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Schweißerschutzhandschuhe: Sorgfältig auswählen!

Geeignete PSA ist wichtig
Schweißerschutzhandschuhe: Sorgfältig auswählen!

Beim Schweißen kom­men oft ungeeignete Hand­schuhe zum Ein­satz, die nicht den nöti­gen Schutz bieten, son­dern zu ein­er zusät­zlichen Gefährdung führen. Schweißer­schutzhand­schuhe müssen hohe Anforderun­gen erfüllen, zum Beispiel Funken und Met­all­spritzer abhal­ten, soll­ten aber auch gute Fin­ger­fer­tigkeit und gutes Tast­ge­fühl ermöglichen. Dieser Beitrag zeigt die Leis­tungsan­forderun­gen, erk­lärt die Kennze­ich­nung und gibt Tipps für die Auswahl.

Frank Zuther

Die Gefährdun­gen beim Schweißen sind vielfältig. Schweißer­schutzhand­schuhe müssen daher nicht nur effek­tiv vor ther­mis­chen und mech­a­nis­chen Belas­tun­gen schützen, son­dern auch gewisse ergonomis­che Anforderun­gen erfüllen. Das Unter­schätzen der Gefährdun­gen, die man­gel­hafte Infor­ma­tion und eine fehler­hafte Pro­duk­taus­lobung führen häu­fig zum Ein­satz ungeeigneter Produkte.
Die Beratungskom­pe­tenz im Fach­han­del ist sehr unter­schiedlich, jedoch nicht sel­ten erschreck­end ger­ing oder gar nicht vorge­se­hen. Daher wer­den oft Schutzhand­schuhe ange­boten, die wie Schweißer­schutzhand­schuhe ausse­hen, aber nicht im Ger­ing­sten die notwendi­ge Min­destleis­tung (Schutzpro­fil) erfüllen. Der­ar­tige Hand­schuhe schützen den Anwen­der nicht aus­re­ichend. Sie kön­nen im Gegen­teil zu ein­er zusät­zlichen Gefährdung führen.
Als Kon­se­quenz ein­er fehlen­den oder falschen Beratung kom­men in der betrieblichen Prax­is lei­der noch zu oft Hand­schuhe zum Einsatz,
  • die kein CE-Kennze­ichen tragen,
  • die der Kat­e­gorie 1 entsprechen (ohne Bau­muster­prü­fung und ohne nor­menkon­forme Leistungsbeschreibung)
  • die eine unzure­ichende oder falsche Kennze­ich­nung haben,
  • die ohne Benutzer­in­for­ma­tion geliefert werden,
  • die den ergonomis­chen Anforderun­gen nicht entsprechen (Ein­heits­größen)
Der­ar­tige Hand­schuhe sind für Schweißar­beit­en ungeeignet!

Schutzleistung von Schweißerschutzhandschuhen

Die all­ge­meinen Anforderun­gen an die Schut­zleis­tung, Unschädlichkeit und Ergonomie sind für Schweißer­schutzhand­schuhe, wie für alle zur per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tung zäh­len­den Hand­schuhe in der „Grund­norm“ EN 420 beschrieben. Eine Aus­nahme bilden die Hand­schuh­län­gen, die sich im Falle von Schweißer­schutzhand­schuhen auf­grund der spez­i­fis­chen Gefährdun­gen von ander­er PSA unter­schei­den. In der EN 420 wer­den auch Angaben zur Reini­gung, Kennze­ich­nung und Infor­ma­tion gegeben.
Die EN 420 befasst sich nicht mit den schützen­den Eigen­schaften von Hand­schuhen. Sie ver­weist dazu auf die spez­i­fis­chen Nor­men, in denen Prüfver­fahren zur Leis­tungs­beschrei­bung von Schutzhand­schuhen behan­delt wer­den. Im Falle von Schweißer­schutzhand­schuhen sind das die EN 12477 (Schweißer­schutzhand­schuhe), in der die Min­destanforderun­gen an die mech­a­nis­chen und ther­mis­chen Beständigkeit­en entsprechend den in den Nor­men EN 388 (mech­a­nis­che Risiken) und EN 407 (ther­mis­che Risiken) beschriebe­nen Prüfver­fahren fes­tlegt sind. In der EN 12477 wer­den fern­er die Min­destlän­gen von Schweißer­schutzhand­schuhen definiert (Tab. 1).
Schweißer­schutzhand­schuhe wer­den gemäß EN 12477 in die bei­den Aus­führun­gen A und B unterteilt. Diese bei­den Aus­führun­gen unter­schei­den sich abhängig von den Anforderun­gen an die Fin­ger­fer­tigkeit hin­sichtlich der Min­destanforderun­gen an die mech­a­nis­chen und ther­mis­chen Schutzeigen­schaften. Eine Über­sicht dazu gibt Tabelle 2.
Schutzhand­schuhe für das Licht­bo­gen­schweißen bei üblich­er Ver­wen­dung müssen zudem einen elek­trischen Min­dest­wider­stand bis 100 V (Gle­ich­strom) aufweisen.

