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SafetyCard for Refugees

SafetyCard for Refugees
Praktische Handlungshilfe für Unternehmen, die Geflüchtete beschäftigen

Mit der gestiege­nen Zahl an Schutz­suchen­den in den let­zten Jahren (DGUV 2018) steigt auch die Anzahl der in Unternehmen beschäftigten Flüchtlinge in Deutsch­land (BMWI 2019). Viele von ihnen ver­fü­gen über keine oder nur geringe Deutschken­nt­nisse (Brück­er et al. 2019). Darüber hin­aus ist anzunehmen, dass sie mit den Arbeitss­chutzregelun­gen hierzu­lande nicht oder nur ungenü­gend ver­traut sind (Moyce und Schenker 2018). Daher ist es erforder­lich, grundle­gende Arbeitss­chutz­in­halte speziell für diese Ziel­gruppe ver­ständlich zu ver­mit­teln. Mit der Safe­ty­Card for Refugees wird das Anliegen ver­fol­gt, die Sprach­bar­ri­eren zu über­winden und sichere Tätigkeit­en zu ermöglichen.

Nach § 12 Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG) ste­hen Arbeit­ge­ber in der Pflicht, ihre Beschäftigten über Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz […] aus­re­ichend und angemessen zu unter­weisen (Arb­SchG 1996). DGUV-Vorschrift 1 § 4 „Unter­weisung der Ver­sicherten“ ver­weist darauf, dass […] Inhalte […] in ver­ständlich­er Weise zu ver­mit­teln sind (DGUV 2013). Eine Möglichkeit, Inhalte ver­ständlich zu ver­mit­teln, beste­ht darin, sie in der eige­nen Mut­ter­sprache oder durch sprach­neu­trale und erprobte Pik­togramme wiederzugeben (DGUV 2014). Die Safe­ty­Card for Refugees macht sich dies zunutze, indem sie Arbeitss­chutz­in­halte in gängiger Sprache mit passenden Pik­togramm­paaren kom­biniert und auf diese Weise hil­ft, Sprach­bar­ri­eren aufzuheben.

Laut der repräsen­ta­tiv­en Befra­gung des Sozio-ökonomis­chen Pan­els (SOEP) von 2017 wurde knapp die Hälfte der arbei­t­en­den Flüchtlinge in Helfer- und Anlern­tätigkeit­en (wobei mit 61 Prozent der größte Anteil der Frauen Helfer- und Anlern­tätigkeit­en aus­führte) und die andere Hälfte in fach­lich aus­gerichteten Tätigkeit­en beschäftigt. Hier­bei besaßen ins­ge­samt 39 Prozent der befragten Flüchtlinge gute oder sehr gute Deutschken­nt­nisse (Brück­er et al. 2019). Steigende Beschäf­ti­gungsquoten sozialver­sicherungspflichtiger Geflüchteter waren im Okto­ber 2019 aus den Län­dern Eritrea, Pak­istan und dem Iran zu verze­ich­nen. Flüchtlinge fan­den zwis­chen Okto­ber 2018 und Sep­tem­ber 2019 unter anderem in den Bere­ichen Arbeit­nehmerüber­las­sung, Erbringung wirtschaftlich­er Dien­stleis­tung, Gast­gewerbe, Han­del, Instand­hal­tung und Reparatur von Kraft­fahrzeu­gen und Verkehr sowie Logistik/Lagerei eine Arbeit (BA 2019).

Auf dieser Grund­lage wurde entsch­ieden, eine Safe­ty­Card for Refugees für Flüchtlinge mit ara­bisch-sprachigem Hin­ter­grund zu entwick­eln sowie den inhaltlichen Fokus auf manuelle Tätigkeit­en zu richten.

Wie funktioniert die SafetyCard for Refugees?

Die Safe­ty­Card for Refugees lehnt sich an die bere­its veröf­fentlichte Safe­ty­Card für Telear­beit­splätze an (vgl. Sicher­heitsin­ge­nieur 06/2018) und arbeit­et mit Pik­togramm­paaren, die Arbeitss­chutz­in­halte sprach­neu­tral und selb­sterk­lärend ver­mit­teln sollen. Diese Paare set­zen sich aus einem Neg­a­tiv- und einem Pos­i­tivpik­togramm zusam­men, wobei das unsichere sowie das sichere Ver­hal­ten durch far­bliche Kennze­ich­nung und entsprechende Emo­jis ken­ntlich gemacht wird (rot trau­riger Smi­ley, grün lachen­der Smi­ley). Hier­bei wurde sich am Nudg­ing ori­en­tiert, das ein sicher­heits­gerecht­es Ver­hal­ten bewirken soll, indem es den Adres­sat­en san­ft zur gewün­scht­en Ver­hal­tensweise bewegt. Die aus­gewählten Arbeitss­chutz­in­halte der Pik­togramm­paare wur­den zudem durch die Nen­nung in Deutsch, Englisch und Hochara­bisch sprach­lich unterstützt.

