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Die neue Druckgeräteverordnung

14. ProdSV
Die neue Druckgeräteverordnung

Mit der 14. ProdSV in Verbindung mit dem Pro­duk­t­sicher­heits­ge­setz (ProdSG) ist die Umset­zung der neuen Druck­gerä­terichtlin­ie 2014/68/EU in nationales Recht erfol­gt. Die aus dem Beschluss Nr. 768/2008/EG in das Kapi­tel 4 der Richtlin­ie 2014/68/EU über­nomme­nen Bes­tim­mungen zur Noti­fizierung von Kon­for­mitäts­be­w­er­tungsstellen sind in Deutsch­land bere­its mit den Abschnit­ten 3 und 4 des ProdSG, auf das die Verord­nung abgestützt ist, umge­set­zt. Die neue 14. ProdSV ist am 18. Mai 2015 im Bun­des­ge­set­zblatt (BGBl. I S. 692) veröf­fentlicht wor­den. Sie sieht – entsprechend den europäis­chen Vor­gaben – zwei Ter­mine für ihre Anwen­dung vor:

  • Die Vorschrift über die Ein­stu­fung von Druck­geräten (§ 12) ist ab dem 1. Juni 2015 anzuwenden,
  • die übri­gen Bes­tim­mungen der Verord­nung ab dem 19. Juli 2016.
Mit der neuen Druck­geräte-Richtlin­ie 2014/68/EU ist die Vorgänger­richtlin­ie 97/23/EG an den Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäis­chen Par­la­ments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemein­samen Recht­srah­men für die Ver­mark­tung von Pro­duk­ten und an die Verord­nung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäis­chen Par­la­ments und des Rates vom 16. Dezem­ber 2008 über die Ein­stu­fung, Kennze­ich­nung und Ver­pack­ung von Stof­fen und Gemis­chen (im Fol­gen­den: CLP-Verord­nung) angepasst worden.
Der Beschluss Nr. 768/2008/EG enthält eine Rei­he von grund­sät­zlichen Bes­tim­mungen und Muster­ar­tikeln, die nun auch in die Richtlin­ie 2014/68/EU über­nom­men wur­den. Diese umfassen im Wesentlichen hor­i­zon­tale Begriffs­bes­tim­mungen, Verpflich­tun­gen der Wirtschaft­sak­teure, Anforderun­gen an die Rück­ver­fol­gbarkeit von Pro­duk­ten, Bes­tim­mungen zu har­mon­isierten Nor­men, zur Kon­for­mitäts­be­w­er­tung, zur Noti­fizierung von Kon­for­mitäts­be­w­er-tungsstellen, zur CE-Kennze­ich­nung und zum Ausschussverfahren.
Die Angle­ichung an die CLP-Verord­nung ist eine direk­te Folge der Anwen­dung der CLP-Verord­nung in der Europäis­chen Union ab dem 1. Juni 2015. Die CLP-Verord­nung regelt ins­beson­dere die Ein­stu­fung gefährlich­er Stoffe und Gemis­che und hebt die bish­er gültige Richtlin­ie 67/548/EWG zur Ein­stu­fung, Ver­pack­ung und Kennze­ich­nung gefährlich­er Stoffe als Rechts­grund­lage für die Ein­stu­fung von Druck­geräten nach den darin ver­wen­de­ten Flu­iden auf. Die Ein­teilung der in einem Druck­gerät enthal­te­nen Flu­ide in „gefährlich“ oder „nicht gefährlich“ ist mit auss­chlaggebend für die Kat­e­gorisierung des Druck­geräts und die sich daran anschließende Fes­tle­gung des anzuwen­den­den Konformitätsbewertungsverfahrens.
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