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Maschinensicherheit: Vor- und Nachteile der Sensorik-Revolution

Schutzgitter waren gestern
Maschinensicherheit: Vor- und Nachteile der Sensorik-Revolution

Maschinensicherheit: Vor- und Nachteile der Sensorik-Revolution
Foto: © MVProductions - stock.adobe.com
Schutzgit­ter waren gestern. Maschi­nen­sicher­heit wird zunehmend von Sen­sortech­nik und Kam­er­aüberwachung sowie der dig­i­tal­isierten Per­son­en­erken­nung dominiert. Angesichts der immer enger wer­den­den Zusam­me­nar­beit zwis­chen Beschäftigten und Maschi­nen ist dies auch drin­gend geboten. Ein Überblick mit Fokus auf die Pre­dic­tive Main­te­nance sowie die Vor- und Nachteile der Sensorik-Revolution.

Vor dem Hin­ter­grund stetig aus­gereifter dig­i­taler Kon­trollmöglichkeit­en kön­nen für die Beschäftigten aber auch poten­zielle Nachteile entste­hen, denn auch ihre Arbeit kann der Arbeit­ge­ber mit­tler­weile voll­ständig und jed­erzeit kontrollieren.

Die fortschre­i­t­ende Dig­i­tal­isierung von Pro­duk­tion­ssys­te­men ermöglicht nicht nur eine höhere räum­liche und zeitliche Flex­i­bil­ität in der Pro­duk­tion, sie führt auch zur zunehmenden Ver­net­zung men­schlich­er und maschineller Arbeit. Dies bedeutet konkret: Die ehe­mals beste­hen­den physis­chen Gren­zen zwis­chen Beschäftigten und Maschi­nen wer­den immer mehr aufge­hoben. Das hat natür­lich auch gewaltige Auswirkun­gen auf die Konzep­tion von Sicher­heitssys­te­men für den Ein­satz von Maschi­nen in Indus­trie und Forschung.

Die bish­eri­gen Schutzmech­a­nis­men an Maschi­nen, wie beispiel­sweise Schutzgit­ter, wer­den vor diesem Hin­ter­grund zunehmend durch dig­i­tale Tech­nolo­gien erset­zt, welche das sichere Arbeit­en an Maschi­nen als auch die Sicher­heit in deren unmit­tel­barem Umfeld („Ambi­ente Intel­li­gence“) rund um die Uhr kon­trol­lieren können.

Personenerkennungsverfahren

Die neuen Sicher­heit­stech­nolo­gien basieren auf dem Prinzip der Per­son­en­erken­nung mit­tels divers­er Sen­sor- und Videotech­nolo­gien. 2017 unter­nah­men Forsch­er der Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin (BAuA) eine erste wis­senschaftliche Bestand­sauf­nahme aller bis dahin prak­tizierten Ver­fahren in der Wirtschaft und kon­nten dabei ins­ge­samt 13 ver­schiedene Ver­fahren iden­ti­fizieren – wobei alle auf der Sen­sortech­nolo­gie aufbauen.

Sen­soren kön­nen sowohl flächen­haft als auch direkt an Men­sch oder Mas­chine ange­bracht wer­den. Zur Überwachung des gesamten Arbeit­sum­felds ein­er Mas­chine wer­den vorzugsweise 3D- oder Mul­ti­kam­erasys­teme einge­set­zt, während einzelne Teil­bere­iche durch 2D-Laser­scan­ner überwacht werden.

Vorteile der Sensortechnik

In den let­zten Jahren hat sich die elek­trische Sen­sorik stark weit­er­en­twick­elt. Durch diese immensen Fortschritte wurde es möglich, durch Sen­soren jede mögliche Gefahren­si­t­u­a­tion zu erken­nen und Maschi­nen und Anla­gen abzustellen, bevor Unfälle geschehen. Ins­beson­dere vor dem Hin­ter­grund der zunehmenden Inter­ak­tion von Beschäftigten und Robot­er im Rah­men der Men­sch-Robot­er-Kol­lab­o­ra­tion (MRK) kom­men Sen­sorsys­te­men mit ihrer automa­tis­chen und sicheren Per­son­en­erken­nung eine immer größere Bedeu­tung zu.

