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Plötzliche Schmerzen im Knie

Kein Unfall ohne „Überraschungsmoment“
Plötzliche Schmerzen im Knie

Plötzliche Schmerzen im Knie
Foto: © Gorodenkoff - stock.adobe.com

Ver­let­zt sich ein Arbeit­nehmer während sein­er Arbeit­szeit beim „nor­malen Gehen“, so ist das nach ein­er Entschei­dung des Sozial­gerichts Karl­sruhe kein Arbeit­sun­fall. Geklagt hat­te ein Kfz-Mechaniker, der während der Arbeit aus einem Lkw aus­gestiegen war und nach ein paar Schrit­ten plöt­zlich ein­schießende Schmerzen im recht­en Kniege­lenk ver­spürt hat­te. Diag­nose: Knieprel­lung mit Ver­dacht auf Ver­let­zung des Außenmeniskus.

Die Beruf­sgenossen­schaft erkan­nte das Ereig­nis nicht als Arbeit­sun­fall an. Dage­gen klagte der Mann – ohne Erfolg. Nach Auf­fas­sung des Sozial­gerichts Karl­sruhe ist ein Unfall typ­is­cher­weise dadurch gekennze­ich­net, „dass ein nor­maler Geschehens­ablauf plöt­zlich durch einen unge­woll­ten Vor­fall unter­brochen werde“. Das sei hier aber nicht der Fall gewe­sen. Das Aussteigen aus dem Lkw und das anschließende Gehen habe kein „Über­raschungsmo­ment“ enthal­ten. Wed­er beim Aussteigen noch beim Gehen sei es zu ein­er Ablenkung, Fehlgängigkeit oder einem anderen über­raschen­den Moment gekommen.

(Gerichts­bescheid des Sozial­gerichts Karl­sruhe vom 27.03.2018, Az. S 1 U 3506/17)

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