1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Gesundheitsschutz » Unternehmenskultur » Führung »

Einer allein kann nicht alles wissen

Ergonomiebeauftragter
Einer allein kann nicht alles wissen

Fehlbe­las­tun­gen am Bild­schir­mar­beit­splatz lassen sich durch Bewe­gung, dynamis­ches Sitzen, flim­mer­freie Mon­i­tore und Sitz-Steh-Arbeit­splätze ver­mei­den. Doch wer erin­nert an mehr Bewe­gung? Wer kon­trol­liert, ob die Stüh­le und Mon­i­tore richtig eingestellt sind, wenn die Arbeit­splätze getauscht wer­den? Der Ergonomiebeauf­tragte ist dafür der Richtige.

Son­ja K., Ver­wal­tungs­fachangestellte, ist nach ihrer Fam­i­lien­pause wieder an ihren Arbeit­splatz zurück­gekehrt. Hier hat sich einiges verän­dert. Die Büros wur­den neu struk­turi­ert und die Arbeit­splätze sind mit neuen Möbeln und PCs aus­ges­tat­tet wor­den. Die Arbeit­sauf­gaben an sich haben sich kaum verän­dert und so nimmt Son­ja K .am Schreibtisch Platz und startet voll Energie.
Nach vier Wochen merkt Son­ja K., dass sie abends häu­fig einen verspan­nten Nack­en hat. Außer­dem hat sie drei Pfund zugenom­men. Sie geht davon aus, dass sich das leg­en wird, wenn sie sich erst wieder an den Arbeit­srhyth­mus gewöh­nt hat. Was sie nicht bedenkt: Nicht nur ihr Tagesablauf hat sich verän­dert, son­dern viele weit­ere Fak­toren rund um ihre Arbeit und ihre Gesundheit.
Beauf­tragte unter­stützen beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der Arbeits- und Gesund­heitss­chutz ist ein weites Feld. Ver­ant­wortlich dafür ist in erster Lin­ie der Arbeit­ge­ber. Da sich aber ein Unternehmer, Bürg­er­meis­ter oder Dien­st­stel­len­leit­er nur bed­ingt in diesem Bere­ich ausken­nt, unter­stützt ihn eine Fachkraft für Arbeitssicher­heit. Doch diese kann nicht immer und über­all sein. Deshalb gibt es Mitar­beit­er, die sich um Teil­bere­iche des Arbeits- und Gesund­heitss­chutzes küm­mern wie zum Beispiel Sicher­heits­beauf­tragte, Ers­thelfer, Umweltschutzbeauf­tragte oder Ergonomiebeauf­tragte. Sie alle übernehmen frei­willig Ver­ant­wor­tung für die Gesund­heit und Sicher­heit ihrer Kol­le­gen. Sie lassen sich schulen und geben ihr Wis­sen und ihre Erfahrung weit­er. Sie prüfen in ihrem jew­eili­gen Auf­gaben­bere­ich, ob alles den Vorschriften entspricht und sie berat­en ihre Kollegen.
Warum es sin­nvoll und notwendig ist, für die unter­schiedlichen Bere­iche frei­willig Engagierte zu beauf­tra­gen, lässt sich am Beispiel der Ver­wal­tung gut zeigen. Im Mit­telpunkt soll dabei der Ergonomiebeauf­tragte ste­hen, denn seine Auf­gaben sind noch wenig bekan­nt und sein Ein­satz in der Ver­wal­tung ist für die Präven­tion sehr wichtig.
Jed­er küm­mert sich um seinen Themenbereich
Dien­st­stellen ein­er Ver­wal­tung sind unter­schiedlich groß und kön­nen über das Stadt­ge­bi­et, den Land­kreis oder das Land verteilt sein. Eine Dien­st­stelle beste­ht meist aus mehreren Dien­stz­im­mern, einem Emp­fang oder Sekre­tari­at, einem Warte­bere­ich, Toi­let­ten, ein­er Teeküche, einem Druck­er- und Kopier­erraum und einem Raum für Mate­r­i­al und Putzmit­tel. In jedem dieser Bere­iche lauern auch Gefahren für die Sicher­heit und Gesund­heit, ob Zugluft, Bak­te­rien oder Gefahrstoffe. Diese muss man ken­nen, um sich und andere davor schützen zu können.