Denn ein direk­ter Kon­takt zwis­chen Men­sch und Robot­er ist nicht immer zu ver­hin­dern und in manchen Szenar­ien sog­ar notwendig. Die MRK-Arbeit­sräume kön­nen dabei mit optis­chen Sen­sorsys­te­men überwacht wer­den, welche dynamis­che Schutz­zo­nen berech­nen und auch Geschwindigkeit bzw. Bewe­gungsrich­tung des Robot­ers sit­u­a­tion­s­ab­hängig anpassen. Tak­tile bzw. Kapaz­i­tivsen­soren wiederum, die wie eine kün­stliche Haut auf dem Robot­er aufge­bracht wer­den, erken­nen die Annäherung des Men­schen an den Robot­er im Nah­bere­ich und über­set­zen die men­schlichen Bewe­gun­gen in Para­me­ter, die in die Pla­nung und Steuerung der Bewe­gungsabläufe der Mas­chine inte­gri­ert werden.

Die Bewe­gun­gen des Robot­ers kön­nen somit gestoppt wer­den, bevor eine Kol­li­sion erfol­gt. Abge­se­hen von ihren speziellen Ein­satzge­bi­eten wie im Rah­men der MRK haben Sen­soren auch einen ganz grundle­gen­den Vorteil: Sie sind wesentlich schw­er­er durch Per­so­n­en zu manip­ulieren als physis­che Ele­mente wie Posi­tion­ss­chal­ter, Zwei­hand­schal­tun­gen, Verklei­dun­gen oder Umzäunungen.

Das ist in Hin­sicht auf die all­ge­meine Maschi­nen­sicher­heit von großem Vorteil, denn bei Manip­u­la­tio­nen von Maschi­nen han­delt es sich nicht um ein Kava­liers­de­likt, um „auf find­i­ge Art und Weise“ zum Beispiel den Pro­duk­tion­sprozess zu beschle­u­ni­gen oder die Hand­habung der Mas­chine zu vere­in­fachen. Vielmehr wer­den durch Manip­u­la­tion die Gefährdun­gen an den Maschi­nen deut­lich erhöht und Manip­u­la­tio­nen sind, wie diverse Stu­di­en in den ver­gan­genen Jahren bele­gen kon­nten, tat­säch­lich eine der wichtig­sten Ursachen von Unfällen an und mit Industriemaschinen.

Sicherheit durch Predictive Maintenance

Sen­soren spie­len auch bei einem rel­a­tiv neuen Gebi­et der Sicher­heit von Maschi­nen und Anla­gen eine große Rolle, näm­lich der „Vorauss­chauen­den Wartung“, meist „Pre­dic­tive Main­te­nance“ genan­nt. Was ist darunter zu ver­ste­hen? Die tra­di­tionelle Instand­hal­tung von Pro­duk­tion­san­la­gen und tech­nis­chen Geräten sieht Wartun­gen in vor­ab fest­gelegten Inter­vallen vor. Bei Ablauf des Inter­valls kon­trol­lieren Tech­niker die Funk­tion­stüchtigkeit und Sicher­heit der Anlage oder Maschi­nen. In vie­len Fällen wer­den dann oft Teile sicher­heit­shal­ber aus­ge­tauscht, die eigentlich noch funk­tion­stüchtig sind.

KI in der Instandhaltung

Mit­tels umfassender und kon­tinuier­lich­er Date­n­analy­sen kann im Rah­men des Pre­dic­tive Main­te­nance dage­gen genau fest­gestellt wer­den, welche Anlage oder Mas­chine eine Wartung benötigt und bei welch­er diese noch nicht erforder­lich ist. Die Dat­en der Mas­chine wer­den in Echtzeit gesam­melt (Con­di­tion Mon­i­tor­ing) und mit zusät­zlichen Dat­en kom­biniert, zum Beispiel mit der Tem­per­atur oder Luft­feuchtigkeit am Produktionsstandort.