Korrekte Kennzeichnung

Gemäß EN 420 muss der Hand­schuh wie fol­gt gekennze­ich­net sein.
  • 1. CE-Kennze­ich­nung
  • 2. Name, die Han­dels­marke oder andere Erken­nungsmerk­male des Herstellers
  • 3. Hand­schuh­beze­ich­nung zur ein­deuti­gen Iden­ti­fizierung des Produkts.
  • 4. Piktogramm(e), falls Prü­fun­gen aus den entsprechen­den Nor­men erfüllt wer­den. Dies kann auf dem Hand­schuh selb­st oder als „Fäh­nchen“ im Hand­schuh ange­bracht sein. 
    • Pik­togramm „aufgeschla­genes Buch“ (Infor­ma­tion, EN 420)
    • Pik­togramm für Hitze und/oder Feuer ein­schließlich Leis­tungslev­el (EN 407),
    • Pik­togramm für mech­a­nis­che Gefährdung ein­schließlich Leis­tungslev­el (EN 388)
    • die Num­mer der Norm EN 12477,
    • die Buch­staben A, B oder A/B entsprechend der Ausführung.
Auf der Hand­schuh-Ver­pack­ung muss angegeben werden:
  • 1. die Num­mer der Prüfnorm (EN 12477)
  • 2. die Buch­staben A oder B entsprechend der Ausführung
  • 3. Pik­togramm für Hitze und/oder Feuer inkl. Leis­tungslev­el (EN 407)
  • 4. das Pik­togramm für Schutzhand­schuhe gegen mech­a­nis­che Gefährdun­gen (EN 388) darf, muss aber nicht ange­bracht wer­den. Falls es ange­bracht wird, sind die Leis­tungslev­el anzuführen.
Ein spezielles Pik­togramm für Schweißer­schutzhand­schuhe gibt es derzeit nicht.

Herstellerinformation

Die Her­stel­ler­in­for­ma­tion ist die Gebrauch­san­leitung des Schweißer­schutzhand­schuhs. Die EN 420 beschreibt, welche Infor­ma­tio­nen der Her­steller darin geben muss.
Zusät­zlich muss der Hersteller:
Infor­ma­tio­nen angeben über den emp­fohle­nen Gebrauch des Handschuhs
  • Hand­schuhe der Aus­führung B wer­den emp­fohlen, wenn eine hohe Fin­ger­fer­tigkeit erforder­lich ist, z.B. beim WIG-Schweißen.
  • Für die übri­gen Schweißver­fahren wer­den Hand­schuhe der Aus­führung A empfohlen.
Zudem muss der Her­steller angeben, dass
  • es z. Z. kein genormtes Prüfver­fahren für die Durch­läs­sigkeit von UV-Strahlung von Hand­schuh­ma­te­ri­alien gibt. Gegen­wär­tig wer­den Schutzhand­schuhe für Schweißer jedoch so hergestellt, dass sie üblicher­weise keine UV-Strahlung durchlassen.
  • es mit Licht­bo­gen-Schweißvor­rich­tun­gen nicht möglich ist, alle Schweißs­pan­nung führen­den Teile gegen betrieb­s­be­d­ingten Direk­tkon­takt zu schützen.
Falls Hand­schuhe für Licht­bo­gen-Schweißen vorge­se­hen sind, ist fol­gen­des anzugeben:
  • Diese Hand­schuhe bieten keinen Schutz gegen Strom­schlag, der durch defek­te Geräte oder Berühren von span­nungs­führen­den Teilen verur­sacht wird.
  • Nasse, ver­schmutzte oder mit Schweiß vollge­so­gene Hand­schuhe haben einen ver­ringerten elek­trischen Wider­stand, was das Risiko eines Strom­schlags erhöht.