Die aus­gewählten Arbeitss­chutz­in­halte der Safe­ty­Card for Refugees ori­en­tieren sich an den nach­fol­gen­den The­men­schw­er­punk­ten: Grund­sätze, Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung, Las­ten, Stolpern/ Rutschen/Stürzen (SRS), Arbeitsstät­ten und Arbeitsmit­tel. Die Grund­sätze bilden dabei notwendi­ges Ver­hal­ten, Ver­hal­ten im Notfall/der Ersten Hil­fe aber auch erwün­scht­es Ver­hal­ten, wie Acht­samkeit (auf sich und auf andere) sowie Hygien­e­grund­sätze ab, um eine Basis für sicheres Arbeit­en zu schaffen.

Um die Ver­ständlichkeit der abge­bilde­ten Arbeitss­chutz­in­halte sicherzustellen, wur­den die Pik­togramme und Über­set­zun­gen mit Hil­fe der InTouch-Studieren­den1 der Ber­gis­chen Uni­ver­sität Wup­per­tal evaluiert. Anre­gun­gen und Verbesserungsvorschläge der Teil­nehmenden wur­den anschließend in die Safe­ty­Card for Refugees integriert.

Worauf ist zu achten?

Damit die Betrof­fe­nen die Saf­ey­Card akzep­tieren, ist es notwendig, diese nicht nur an die Beschäftigten zu übergeben, son­dern deren Inhalte im Zuge der Erstun­ter­weisung zu erläutern und zu disku­tieren. Die per­sön­liche Über­gabe kann zum Beispiel zusam­men mit dem Vorge­set­zten und der Fachkraft für Arbeitssicher­heit im Rah­men der Erstun­ter­weisung erfol­gen. Das Poten­zial der Safe­ty­Card for Refugees beste­ht – neben dem Hin­weisen auf rel­e­vante Arbeitss­chutz­in­halte – außer­dem darin, als Kom­mu­nika­tion­sin­stru­ment zwis­chen den Beschäftigten und der Fachkraft für Arbeitssicher­heit zu fungieren. Haben Mitar­bei­t­ende Fra­gen zu den The­men Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz am Arbeit­splatz, so kön­nen sie sich direkt über die auf der Safe­ty­Card angegebe­nen Kon­tak­t­dat­en an die Fachkraft für Arbeitssicher­heit wenden.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz immer im Blick

Um eine Inte­gra­tion der Safe­ty­Card for Refugees in den Arbeit­sall­t­ag zu gewährleis­ten und die Hin­weise täglich im Fokus zu haben, sollte diese an ein­er gut sicht­baren Stelle am Arbeit­splatz posi­tion­iert wer­den. Für ihre Befes­ti­gung bietet sich zum Beispiel eine fest ange­brachte Tafel mit Mag­neten an. Nach Abschluss der Erstun­ter­weisung wird die Über­gabe der Safe­ty­Card durch die Fachkraft für Arbeitssicher­heit und die Unter­schrift des Beschäftigten schriftlich fest­ge­hal­ten. Durch die Unter­schrift verpflichtet sich dieser, die Inhalte der Safe­ty­Card und die gel­tenden Arbeitss­chutzvorschriften zu berück­sichti­gen und im Arbeit­sall­t­ag zu beacht­en. Dies trägt zur sicht­baren Zus­tim­mung und zur per­sön­lichen Verbindlichkeit der Inhalte bei.

SafetyCard ersetzt nicht die persönliche Unterweisung

Mit der vorgestell­ten Safe­ty­Card for Refugees wurde eine Hand­lung­shil­fe entwick­elt, die Beschäftigte mit Fluchthin­ter­grund und gerin­gen Deutschken­nt­nis­sen dazu befähigt, in aus­re­ichen­der Art und Weise und auf Basis ein­er entsprechen­der Erstun­ter­weisung Eigen­ver­ant­wor­tung für ihren Arbeits- und Gesund­heitss­chutz am Arbeit­splatz im Rah­men ein­fach­er manueller Tätigkeit­en zu übernehmen. Denkbar wäre der Ein­satz der Safe­ty­Card auch im Rah­men der Beschäf­ti­gung von Men­schen mit Schreib- und Leseschwächen. Für den Erfolg der Safe­ty­Card for Refugees ist eine didak­tisch unter­stützte Erstun­ter­weisung maßge­blich. Zudem sollte die Safe­ty­Card an die entsprechen­den Tätigkeit­en der Beschäftigten im jew­eili­gen Betrieb auf Grund­lage der Gefährdungs­beurteilung gezielt angepasst werden.