Anhand dieser Dat­en kann der opti­male Zeit­punkt für eine Wartung der Mas­chine voraus­ge­sagt wer­den. Das bringt den Unternehmen viele Vorteile: Unnötige Wartungs- oder Prü­fung­ster­mine ent­fall­en, die Lauf- und Leben­szeit der Anla­gen ver­längert sich, die tech­nis­che Sicher­heit im Unternehmen wird erhöht und kost­spielige Aus­fälle und Still­stände der Anla­gen auf­grund von über­raschend auftre­tenden Störun­gen entfallen.

Maschinendatenerfassung

Das Con­di­tion Mon­i­tor­ing-Ver­fahren als Grund­lage des Pre­dic­tive Main­te­nance basiert wiederum auf der Maschi­nen­daten­er­fas­sung­stech­nolo­gie (MDE). Dieses zeich­net mit Hil­fe ein­er Vielzahl von Sen­soren laufend Dat­en über Betrieb­szustände von Maschi­nen auf. Auch die Arbeit der Beschäftigten an der Mas­chine wird dabei erfasst – bei der Anmel­dung in den Arbeit­sräu­men oder während der Arbeit an den Maschi­nen beziehungsweise Com­put­ern. Dies funk­tion­iert mit­tels Chip­karten, Pass­wörtern oder Fingerabdrücken.

Bei Störun­gen oder Abwe­ichun­gen von den gespe­icherten Para­me­tern und son­sti­gen Vor­gaben erfol­gen sofor­tige Anpas­sun­gen in den Geräten. Unternehmen kön­nen so beispiel­sweise genau erken­nen, wann ein Schlauch geprüft oder aus­ge­tauscht wer­den muss. Sie kön­nen in manchen Fällen sog­ar Wartungstools ein­schal­ten, die vor­beu­gende Instand­hal­tungsak­tiv­itäten durch­führen. Prüf­pro­tokolle der Prozesse kön­nen eben­falls sofort abgerufen wer­den. So erfol­gen kon­tinuier­lich Prog­nosen über den Zus­tand der Maschi­nen und ihrer Komponenten.

Datenschutz und Arbeitnehmerrechte

Wie alle neuen Tech­nolo­gien brin­gen die neuen Sicher­heit­stech­nolo­gien aber auch neue Gefährdun­gen. Der poten­zielle Miss­brauch der Dat­en und die Wahrung der Per­sön­lichkeits- und Arbeit­nehmer­rechte sind ger­ade auch bei der Dig­i­tal­isierung der Maschi­nen­sicher­heit ein wichtiges The­ma. Denn mit den neuen Tech­nolo­gien ste­hen den Unternehmen nun­mehr Instru­mente zur Ver­fü­gung, mit denen sie Dat­en über Arbeit­nehmer und ihre Tätigkeit­en aus­nutzen kön­nen, um die Arbeit der Beschäftigten effizien­ter zu steuern und zu kon­trol­lieren – und dies eventuell auch zu deren Nachteil.

Nikoli­na Grgic, Senior Ref­er­entin der öster­re­ichis­chen Plat­tform „Indus­trie 4.0“, schreibt in dem Gutacht­en „Tech­nikfol­gen­ab­schätzung aus Arbeitnehmer:innenperspektive“ für die Wis­senschaft­skon­ferenz der Arbeit­erkam­mer Vorarl­berg 2021: „Heutzu­tage kön­nen Unternehmen umfan­gre­iche Dat­en präzise erfassen und automa­tisiert auswerten – sei es die Anwe­sen­heit durch Zutrittskon­trollen oder Aufen­thalt­sorte der Mitar­beit­er mit­tels Track­ing- und Trac­ing-Sys­te­men. Während dies für Vorge­set­zte mehr Kon­trolle über ihre Mitar­beit­er und Infor­ma­tio­nen über deren Ver­hal­ten bedeutet, kann dies auf Seit­en der Mitar­beit­er zu einem Gefühl der per­ma­nen­ten Überwachung und des Leis­tungs­drucks führen. Fol­gen davon kön­nen ein höheres Stresslev­el und ein Ver­lust der intrin­sis­chen Moti­va­tion der Arbeit­nehmer sein.“