Tipps zur Auswahl

Schweißer­schutzhand­schuhe soll­ten – wie alle anderen Schutzhand­schuhe auch – kor­rekt gekennze­ich­net sein. Bei ein­er falschen oder fehler­haften Kennze­ich­nung sollte der Hand­schuh nicht zur Auswahl herange­zo­gen werden.
Hand­schuhe der Kat­e­gorie 1 soll­ten nicht einge­set­zt wer­den, da ihre Schut­zleis­tung nicht aus­re­icht und nicht in noti­fizierten Prüfin­sti­tuten belegt wurde.
Liegen keine Her­stel­ler­in­for­ma­tio­nen, wie Kon­for­mität­serk­lärung, Bau­muster­prü­fung, tech­nis­che Daten­blät­ter etc. vor, und wer­den diese auch nach Auf­forderung nicht gesendet, so sollte der Hand­schuh nicht ver­wen­det werden.
Bei Schweißer­schutzhand­schuhen soll­ten sich keine Funken oder kleine Met­all­spritzer in Näht­en fest­set­zen kön­nen, son­dern gut am Hand­schuh abrollen. Die Nähte soll­ten aus hitzebeständi­gem Garn (z.B. Kevlar) beste­hen. Wurde der Hand­schuh mit Dop­pel­näht­en vernäht, so wer­den meis­tens höhere Standzeit­en erreicht.
Bei mech­a­nisch hochbe­last­baren Hand­schuhen mit hoher Mate­ri­al­stärke kann es im Innern des Hand­schuhs zu einem Scheuern durch die Naht kom­men. Gün­stig ist es daher, wenn die Nähte innen abge­füt­tert sind, sofern der Hand­schuh keine Vollfüt­terung enthält.
Natür­lich sollte der Hand­schuh eine gute Pass­form aufweisen. Ins­beson­dere bei Schweißer­schutzhand­schuhen der Aus­führung B sollte er eine sehr gute Fin­ger­fer­tigkeit bieten und ein gutes Tast­ge­fühl ermöglichen.
Daneben sollte die Bauart für die Schweißtätigkeit geeignet sein und das Hand­schuh­mod­ell in ver­schiede­nen Größen ange­boten wer­den, damit der Hand­schuh opti­mal passt. Pro­duk­te, die dazu dienen, die Gesund­heit zu erhal­ten und Ver­let­zun­gen zu ver­hin­dern, müssen – wie der Geset­zge­ber es vorgibt – sorgfältig aus­gewählt wer­den. Ihre Schut­zleis­tung muss für die Risiken bei der Tätigkeit aus­re­ichend sein. Der Arbeit­nehmer sollte sich informieren und auf geeigneten, qual­i­fizierten Schutz bestehen.
Der Ein­satz der zur Ver­fü­gung gestell­ten per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tung (PSA) sollte immer begrün­det und doku­men­tiert sein. Die Pro­duk­te soll­ten nur vom qual­i­fizierten, bera­ten­den Fach­han­del bezo­gen wer­den, der Marken­pro­duk­te bekan­nter Her­steller führt, für die alle erforder­lichen Pro­duk­t­dat­en entsprechend der rel­e­van­ten Nor­men vor­liegen. Der Her­steller sollte für Fra­gen bera­tend zur Ver­fü­gung ste­hen. Verzicht­en Sie auf No-Name oder unbekan­nte Marken beziehungsweise Hersteller.
Informieren sie sich beim Bun­desver­band Hand­schutz (BVH) e.V. und den Mit­glied­sun­ternehmen unter www.bvh.de.

