Fast die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland (fast 17 Millionen) arbeitet in Büros – Tendenz steigend. Und viele von ihnen leiden unter mangelnder Bewegung während der Arbeit. Kein Wunder also, dass Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems bei den Fehltagestatistiken weit vorn liegen. Zu diesem und weiteren Aspekt des Arbeitsschutzes im Büro gibt die neue DGUV Regel 115–401 „Branche Bürobetriebe” der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Verantwortliche umfassende Informationen an die Hand.
Potenzielle Belastungen im und am Büro im Fokus
Wie können Führungskräfte die Arbeitsorganisation so gestalten, dass ein möglichst gutes psychosoziales Arbeitsumfeld für die Beschäftigten entsteht? Wie sieht ein ergonomischer Büroarbeitsplatz aus? Was ist bei Beleuchtung und Lärmschutz im Büro zu beachten? Die neue Branchenregel gibt Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Im Fokus steht die Prävention potenzieller Belastungen am Arbeitsplatz. Die Branchenregel berücksichtigt dabei verschiedene Arbeitsbereiche in Bürobetrieben. Nicht nur das Büro selbst, sondern zum Beispiel auch den Technikbereich, den Empfang und die mobil arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Bildschirmarbeitsverordnung mit drin
„Die neue Schrift berücksichtigt bereits die Änderungen, die sich durch die Integration der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung ergeben haben”, sagt Andreas Stephan, Leiter des DGUV-Sachgebiets Büro und Präventionsexperte der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Die DGUV Regel 115–401 „Branche Bürobetriebe” kann hier heruntergeladen werden.
Hintergrund: Branchenregeln der DGUV
Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. An der Ausarbeitung der DGUV-Regel für Bürobetriebe waren neben den Experten der Unfallversicherungsträger auch Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter beteiligt.