Ihre Macht­po­si­tion als „Beobach­t­ende“ kön­nen die Unternehmen also dazu nutzen, um Druck auf ihre Beschäftigten auszuüben, Arbeit zu beschle­u­ni­gen und zu verdicht­en, Freiräume einzuen­gen oder Autonomie oder eventuell sog­ar die „Freude an der Arbeit“ zu reduzieren.

Gefahr durch riesige Datenmengen

Auch hier­bei soll Pre­dic­tive Main­te­nance als Beispiel dienen. Die Dat­en, die durch dieses Wartungsver­fahren gener­iert wer­den, sind gigan­tisch. Ein Beispiel aus Ital­ien: Sta­tis­tiken des ital­ienis­chen Verkehrsmin­is­teri­ums ergaben, dass im Jahr 2012 täglich jew­eils ca. 8000 Züge auf den ital­ienis­chen Bahn­streck­en verkehrten. Mit durch­schnit­tlich zehn Wag­gons pro Zug ergibt dies unge­fähr 80 Achslager pro Zug, was the­o­retisch für alle Züge gesamt etwa 600.000 Achslagern entspricht. Deren Zus­tand soll täglich mith­il­fe von mod­er­nen Messtech­niken überwacht wer­den, wodurch eine Daten­menge von etwa 10 Ter­abyte pro Tag gener­iert wird.

Neben den tech­nis­chen Dat­en wer­den aber auch vielfältige per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­et, die direkt oder indi­rekt Rückschlüsse auf Ver­hal­ten und Leis­tung zulassen. Laut Daten­schutzge­setz muss grund­sät­zlich jedes Unternehmen, welch­es per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­et, hier­für die Ein­willi­gung der betrof­fe­nen Per­so­n­en ein­holen. Alter­na­tiv ist es nur noch möglich, die Dat­en voll­ständig zu anonymisieren, sodass sie nicht mehr einzel­nen Per­so­n­en zuzuord­nen sind.

Pre­dic­tive Main­te­nance kann the­o­retisch auch zur Ver­hal­tens- und Leis­tungskon­trolle genutzt wer­den. Grund­sät­zlich gibt das Betrieb­sver­fas­sungsrecht aber vor, dass bei Ein­führung und Anwen­dung von tech­nis­chen Ein­rich­tun­gen, die auch zur Ver­hal­tens- oder Leis­tungskon­trolle der Beschäftigten angewen­det wer­den kön­nen, das Unternehmen bere­its im Vor­feld zwin­gend den Betrieb­srat einzu­binden und mit diesem über den Gebrauch der Dat­en eine Betrieb­svere­in­barung abzuschließen hat.

Für den unwahrschein­lichen (und rechtlich nicht legit­i­men) Fall, dass es den­noch ver­säumt wurde, eine solche Betrieb­svere­in­barung zu schließen, wird es für die betrof­fe­nen Beschäftigten sehr kom­pliziert. Denn dann müssen sie dem Arbeit­ge­ber die ver­mutete Überwachungsab­sicht nach­weisen – was in der betrieblichen Prax­is aber sehr schwierig sein dürfte.