Berichtigung
Aufmerk­same Leser haben uns zurecht darauf hingewiesen, dass Bil­dun­ter­schriften im Artikel „Sich­er und gesund Schweißen, Teil 2: „Vor­sicht Strom­schlag“ in der Aus­gabe 2/2013 ver­tauscht wur­den. So zeigt das Bild auf Seite 7 das WIG-Schweißver­fahren und nicht wie angegeben das MAG-Schweißen und im Bild auf Seite 8 ist eben­falls nicht das MAG-Ver­fahren wiedergegeben, son­dern das Licht­bo­gen­hand­schweißen. Wir danken für die Hinweise.

Sich und andere effektiv schützen

Sich­er und gesund schweißen, Teil 3: Gefahrstoffe, Strahlung, Lärm

Neben der Gefahr von Stromver­let­zun­gen bringt Schweißen noch andere Gefährdun­gen mit sich. Dazu gehören kreb­ser­re­gende Stoffe in Schweißrauchen, kün­stliche UV-Strahlung, die Augen und Haut schädigt, oder Lärmw­erte weit über 80 dB(A). Aber Schweißer kön­nen sich effek­tiv schützen. Lesen Sie, welche tech­nis­chen Vor­rich­tun­gen es gibt und welche Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung wann geeignet ist.
Dipl.-Ing. Bodo Kälble
Je nach Schweißver­fahren entste­hen gas- und par­tikelför­mige Gefahrstoffe, die Schweißrauche. Diese sind, je nach Zusam­menset­zung, lun­gen­be­las­tend, das heißt, sie lagern sich in der Lunge ab und schränken die Atmung ein oder sind gar giftig oder sog­ar kreb­ser­re­gend. Schweißrauche kön­nen zu Beruf­skrankheit­en führen. Beim Elek­troschweißen von hochlegierten beziehungsweise Edel­stählen ist mit der Entste­hung von Chrom-6-Verbindun­gen und Nick­eloxy­den zu rech­nen, welche als kreb­ser­re­gend eingestuft sind. Die übri­gen Ver­fahren erzeu­gen eine Vielzahl von zumin­d­est lun­gen­be­las­ten­den Stof­fen, wie zum Beispiel Eisenoxyd.
Beim Elek­troschweißen von hochlegierten Stählen ist eine Absaugung unab­d­ing­bar. Die Gefahrstof­fverord­nung schreibt bei kreb­serzeu­gen­den Stof­fen das Gebot der Min­imierung vor. Mitar­beit­er, die Umgang mit diesen Stof­fen haben, müssen an Vor­sorge­un­ter­suchun­gen teil­nehmen. Die Gefährdungs­beurteilung kann lediglich beim WIG-Schweißen von unlegierten Stählen in Innen­räu­men eine natür­liche oder luft­tech­nis­che Raum­lüf­tung zulassen. In allen anderen Fällen ist eine Absaugung, also eine Erfas­sung an der Entste­hungsstelle, notwendig.

Absaugung hat Vorrang vor Lüftung

Eine Hal­len­lüf­tungsan­lage mit Fil­ter verbessert während des Betriebes zwar die Luftqual­ität in der Halle, erfasst aber die ent­stande­nen Gefahrstoffe nicht an ihrer Entste­hungsstelle. In der Regel wer­den die Gefahrstoffe erst erfasst, wenn sie den Atem­bere­ich des Schweißers und gegebe­nen­falls weit­er­er Kol­le­gen passiert haben. Eine Absaugung hat daher immer Vor­rang vor ein­er tech­nis­chen Lüftung.
Bei allen Licht­bo­gen­schweiß- und ‑tren­nver­fahren, außer beim WIG-Schweißen, muss in Gebäu­den davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die heute gülti­gen Arbeit­splatz­gren­zw­erte (AGW) für alve­olengängi­gen (Alveole=Lungenbläschen) Staub von 3 mg/m³ Luft und für lun­gengängi­gen Staub von 10 mg/m³ Luft nicht einge­hal­ten wer­den können.

