Produktionsanlagen und Maschinen müssen für Arbeiter und Umwelt sicher sein. Das gilt nicht nur für den regulären Betrieb, sondern auch für den Fall, dass unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Denn Dampf und heiße Gase sowie zündfähige Gasgemische stellen insbesondere bei Störfällen ein erhebliches Risiko dar. Drei Praxisbeispiele zeigen, wie sich mit
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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