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Schwefelsäure ist der Verursacher

Kehlkopfkrebs
Schwefelsäure ist der Verursacher

Schwefelsäure ist der Verursacher
Dr. Daniela Pucknat, Berufsgenossenschaft Holz und Metall Foto: BHGM
Kehlkopfkrebs (Lar­ynxkarzi­nom), der durch inten­sive und mehrjährige Expo­si­tion gegenüber schwe­fel­säure­halti­gen Aerosolen her­vorgerufen wird, wurde jüngst als Beruf­skrankheit anerkan­nt. Der „Sicher­heits­beauf­tragte“ sprach mit Dr. Daniela Puck­nat von der Beruf­sgenossen­schaft Holz und Met­all (BGHM) über tech­nis­che, organ­isatorische und per­sön­liche Schutzmaßnahmen.

Was sind schwe­fel­säure­haltige Aerosole und wo treten diese auf?

Puck­nat: Schwe­fel­säure­haltige Aerosole sind fein verteilte Schwe­fel­säuretröpfchen in der Luft. Schwe­fel­säure wird in zahlre­ichen chemis­chen Syn­the­se­prozessen einge­set­zt, beispiel­sweise für die Ober­flächen­be­hand­lung von Met­allen beim Beizen oder gal­vanis­chen Ver­fahren, als Bat­ter­iesäure oder in der Düngemit­tel­pro­duk­tion, Papier­her­stel­lung und Seifenindustrie.
Mit welchen tech­nis­chen Sicher­heitsvorkehrun­gen kann man der Krankheit vorbeugen?
Puck­nat: Im Rah­men der Gefährdungs­beurteilung ist zunächst zu prüfen, ob Schwe­fel­säure durch andere Stoffe erset­zt wer­den kann. Ist dies nicht möglich, müssen tech­nis­che Schutz­maß­nah­men ergrif­f­en wer­den, die die Ein­hal­tung des Arbeit­splatz­gren­zw­ertes (AGW) für Schwe­fel­säure in Höhe von 0,1 mg/m³ gewährleis­ten. Zu diesen Maß­nah­men gehören zum Beispiel geschlossene Anla­gen, das Ein­hausen von Arbeits­bere­ichen, das Abdeck­en von schwe­fel­säure­halti­gen Beck­en und die Instal­la­tion ein­er Absaugung.
Welche organ­isatorischen Maß­nah­men lassen sich während der Arbeit zum Schutz anwenden?
Puck­nat: Organ­isatorische Schutz­maß­nah­men schließen unter anderem die Unter­weisung der Mitar­beit­er, das Aushän­gen der Betrieb­san­weisung oder auch Zugangs­beschränkun­gen zu bes­timmten Arbeits­bere­ichen ein.
Ist per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung zu empfehlen, die die Beschäftigten anle­gen sollten?
Puck­nat: Per­sön­liche Schutz­maß­nah­men wie das Tra­gen säurefester Schutzk­lei­dung, Hand­schuhe und Schutzbrillen sind auf­grund der ätzen­den Wirkung der Säure notwendig, schützen aber nicht die Atemwege. Geeignete Atem­schutz­masken müssen getra­gen wer­den, wenn der AGW für Schwe­fel­säure in der Luft über­schrit­ten wird. Diese sind jedoch nur für den zeitlich begren­zten Ein­satz gedacht und nicht als Ersatz für tech­nis­che Schutzmaßnahmen.
Wie hoch ist das Risiko, durch schwe­fel­säure­haltige Aerosole an Kehlkopfkrebs zu erkranken?
Puck­nat: Ein bis zwei Prozent aller bösar­ti­gen Tumore in Deutsch­land sind im Bere­ich des Kehlkopfes lokalisiert. Als Ursache gel­ten vor allem das Rauchen, über­mäßiger Alko­holkon­sum und bes­timmte beru­fliche Schad­stoffe wie Asbest­stäube. Ein erhöht­es Risiko, an Kehlkopfkrebs durch schwe­fel­säure­haltige Aerosole zu erkranken, beste­ht laut wis­senschaftlich­er Begrün­dung erst, wenn Mitar­beit­er mehr als fünf Jahre diesen Nebeln in ein­er erhöht­en Konzen­tra­tion von min­destens 0,2 mg/m³ aus­ge­set­zt sind. Bei Ein­hal­tung des AGW ist eine Gefährdung nicht zu befürcht­en. Bei der BGHM wur­den bish­er zwei Lar­ynxkarzi­nome als Beruf­serkrankung durch schwe­fel­säure­haltige Aerosole anerkannt.
Soll­ten sich beson­ders gefährdete Beschäftigte regelmäßig Vor­sorge­un­ter­suchun­gen unterziehen?
Puck­nat: Eine spezielle arbeitsmedi­zinis­che Vor­sorge für Tätigkeit­en mit Schwe­fel­säurekon­takt ist in der ArbMedVV nicht geregelt. Bei Gren­zw­ertüber­schre­itun­gen sollte nach BGI 504–23i eine Vor­sorge nach dem Grund­satz G 23 erfol­gen. Allerd­ings kön­nen die Mitar­beit­er auch durch ihr Ver­hal­ten maßge­blich zu ihrem Schutz beitra­gen. So sollte darauf geachtet wer­den, dass die Absaugung immer eingeschal­tet ist, dass keine unnöti­gen Schwe­fel­säureaerosole beispiel­sweise bei Reini­gungsar­beit­en erzeugt wer­den und dass sich der Atem­bere­ich nicht unmit­tel­bar über deren Entste­hungsstelle befindet.
Welche Unter­stützung erfahren Erkrank­te durch die Unfallversicherungsträger?
Puck­nat: Beste­ht der Ver­dacht, dass die Erkrankung durch die beru­fliche Tätigkeit verur­sacht sein kön­nte, erfol­gt eine Mel­dung an den zuständi­gen Unfal­lver­sicherungsträger. Dieser prüft, ob die medi­zinis­chen und arbeit­stech­nis­chen Voraus­set­zun­gen für die Anerken­nung ein­er Beruf­skrankheit gegeben sind. Ist dies der Fall, wer­den die Kosten für die medi­zinis­chen Behand­lun­gen, Hil­f­s­mit­tel und Medika­mente über­nom­men. Je nach Schwere der Erkrankung sind auch Renten­zahlun­gen möglich.
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