Brenner mit integrierter Absaugung

Die opti­mal­ste Erfas­sung des Rauch­es bieten MIG- / MAG-Bren­ner mit inte­gri­ert­er oder aufge­set­zter Absaugung. Hier haben die Schweißer oft Vor­be­halte, dass die Bren­ner zu klo­big seien, Eck­en nicht erre­ich­bar sind. Neuere Bren­ner ver­fü­gen über abnehm­bare oder zurückschieb­bare Absaug­glock­en, so dass mit diesen Bren­nern auch in Eck­en hinein geschweißt wer­den kann.
Oft wird auch geäußert, dass es Qual­ität­sprob­leme gibt, weil das Schutz­gas abge­saugt wird. Fakt ist, der Absaugstrom ist einzustellen und ein­mal opti­miert kaum nachzuregeln. Betriebe, die kon­se­quent auf solche bren­ner­adap­tierte Absaugun­gen umgestellt haben, entwick­el­ten sehr schnell ein Gefühl dafür, wie die Absaugung einzustellen ist. Nach ein­er kurzen Eingewöh­nungszeit wer­den die neuen Bren­ner wie selb­stver­ständlich eingesetzt.

Hochvakuumabsaugung

Gerne ver­wen­det wer­den Bren­ner mit ein­er aufge­set­zten Hochvaku­um­ab­saugung, da diese lediglich ein cir­ca kugelschreiberdick­es Röhrchen auf dem Bren­ner aufweist. Das Röhrchen führt mit dem Schlauch­paket zur Hochvaku­uman­lage, welche sich „huck­epack“ auf das Schweißgerät mon­tieren lässt. Das zusät­zliche Gewicht aus dem Schlauch­paket ist für den Schweißer kaum fest­stell­bar. Bei Einzel­geräten belaufen sich die Kosten für die Nachrüs­tung auf ca. 2.500 bis 3.000 Euro.

Gerichtete Strömung

Bei Ver­fahren, die keine direk­te Bren­ner­a­b­saugung zulassen, ist nach Möglichkeit eine gerichtete Strö­mung weg vom Schweißer, zum Beispiel mit­tels Absaug­wand oder abge­saugtem Schweißtisch, einzustellen. Sin­nvoll ist die Berück­sich­ti­gung der Ther­mik, heiße Schweißrauche steigen auf! Unter Umstän­den ist es sog­ar zweck­mäßig, die Absaugung durch eine geeignete Frischluftzu­fuhr zu unter­stützen. Absaug­geräte mit Rüs­sel sind bei kleinen Schweißbauteilen eine gute Alter­na­tive, allerd­ings muss sie der Schweißer platzieren. Dies führt bei häu­fi­gen Posi­tion­swech­seln oder lan­gen Schweißnäht­en dazu, dass der Schweißer sie nicht nachzieht und let­ztlich gar nicht mehr benutzt.

Geeignete PSA

In Einzelfällen reicht eine Absaugung und Zuluft nicht aus. In diesen Fällen muss der Unternehmer eine geeignete per­sön­liche Schutzaus­rüs­tung, zum Beispiel Schutzhelm mit Lüf­tung und Fil­ter, bere­it hal­ten. Sind erstick­ende Gase zu erwarten, ist eine von der Umge­bungsluft unab­hängige Lüf­tung des Helms sicherzustellen. Die Ver­wen­dung von Sauer­stoff zur Atem­luftan­re­icherung ist wegen sein­er brand­fördern­den Wirkung ver­boten. Atem­schutz­masken zu tra­gen stellt eine zusät­zliche Belas­tung dar. Die täglichen Tragezeit­en sind daher auf 220 Minuten beschränkt. Papier­masken liegen nie dicht am Gesicht an. Sie sind daher für den Ein­satz bei Schweißrauch nicht geeignet.