JoergHensiek.jpgDer Autor: Dr. Joerg Hensiek
Fachau­tor und freier Journalist

Foto: pri­vat


Kamerasysteme: Die Zukunft ist in 3D

Einige der heute beson­ders häu­fig ange­wandten Schutzein­rich­tun­gen mit Sen­sortech­nolo­gie, wie beispiel­sweise Licht­git­ter oder Laser­scan­ner, haben den Nachteil, dass sie nicht flex­i­bel genug an automa­tisierte Fer­ti­gung­sprozesse angepasst wer­den kön­nen. Da ein Men­sch mit dieser Art von Sen­soren nur zwei­di­men­sion­al erfasst wird, zum Beispiel durch eine Erken­nung im Bein­bere­ich, führt dies oft zu rel­a­tiv hohen Sicher­heitsab­stän­den zwis­chen Beschäftigtem und Maschine.

Soge­nan­nte PMD-Kam­eras (Englisch: Pho­ton­ic Mix­ing Device), die auf jedem einzel­nen Pix­el der Kam­era einen Ent­fer­nungsmess­wert bieten, sodass sich ein drei­di­men­sion­ales Abbild der Umge­bung ergibt, find­en daher eine immer größere Ver­bre­itung. Dass sie bis­lang noch längst nicht so oft einge­set­zt wur­den wie Sen­sorsys­teme ohne Kam­eras, hat­te bis­lang vor allem paten­trechtliche Gründe. Auch fehlten lange Zeit Stu­di­en, die den Nutzen von Kam­erasys­te­men für die Maschi­nen­sicher­heit ein­wand­frei nach­weisen konnten.


Kollaborative Leicht-Roboter: Sicheres Arbeiten mit Cobots

Trotz aller Hochtech­nolo­gie passieren Unfälle im Rah­men der MRK auch mit Leichtro­bot­ern (Cobots). Und auch wenn die Unfall­fol­gen im Ver­gle­ich zu schw­eren Indus­trier­o­bot­ern rel­a­tiv harm­los sein mögen, so müssen auch diese unbe­d­ingt ver­hin­dert wer­den. Daher sollte eine Rei­he von Maß­nah­men ergrif­f­en wer­den, um vor und nach Inbe­trieb­nahme bere­its sicherzustellen, dass die Unfall­ge­fahr auf ein Min­i­mum reduziert wird. Hierzu sind die fol­gen­den Schritte beson­ders zu beachten.

  • Stan­dort-Markierun­gen und Zutritt­sein­schränkun­gen: Die unmit­tel­bare Arbeit­sumge­bung des Cobots sollte nur von einem Beschäftigten betreten wer­den beziehungsweise nur von so vie­len Per­so­n­en, wie zur Durch­führung des Arbeit­sprozess­es unbe­d­ingt notwendig. Der Stan­dort des Robot­ers sollte deut­lich markiert wer­den, daher sollte möglichst aus­re­ichend Platz für den Robot­er­stan­dort einge­plant werden.
  • Hin­weiss­childer und Sicher­heitskennze­ichen: Den sicheren Umgang mit der Mas­chine kön­nen gut zu erken­nende Hin­weiss­childer und Sicher­heitskennze­ichen unter­stützen, auf denen vor poten­ziellen Gefahren gewarnt und auf bes­timmte Ver­bote aufmerk­sam gemacht wird. Dabei soll­ten in erster Lin­ie all­ge­mein ver­ständliche und sprach­freie Pik­togramme gewählt werden.
  • Sicher­heitsvorkehrun­gen am Arbeit­splatz: Der Cobot muss zu jedem Zeit­punkt durch den Beschäftigten oder durch andere Per­so­n­en im Umfeld des Cobot-Stan­dorts in seinen Bewe­gun­gen ange­hal­ten oder ganz aus­geschal­tet wer­den kön­nen. Von jed­er Posi­tion am Arbeit­splatz leicht zu erre­ichende Not-Halt-Ein­rich­tun­gen müssen gut sicht­bar ange­bracht wer­den. Es emp­fiehlt sich zudem, diese Tas­ten und Schal­ter auch in einiger Ent­fer­nung zum Arbeit­splatz anzubrin­gen, damit im Not­fall auch andere Per­so­n­en in der Lage sind einzu­greifen. Die Bewe­gungs­bah­nen von Cobots ver­laufen in der Regel ent­lang des Oberkör­pers von Beschäftigten, daher sollte der Not-Halt so ange­bracht wer­den, dass er mit den Füßen und Knien erre­ich­bar ist – für den Fall, dass Arme und Beine eingek­lemmt sind. Zudem kann über­legt wer­den, ob der Robot­er mit­tels Sprach­be­fehlen ange­hal­ten wer­den kann.