Die Safe­ty­Card for Refugees ste­ht eben­so wie die Safe­ty­Card für Telear­beit­splätze für Inter­essen­ten auf der Fachge­bi­et­shome­page zum Down­load zur Ver­fü­gung unter www.arbsi.uni-wuppertal.de Pub­lika­tio­nen Safe­ty­Cards Down­load. Die dazu benötigten Zugangs­dat­en kön­nen bei Stef­fi Lorenz per E‑Mail ange­fragt werden:

slorenz@uni-wuppertal.de

 

Lit­er­aturverze­ich­nis

  • Arbeitss­chutzge­setz (Arb­SchG) (1996): Gesetz über die Durch­führung von Maß­nah­men des Arbeitss­chutzes zur Verbesserung der Sicher­heit und des Gesund­heitss­chutzes der Beschäftigten bei der Arbeit. Arbeitss­chutzge­setz vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), das zulet­zt durch Artikel 113 des Geset­zes vom 20. Novem­ber 2019 (BGBl. I S. 1626) geän­dert wor­den ist“.
  • Brück­er, Her­bert; Croisi­er, Johannes; Kosyako­va, Yuliya; Kröger, Hannes; Pietran­tuono, Giuseppe; Rother, Nina & Schupp, Jür­gen (2019): Geflüchtete machen Fortschritte bei Sprache und Beschäf­ti­gung (DIW Wochen­bericht 4/2019). Berlin: Deutsches Institut
    für Wirtschafts­forschung e. V (DIW Berlin).
  • Bun­de­sagen­tur für Arbeit, Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung (BA) (2019): Berichte: Arbeits­markt kom­pakt – Flucht­mi­gra­tion, Nürn­berg, Dezem­ber 2019.
  • Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Energie (BMWI) (2019): Unternehmen pack­en erfol­gre­ich die Inte­gra­tion von Geflüchteten an. Online ver­füg­bar unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/ 20190220-unternehmen-pack­en-erfol­gre­ich- die-inte­gra­tion-von-gefluechteten-an-der- trend-zur-ausbildung-setzt-sich-fort.html, zulet­zt geprüft am 05.01.2020.
  • Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV) (2013): DGUV Vorschrift 1 – Unfal­lver­hü­tungsvorschrift „Grund­sätze der Prävention“.
  • Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV) (2014): DGUV Regel 100–001 „Grund­sätze der Prävention“.
  • Deutsche Geset­zliche Unfal­lver­sicherung (DGUV) (2018): DGUV Flüchtlinge. Online ver­füg­bar unter https://www.dguv.de/fluechtlinge/index.jsp, zulet­zt aktu­al­isiert am 07.09.2018, zulet­zt geprüft am 05.01.2020.
  • Moyce, Sal­ly C.; Schenker, Marc (2018): Migrant Work­ers and Their Occu­pa­tion­al Health and Safe­ty. In: Annu­al review of pub­lic health 39, S. 351–365. DOI: 10.1146/annurev-publhealth-040617–013714.

1 Das Pro­gramm „In Touch-Wup­per­tal“ richtet sich an inter­na­tionale Geflüchtete, die ein Studi­um an ein­er deutschen Uni­ver­sität anstreben.


Foto: © Jean-Bap­tist du Prel

Thor­ben Graumann
Ber­gis­che Uni­ver­sität Wuppertal

Fakultät für Maschi­nen­bau und Sicher­heit­stech­nik, Fachge­bi­et Sicherheitstechnik/ Arbeitssicherheit

 


Foto: © Friederike von Heyden/Bergische Uni­ver­sität Wuppertal

Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl

Lei­t­erin des Lehrstuhls Sicherheitstechnik/ Arbeitssicherheit,

Ber­gis­che Uni­ver­sität Wuppertal

Fakultät für Maschi­nen­bau und Sicher­heit­stech­nik, Fachge­bi­et Sicherheitstechnik/ Arbeitssicherheit 

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