der Expositionen zum Schutz der Beschäftigten ist der verstärkte Einsatz von sog. „temperaturabgesenktem Asphalt“. Hier wird durch die Verarbeitung bei deutlich geringeren Temperaturen gleichzeitig eine Verringerung der Emission erreicht. Die Substitution mit dieser aus Gesundheitsschutzaspekten eindeutig zu bevorzugenden Asphaltart wird aktuell noch dadurch gebremst, dass noch keine Langzeitergebnisse bzgl. Dauerhaftigkeit und Belastbarkeit vorliegen. Aber auch weitere technische Maßnahmen wie zum Beispiel Absaugeinrichtungen zur Erfassung der Dämpfe an Straßenfertigern werden in den nächsten Jahren geprüft werden müssen.
Zusammenhang DFG MAK← →AGW TRGS 900
Grenzwerte, die aus der DFG MAK- und BAT-Werte-Liste stammen, können in der TRGS 900 anhand des Eintrags „DFG“ in der Spalte „Bemerkung“ identifiziert werden. Jeweils im Herbst jeden Jahres wird die DFG MAK- und BAT-Werte-Liste mit neuen bzw. geänderten – meistens abgesenkten – MAK veröffentlicht.
2020: Neue bzw. abgesenkte AGW
MAK aus der DFG MAK und BAT-Werte-Liste sind zwar erst mal „nur“ wissenschaftliche Empfehlungen und (noch) kein geltendes Recht. Trotzdem macht es Sinn, jetzt schon zu überprüfen, ob im eigenen Betrieb die neuen oder abgesenkten MAK eingehalten werden können.
Denn: Die meisten MAK werden in den darauffolgenden Jahren eins-zu-eins als AGW in die TRGS 900 übernommen und damit rechtsverbindlich. Ausgehend von der im Herbst 2019 veröffentlichten MAK-Stoffliste bietet sich dieses Jahr eine Überprüfung auf MAK-Einhaltung für die folgenden Stoffe an: Neuer MAK für Kresole, für die es bisher noch keinen AGW in der TRGS 900 gibt!
Abgesenkte MAK für Xylole, für die es bisher einen AGW von 440 mg/m³ in der aktuell gültigen Version der TRGS 900 gibt.
Der neue AGW von Chlorethylen (Vinylchlorid) stammt NICHT aus der DFG MAK- und BAT-Werte-Liste, sondern aus der EU-Richtlinie 2017/2398/EU. Inzwischen gibt es mehrere solcher EU-Richtlinien, die verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte (BOEL) enthalten. Diese BOEL müssen mit entsprechenden Übergangsfristen im Rahmen der EU-Krebsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wird das durch die Übernahme in die TRGS 900 bzw. 910 realisiert.
Der Wert des BOEL entspricht bei diesem Stoff dem Wert des gesundheitsbasierten AGW (1 ppm).
Eine Übersicht aller BOEL zusammen mit den jeweiligen nationalen Grenzwerten der TRGS 900 bzw. 910 hat das IFA im Internet veröffentlicht – siehe Infokasten „Links/Downloads“.
Beteiligung an TRGS
Sie haben keine Möglichkeit, Ihre Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis bei der Überarbeitung von TRGS mit einzubringen? Doch, nur wissen das viele nicht. Daher, nutzen Sie die Möglichkeit der Beteiligung. Wenn TRGS angepasst werden sollen, werden entsprechende Hinweise auf der BAuA-Internetseite bekannt gegeben. Kommentare und Hinweise der Anwender sind willkommen – siehe Infokaste „Links/Downloads“.
Autorin: Dr. Birgit Stöffler
Sicherheitsingenieurin, Stlvtr. Mitglied im AGS, Mitglied im UAII
Glossar
- AGS: Ausschuss für Gefahrstoffe
- AGW: Arbeitsplatzgrenzwert (aus TRGS 900)
- BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- BOEL: Binding Occupational Exposure Limit
- CLP‑V: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
- DFG: Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- IFA: Institut für Arbeitsschutz der DGUV
- MAK: Maximale Arbeitsplatzkonzentration
- TRGS: Technische Regel für Gefahrstoffe
Links/Download
- AGS Mitgliederverzeichnis: https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AGS/pdf/Mitgliederverzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=12
- AGS: Neues vom AGS: https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AGS/Neues-vom-AGS.html
- Bitumen: Grenzwerthistorie: https://www.bgbau.de/die-bg-bau/ueber-uns/netzwerk-und-kooperationen/gespraechskreis-bitumen/grenzwerte/
- Bitumen: neue MAK-Bewertung https://www.ipa-dguv.de/medien/ipa/publikationen/ipa-journale/ipa-journale2019/documents/ipa_journal_1903_bitumen.pdf
- DFG MAK- und BAT-Werte-Liste 2016: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1002/9783527805976
- DFG MAK- und BAT-Werte-Liste 2018: II. Stoffliste: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1002/9783527818396.ch2
- DFG MAK- und BAT-Werte-Liste 2019: II. Stoffliste: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1002/9783527826155.ch2
- GHS-Spaltenmodell zur Suche nach Ersatzstoffen: https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-gefahrstoffe/ghs-spaltenmodell-zur-substitutionspruefung/index.jsp
- IFA Verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte der EU-Kommission: https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/arbeitsplatzgrenzwerte/verbindliche-arbeitsplatzgrenzwerte-der-eu-kommission/index.jsp
- Informationen des Ausschusses für Gefahrstoffe – AGS – zur Absenkung der Akzeptanzkonzentration gemäß TRGS 910 im Jahr 2018: https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AGS/pdf/AGS-TRGS-910.pdf?__blob=publicationFile&v=5
- MAK-Begründung Bitumen (Dampf und Aerosol bei der Heißverarbeitung) – Nachtrag 2019: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1002/3527600418.mb805242d0067
- MAK-Begründung Methanol – Nachtrag 2019: Link: https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1002/3527600418.mb6756d0067
- TRGS: Beteiligung der Praxis an der Überarbeitung: https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/AGS/TRGS.html