Erstickungsgefahr: Regeln für enge Räume berücksichtigen

Bei den Gass­chweiß- und ‑tren­nver­fahren ist mit nitrosen Gasen zu rech­nen. Diese wirken, wie die Schutz­gase bei den elek­trischen Ver­fahren, erstick­end. Da sie bis auf wenige Aus­nah­men, wie Wasser­stoff und Erdgas, schw­er­er als Luft sind, sam­meln sie sich in Senken. Aus Behäl­tern, Kellern, Gruben oder Senken sind gas­führende Bren­ner und Schlauch­pakete bei Arbeit­sun­ter­brechun­gen daher zu ent­fer­nen. Bere­its kleine Leck­a­gen führen dazu, dass der atem­bare Sauer­stoff ver­drängt wird. Während des Aufen­thalts unter solchen Gegeben­heit­en sind die Regeln für enge Räume zu berück­sichti­gen (Absaugen, Be- und Entlüften, Wache außer­halb des Gefahren­bere­ich­es, geeignete Ret­tung­sein­rich­tun­gen u.v.m.).

Künstliche optische Strahlung: Sich selbst und Dritte schützen

Auch allen Schweißver­fahren gemein­sam ist eine mehr oder min­der hohe Gefährdung durch optis­che Strahlung. Im Licht­bo­gen entste­ht UV-Strahlung, welche zu Verblitzen der Augen und zu Ver­bren­nun­gen der Haut, umgangssprach­lich „Schweißer-Son­nen­brand“, führen kann. Solche Ver­bren­nun­gen kön­nen Hautkrebs verur­sachen. Jüng­ste Erhe­bun­gen zeigen, dass Gas­flam­men einen hohen UV-Strahlungsan­teil genau in dem Wellen­län­gen­bere­ich aufweisen, der Hautkrebs her­vor­rufen kann. Sehr hohe Werte erzielt zum Beispiel das Glas­blasen. Einzig beim Unter­pul­ver­schweißen ist die Gefährdung ger­ing, da der Licht­bo­gen durch das Pul­ver abgedeckt ist. In allen anderen Fällen sind per­sön­liche und Maß­nah­men zum Schutz Drit­ter notwendig. Geeignet sind UV-undurch­läs­sige Schweißer­schutzk­lei­dung und an das Ver­fahren angepasste UV-Sichtschutzgläs­er in Brillen und Schutzschilden. Dritte wer­den durch genormte Sichtschutzvorhänge geschützt. Reflex­io­nen, ins­beson­dere in engen Räu­men, wie zum Beispiel Edel­stahlbe­häl­tern, sind eben­falls zu berücksichtigen.

Lärm: Gehörschutz hilft

Bis auf das Unterpulver‑, das WIG- und das Gass­chweißen sind die Schweißver­fahren laut und weisen Lärmw­erte von teils weit über 80 dB(A) auf. Aber selb­st Gass­chweißer unter­liegen oft ein­er Lär­mvor­sorgepflicht, da sie Bleche mit­tels Schnei­den und Schleifen vor­bere­it­en müssen. Bei diesen Tätigkeit­en gewährleis­tet getra­gen­er Gehörschutz ein lange gesun­des Gehör.
Auf die organ­isatorischen Maß­nah­men wird im let­zten Teil der kleinen Rei­he zum gesun­den und sicheren Schweißen eingegangen.

Schriften

Im Inter­net und bei den Beruf­sgenossen­schaften sind die fol­gen­den Regeln und Infor­ma­tio­nen kosten­frei zu beziehen:
  • TRGS 528 „Schweißtech­nis­che Arbeiten“
  • BGI 534 „Arbeit­en in engen Räumen“
  • BGI 743 „Nitrose Gase beim Schweißen, Schnei­den und bei ver­wandten Verfahren“
  • BGI 593 „Schad­stoffe beim Schweißen und bei ver­wandten Verfahren“
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