Die Frage, ob die Zeit für das Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen ist, lässt sich getrost als Dauerbrenner der einschlägigen Rechtsprechung bezeichnen. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) erneut über die Frage entschieden, ob die benötigte Zeit für das Anlegen der PSA im häuslichen Bereich als
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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