Regale gehören zu den Lagereinrichtungen. Es gibt sie in unterschiedlichen Bauformen, Größen und Ausführungen. Regale können freistehend, an Wänden beziehungsweise auf dem Fußboden verankert oder beweglich sein.
Statische Lagerung
Von „statischer“ Lagerung spricht man, wenn Waren vom Zeitpunkt des Einlagerns bis zur Entnahme aus dem Regal nicht bewegt werden. Diese Lagerungsart findet in Fachboden‑, Paletten- und Kragarmregalen statt.
Fachbodenregale bestehen aus Rahmen oder Ständern, zwischen denen Böden befestigt sind. Diese nehmen die einzulagernden Waren auf. Fachbodenregale werden meistens in Kommissionierlagern eingesetzt. Als Kommissionieren wird das Zusammenstellen von ausgewählten Artikeln aus einer bereitgestellten Gesamtmenge (Sortiment) bezeichnet. In solchen Lagern bieten Fachbodenregale eine gute Übersicht und ermöglichen den schnellen Zugriff auf einzelne Artikel. Aufgrund des einfachen Aufbaus sind die Investitionskosten gering.
Palettenregale dienen der Aufnahme von palettierten Gütern. Sie bestehen aus einer stabilen Stahlkonstruktion, meist ohne Regalböden. Die eingelagerte Palettenware wird auf Quer- oder Langtraversen abgesetzt. Für das Einlagern beziehungsweise Auslagern der Ware sind Flurförderzeuge wie zum Beispiel Hochregalstapler erforderlich.
Kragarmregale dienen der Aufnahme von Langmaterial wie Stangen und Rohre. Sie sind fast genauso weit verbreitet wie die anderen bereits erwähnten Bauformen. Kragarmregale besitzen keine vorderen Vertikalstreben. Ihre Tragarme sind nur an einer Seite befestigt oder eingehängt. Da die Bezeichnung „Krag“ (ausladend, herausragend) etwas veraltet ist, werden Kragarmregale auch oft als Tragarm- oder Langgutregale bezeichnet.
Dynamische Lagerung
Werden Güter während der Lagerungsdauer bewegt, liegt eine „dynamische“ Lagerung vor. Dies ist bei Durchlauf- und Einschubregalen zutreffend. Hier wird die Ware innerhalb von fest installierten Regalen befördert. Wird das Material gemeinsam mit dem Regalsystem bewegt – wie beispielsweise bei Verschieberegalen – spricht man ebenfalls von einer dynamischen Lagerung.
Regale: Vorschriften und Normen
Regale unterliegen hinsichtlich ihrer Bau- und Ausrüstungsbestimmungen dem Produktsicherheitsgesetz. Für kraftbetriebene Regale ist außerdem die Maschinenverordnung anzuwenden. Wichtige harmonisierte Normen für Regale sind die DIN EN 15512 „Ortsfeste Regale aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung“ und die DIN EN 15635 „Ortsfeste Regale aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Regale vor der ersten Verwendung hinsichtlich ihrer ordnungsgemäßen und standsicheren Aufstellung sowie danach in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Für die regelmäßigen Prüfungen wird eine Prüffrist von längstens zwölf Monaten empfohlen. Grundsätzlich sind alle Bauformen wie zum Beispiel Fachbodenregale oder Palettenregale wiederkehrend zu prüfen.
Zwei verschiedene Prüfarten für Regale
Ausschließlich von Hand bestückte Regale unterliegen keiner Prüfverpflichtung, da von ihnen üblicherweise keine Gefährdungen ausgehen (vergleiche dazu DGUV-Information 208–sei043). Mit Gefährdungen durch Regalbeschädigungen ist vielmehr zu rechnen, wenn Waren mithilfe von Flurförderzeugen ein- beziehungsweise ausgelagert werden. Hinsichtlich der regelmäßigen Prüfung von Regalen werden zwei verschiedene Arten unterschieden:
- Experteninspektion
- Inspektion/Sichtkontrolle
Während die „Experteninspektion“ meistens von qualifizierten Monteuren der Hersteller oder Wartungsfirmen durchgeführt wird, erfolgt die Inspektion/Sichtkontrolle oft durch betriebseigenes Personal. Alle Regalkontrolleure müssen die Qualitätsanforderungen einer „befähigten Person“ im Sinne der BetrSichV erfüllen. Die TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ gibt hierzu weitere Hinweise.
Prüfumfang variabel
Der Prüfumfang der wöchentlich oder monatlich durchgeführten Inspektion/Sichtkontrolle durch betriebseigene Prüfer kann reduziert werden. Oft konzentrieren sich diese Kontrollen auf Regalteile, bei denen realistischerweise Schäden zu erwarten sind.
Der Prüfumfang richtet sich nach der eigenen Gefährdungsbeurteilung
Die standsichere Aufstellung nach den Herstellerangaben kann entfallen, wenn Regale nicht versetzt oder umgebaut wurden. Der tatsächliche Prüfumfang ist stets vom Arbeitgeber beziehungsweise Lagerverantwortlichen festzulegen und richtet sich nach der eigenen Gefährdungsbeurteilung.
