Das aktuelle Manipulationsgeschehen bei Schutzeinrichtungen an Maschinen führt regelmäßig zu schweren Unfällen. In diesem zweiten Beitragsteil sollen die arbeitsschutzrechtlichen Pflichten der Führungskräfte aufgezeigt und nach möglichen Lösungsansätzen gefragt werden.
Für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen, ist zunächst die gesetzlich geregelte
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CMR-Gefahrstoffe der Kat. 1A oder 1B stellen unter den Gefahrstoffen die höchste Gesundheitsgefahr dar, weshalb die Gefahrstoffverordnung in § 10 besondere Schutzmaßnahmen für diese Stoffe vorschreibt.
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