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Beeinträchtigung nach Grippeschutzimpfung ist kein Arbeitsunfall

LSG Rheinland-Pfalz – Urteil vom 06.09.2021
Beeinträchtigung nach Grippeschutzimpfung ist kein Arbeitsunfall

Beeinträchtigung nach Grippeschutzimpfung ist kein Arbeitsunfall
Für die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegenüber Berufsgenossenschaften und Unfallkassen infolge von Impfungen bestehen hohe Hürden. Foto: © weyo – stock.adobe.com
Unter­bre­it­et ein Arbeit­ge­ber ein Imp­fange­bot, zu dessen Annahme der Arbeit­nehmer nicht verpflichtet ist, beste­ht für etwaige gesund­heitliche Fol­gen aus der Imp­fung kein Anspruch gegen die Beruf­sgenossen­schaft auf Entschädi­gungsleis­tun­gen. Dies stellte jüngst das Lan­dessozial­gericht Rhein­land-Pfalz klar (Urteil vom 06.09.2021 – L 2 U 159/20).

Der Kläger ist als

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