Hersteller haften, wenn sie fehlerhafte Produkte in Verkehr bringen. Sie müssen zudem berücksichtigen, dass ihr Produkt auch fehlerhaft benutzt werden könnte. Konkret muss ein, so heißt es, „vorhersehbarer Fehlgebrauch“ ausgeschlossen sein. Die Grenze zwischen Fehlgebrauch und Missbrauch ist mitunter allerdings schwer zu bestimmen. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem
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