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Neues Fahrpersonalgesetz in Kraft: Lkw kein Ort für Ruhezeiten

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Neues Fahrpersonalgesetz in Kraft: Lkw kein Ort für Ruhezeiten

Am 25.05.2017 ist die Änderung des Fahrper­son­alge­set­zes in Kraft getreten. Danach dro­ht ein Bußgeld, wenn Beruf­skraft­fahrer ihre regelmäßige wöchentliche Ruhezeit (45-Stun­den-Ruhezeit) im Fahrzeug oder an einem Ort ohne geeignete Schlafmöglichkeit verbringen.

Der Fahrer muss bei Ver­stoß gegen die neue Regelung mit bis zu 60 Euro Bußgeld pro im Fahrzeug ver­brachter Stunde rech­nen, der Unternehmer sog­ar mit bis zu 180 Euro. Außer­dem kann die Weit­er­fahrt unter­sagt wer­den, bis die Ruhezeit an einem Ort mit geeigneter Schlafmöglichkeit nachge­holt wurde. Was genau eine geeignete Schlafmöglichkeit ist, definiert das Gesetz nicht. Das Bun­de­samt für Güter­verkehr geht davon aus, dass alle Hotels, Motels und Pen­sio­nen diese Voraus­set­zung erfüllen. Auch beispiel­sweise angemietete Woh­nun­gen kom­men grund­sät­zlich als geeignete Schlafmöglichkeit in Betracht.

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