Unternehmen müssen fünf Prozent ihrer Beschäftigten zum Brandschutzhelfer ernennen und für ihre Ausbildung sorgen, bei besonderen Gefährdungen sogar mehr. Im Gegensatz zum Brandschutzbeauftragten, der im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz arbeitet, übernehmen Brandschutzhelfer hauptsächlich Erstmaßnahmen im Brandfall.
Siehe auch: DGUV Information 205–023 „Brandschutzhelfer“
Wenn in
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