Schaden ist nicht gleich Schaden
Nach der DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ werden Schäden an Stützen und Verbänden von Regalen in drei verschiedene Gefahrenstufen eingeteilt. Jede Gefahrenstufe entspricht einer festgelegten Farbe – entweder rot, orange oder grün.
Sehr schwere Beschädigungen führen zur Gefahrenstufe rot. Das Regal ist umgehend zu entlasten und zu sperren. Eine Reparatur, wie zum Beispiel der Austausch der defekten Stütze, ist zwingend notwendig.
Weniger schwere, aber dennoch bedeutsame Schäden führen zur orangefarbenen Gefahrenstufe. Jetzt ist baldiges Handeln notwendig. Werden derart beschädigte Regale entladen, dürfen sie erst nach der Reparatur wieder neu beladen werden.
Eine grüne Gefahrenstufe bedeutet, dass die Beschädigung weiterhin zu beobachten ist. Eine Reduzierung der Traglast ist nicht erforderlich, da das Regal trotz leichter Schäden (noch) als sicher eingestuft wird. Die farbliche Kennzeichnung der beschädigten Stelle wird dringend empfohlen.
Wichtig: Liegen keine Herstellerangaben über zulässige Verformungen vor, müssen Regale mit starken Schäden sofort außer Betrieb genommen und fachkundig repariert werden.
Traglasten bei Regalen beachten
Regale dürfen nicht über ihre zulässigen Traglastgrenzen hinaus belastet werden. Seitens des Herstellers sind Regale mit der maximal zulässigen Fach- und Feldlast gekennzeichnet. Die Fachlast ist diejenige Last, die von einer Regalseite aus in ein Fach eingebracht werden darf. Die Feldlast wiederum ist die Summe der Fachlasten in einem Feld, wobei eine gleichmäßig verteilte Last unterstellt wird.
Bei der Auslegung von Regalbauteilen wird ebenfalls von einer gleichmäßigen Lastverteilung ausgegangen. Liegt stattdessen eine reine Punktlast in der Mitte des Regalfachs vor, so verdoppelt sich die Biegespannung in der Trägermitte! Jetzt dürfte nur noch die halbe Fachlast eingelagert werden. Fazit: Die maximale Fachlast darf nur ausgenutzt werden, wenn sie gleichmäßig über die gesamte Fachbreite verteilt ist. Palettierte Güter mit gleicher Masse können übrigens vereinfacht als Streckenlast betrachtet werden.
Aber auch die Lastverteilung auf der Palette ist entscheidend. Eine ungleiche Lastverteilung einer Ladeeinheit führt zu unsymmetrischen Regalbelastungen. Eine Vielzahl „falsch gepackter“ Paletten kann folglich zur Überlastung des Regals führen. Dann muss entweder die Traglast des Regals verringert oder für eine gleichmäßige Lastverteilung auf den Paletten gesorgt werden.
Das Wichtigste in Kürze
Regale gelten als sichere Lagereinrichtungen, sofern sie gemäß den Herstellerangaben standsicher errichtet und in der Folge ordnungsgemäß betrieben werden. Zum sicheren Umgang gehört eine gleichmäßige Regalbelastung, die jeweiligen Fach- und Feldlasten dürfen nicht überschritten werden.
Wenn Regalsysteme mit Flurförderzeugen bestückt werden, drohen Schäden durch Kollisionen. Durch starke Beschädigungen kann das gesamte Regal inklusive der eingelagerten Waren einstürzen und Beschäftigte gefährden. Deshalb sind Regale regelmäßig durch befähigte Personen zu prüfen.
Die Schwere der Schäden wird durch verschiedenfarbige Gefahrenstufen klassifiziert. Gefahrenstufe rot bedeutet: umgehende Entlastung und Sperrung des Regals. Eine Reparatur durch fachkundiges Personal ist zwingend erforderlich.
Praxistipp
Wird die Geometrie des Regals nicht verändert – zum Beispiel seine Fachhöhen oder Spannweiten – kann bei der internen Prüfung die Kontrolle der standsicheren Aufstellung nach den Herstellerangaben entfallen.
Literatur zum Thema (Auszug)
- Betriebsicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“
- TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“
- DIN EN 15512 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Verstellbare Palettenregale – Grundlagen der statischen Bemessung“
- DIN EN 15629 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“
- DGUV Information 208–043 „Sicherheit von Regalen“
- R. Schnirch, M. Schnirch: „Lehrsystem – Sicherer Umgang mit Regalen“, Resch-Verlag, Gräfelfing
- Dr. Ingo Resch: „Broschüre – Sicherer Umgang mit Regalen“,
Resch-Verlag, Gräfelfing
Wer Regale reparieren darf
Das zuständige Sachgebiet „Intralogistik und Handel“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stellte im Juni 2020 erneut klar, dass auch Firmen Regalreparaturen durchführen dürfen, die nicht Hersteller des Regals sind. Die Zustimmung des Regalherstellers ist hierfür nicht erforderlich – vorausgesetzt, die Tragfähigkeit des Regals entspricht mindestens dem Neuzustand. Die ausführende Firma muss dies durch einen Nachweis belegen.