Der Sicher­heits­beauf­tragte küm­mert sich vor allem um die Com­put­er und Bürogeräte. Er schaut aber auch nach den Heißwasser­bere­it­ern und der Mikrow­elle. Der Ers­thelfer ste­ht seinen Kol­le­gen bei kleineren und größeren Arbeit­sun­fällen zur Seite. Er kann mit Pflaster und Ver­band umge­hen, aber auch Bewusst­lose richtig lagern oder im Not­fall den Defib­ril­la­tor hand­haben. Der Umwelt­beauf­tragte hat sich zur Auf­gabe gemacht, in der Dien­st­stelle zu schauen, wo und wie sich Energie, Büro­ma­te­r­i­al oder Wass­er sparen lässt und wie die Abfal­l­entsorgung organ­isiert wer­den könnte.
Dafür ist der Ergonomiebeauf­tragte der Richtige
Ver­wal­tungsar­beit ist vor allem Bild­schir­mar­beit. Es gibt eine Menge Verord­nun­gen und Empfehlun­gen, wie Bild­schir­mar­beit­splätze gesund zu gestal­ten sind. Die hohe Zahl an Krankmel­dun­gen in den Büros zeigt allerd­ings, dass ergonomis­che Ausstat­tung und Schu­lun­gen, die es vielerorts schon gibt, nicht aus­re­ichen. Ständig und dauer­haft muss darauf geachtet wer­den, dass der Bild­schirm richtig eingestellt ist, die Bürostüh­le den Rück­en stützen oder genü­gend Pausen gemacht wer­den. Dafür ist der Ergonomiebeauf­tragte genau der Richtige!
Beim Ergonomiebeauf­tragten han­delt es sich um einen Kol­le­gen. Denn als Kol­lege ist er nah dran, weiß, wie sich Bild­schir­mar­beit anfühlt. Als Ver­wal­tungsmi­tar­beit­er ken­nt er die Arbeitsabläufe, Arbeit­sauf­gaben und einge­set­zten Arbeitsmit­tel sehr gut. Er sieht, wenn andere schlecht sitzen, zu sel­ten auf­ste­hen und er erfährt als ein­er der Ersten, wenn über alte Mon­i­tore geklagt wird. Denn er arbeit­et im gle­ichen Büro oder direkt nebenan.
Der Ergonomieber­ater berät seine Kol­le­gen auf Augen­höhe, wenn er sich einen Arbeit­splatz anschaut oder Verbesserungsvorschläge macht. Als Beauf­tragter ist er den Kol­le­gen gegenüber nicht weisungs­befugt, er kann nur Empfehlun­gen aussprechen und informieren und selb­st ein gutes Vor­bild sein.
Erken­nt er Män­gel oder erfährt er von Schwach­stellen hat er als Beauf­tragter aber auch einen direk­ten Draht zu Vorge­set­zten, Arbeitsmedi­zin­ern, der Sicher­heits­fachkraft und zum Personalrat.
Wer kann Ergonomiebeauf­tragter werden?
Generell kann jed­er Mitar­beit­er ohne spezielle Voraus­set­zun­gen Ergonomiebeauf­tragter wer­den. Allerd­ings sollte man Überzeu­gungskraft, Offen­heit gegenüber den Sor­gen von Kol­le­gen sowie Organ­i­sa­tion­stal­ent mit­brin­gen und von den Kol­le­gen akzep­tiert wer­den. Von Vorteil ist zudem eine län­gere Zuge­hörigkeit in der Verwaltung.
Das Engage­ment für die Kol­le­gen erfol­gt übri­gens neben dem Dienst. Es gibt keine Freistellung.
Aus- und Weiterbildung
Ergonomiebeauf­tragter im Büro ist eine Auf­gabe mit Zukun­ft, denn im Büro find­en stetig Verän­derun­gen statt. Vom Röhren­mon­i­tor zum Flach­bild­schirm dauerte es nur wenige Jahrzehnte. Manche Büros set­zen heute auf Note­books. Die Entwick­lung der Tablet-PCs ist ras­ant und zugle­ich kaum einzuschätzen. Vielle­icht gibt es über­mor­gen schon wieder neue Tech­nolo­gie in Sachen Com­put­er. Auch die Möglichkeit­en des Inter­nets verän­dern sich weit­er­hin und die Nutzer müssen sich immer wieder auf Neuerun­gen ein­stellen. Mit der Tech­nik verän­dern sich aber auch der Arbeit­splatz an sich, die Ausstat­tung und die Arbeitsorganisation.
Zu den Grund­ken­nt­nis­sen, die Ergonomiebeauf­tragte in der Aus- und Weit­er­bil­dung ver­mit­telt bekom­men, zählen mit Berück­sich­ti­gung der spez­i­fis­chen Sit­u­a­tion in der Ver­wal­tung vor allem:
  • Rechts­grund­la­gen
  • Bild­schir­mar­beit­splatzverord­nung
  • Grund­la­gen der Ergonomie
  • Anforderun­gen an Geräte-Technik
  • Ein­stellen von Bürostühlen und dynamis­ches Sitzen
  • Anpas­sung und Erweiterungsmöglichkeit­en von Schreibtischsystemen
  • Ste­har­beit­splatz
  • Beleuch­tung und Blendschutz
  • Flächen­nutzung
  • Raumk­li­ma
  • Arbeitsmedi­zinis­che Vor­sorge­un­ter­suchung für Bildschirm-Arbeitsplätze
  • Gesun­des Sehen am Bild­schirm sowie
  • Stress­be­wäl­ti­gung, Bewe­gung und Ernährung.
Darum küm­mert sich der Ergonomiebeauftragte
Der Ergonomiebeauf­tragte berät seine Kol­le­gen bei Bedarf oder führt gegebe­nen­falls Unter­weisun­gen durch, die auf die indi­vidu­elle Arbeitssi­t­u­a­tion im Büro – also den Bild­schir­mar­beit­splatz – zugeschnit­ten sind, etwa zu The­men wie
  • ergonomis­ches Sitzen oder
  • Nei­gungswinkel des Monitors.
Er ste­ht mit Rat und Tat beim Ein­richt­en der Büro- beziehungsweise Bild­schir­mar­beit­splätze zur Seite, gibt Tipps zum richti­gen Umgang mit den Arbeitsmit­teln und informiert über ergonomis­che Grund­sätze und gesunde Arbeitsweisen. Er küm­mert sich um seine Kol­le­gen vor allem bei Neue­in­stel­lung, der Ein­führung neuer Arbeitsmit­tel oder Tech­nolo­gien oder bei Verän­derun­gen im Auf­gaben­bere­ich. Denn in solchen Sit­u­a­tio­nen ist die Bere­itschaft groß, das eigene Ver­hal­ten zu über­denken. Nach ein paar Wochen hakt er nach, ob alles ver­standen und umge­set­zt wurde oder ob sich Fra­gen ergeben haben.
Außer­dem unter­stützt der Ergonomieber­ater die ver­ant­wortlichen Führungskräfte etwa
  • bei Beschaf­fungsentschei­dun­gen sowie
  • bei der Durch­führung der Gefährdungsbeurteilung.
Man spricht beim Ergonomieber­ater gerne auch vom kol­le­gialen „Küm­mer­er“. Im Fall der Ver­wal­tungsangestellte Son­ja K. hätte ein Ergonomiebeauf­tragter wahrschein­lich manche qualvolle Stunde ver­hin­dern kön­nen. Er hätte den Wiedere­in­stieg mit seinem Wis­sen kol­le­gial begleit­et. Er hätte mit Son­ja K. zum Beispiel den Stuhl passend für ihre Kör­per­maße eingestellt, kon­trol­liert ob ihr Bild­schirm richtig posi­tion­iert und eingestellt ist und sie vielle­icht auch ein­mal zu ein­er gemein­samen Pause abgeholt.
Wie ein Ergonomiebeauf­tragter seine Arbeit organ­isiert und wann er sich engagiert, hängt vom Bedarf der jew­eili­gen Dien­st­stelle ab. Manch­mal emp­fiehlt sich eine jährliche Bege­hung, im anderen Fall ist eine bedarf­sori­en­tierte Beratung sin­nvoller. Auch pro­jek­t­be­zo­gen kann der Ergonomiebeauf­tragte seine Auf­gabe erfüllen. Auf alle Fälle sollte er in die Arbeits­gruppe Gesund­heits­man­age­ment der Dien­st­stelle einge­bun­den sein.
Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en Sie in …
„Über die Schul­ter geschaut – Kol­le­giale Hil­fe durch betriebliche Ergonomieber­ater“, Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA).
Bet­ti­na Brucker

Was ist Ergonomie?
Ergonomie meint so viel wie die Geset­zmäßigkeit der Arbeit. Ziel der Ergonomie als Wis­senschaft ist es, Arbeit so zu gestal­ten, dass der arbei­t­ende Men­sch möglichst wenig ermüdet oder gar geschädigt wird, auch wenn er seine Arbeit über Jahre hin­weg ausübt. Zu den einzel­nen Gestal­tungs­fak­toren zählen die Arbeits­be­din­gun­gen, der Arbeitsablauf, aber auch die Anord­nung von Arbeitsmit­teln und Arbeits­geräten. Der Arbeit­splatz, seine Ausstat­tung und die Arbeit­sor­gan­i­sa­tion soll­ten so opti­mal sein, dass die Arbeit­sauf­gaben gesund, sich­er und wirtschaftlich erfol­gre­ich aus­ge­führt wer­den können.
Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de