Inhärent sichere Maschinen

  • Unter den Begriff „inhärent sichere Kon­struk­tion“ fall­en alle Vorkehrun­gen, auf die auss­chließlich während der Kon­struk­tion­sphase Ein­fluss genom­men wer­den kann. Poten­zielle Gefährdun­gen sollen bere­its an der Quelle eli­m­iniert wer­den und somit gar nicht erst entste­hen. Inhärent sichere Kon­struk­tion­s­merk­male kön­nen somit kaum umgan­gen oder von einem Maschi­nenbe­di­ener außer Kraft geset­zt werden.
  • Die inhärent sichere Mas­chine gilt im Rah­men der aktuell gülti­gen Maschi­nen­richtlin­ie als ober­ste Pri­or­ität, um Manip­u­la­tio­nen auszuschließen. Ihr Unternehmen hat durch eine inhärent sichere Mas­chine viele Vorteile, nicht nur wegen der sehr gerin­gen Unfall­risiken. Zum einen muss Ihre Fir­ma keinen Preisauf­schlag für die Mas­chine bezahlen, weil zur Sicherung von Gefahrstellen zusät­zlich Schutzein­rich­tun­gen ange­bracht wer­den müssen. Zum anderen müssen auch keine Zusatzkosten in die Wartung und Instand­hal­tung der Schutzein­rich­tun­gen investiert werden.
  • Bei dem Vorge­hen zu ein­er inhärent sicheren Kon­struk­tion geht es darum, poten­zielle Gefährdung bere­its an der Quelle zu eli­m­inieren und damit gar nicht erst entste­hen zu lassen. Dies ist ein grundle­gend ander­er Ansatz, als ein Risiko zunächst in Kauf zu nehmen und es später über tech­nis­che oder auf den Maschi­nenbe­di­ener bezo­gene Schutz­maß­nah­men in den Griff zu bekommen.
  • Inhärent sichere Kon­struk­tion­s­merk­male kön­nen nicht (oder nur mit sehr großem Aufwand) umgan­gen, aus­get­rickst, abmon­tiert oder ander­weit­ig von einem Maschi­nenbe­di­ener außer Kraft geset­zt wer­den. Es fehlt die Möglichkeit zum Manip­ulieren ein­er Schutzfunktion.·
  • Inhärent sichere kon­struk­tive Lösun­gen haben in der Regel Bestand über die gesamte Lebens­dauer eines Produkts.

Infor­ma­tio­nen von: www.industr.com/


Digitale Betriebsbegehung

Die Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit des Maschi­nen- und Anla­gen­be­triebs kann die Kom­pe­tenz der Unternehmen in nicht weni­gen Fällen über­fordern. Diese beauf­tra­gen daher dann externe Dien­stleis­ter, welche die Risikobeurteilung für sie übernehmen. Auch als Folge der Pan­demie bieten diese immer öfter auch dig­i­tale Ser­vices an. Zu diesen Dien­stleis­tun­gen gehören die „dig­i­tale Betrieb­s­bege­hung“ oder „dig­i­tale Gefährdungs- bzw. Risikobeurteilun­gen“. Der Kunde nimmt dabei die Bege­hung der zu betra­ch­t­en­den Mas­chine oder Anlage zwar selb­st vor. Die Experten des Dien­stleis­ters beobacht­en allerd­ings per Live-Schal­tung die Tech­niker und Sicher­heitsver­ant­wortlichen des Kun­de­nun­ternehmens bei der Inspek­tion der Maschi­nen, analysieren die an den Maschi­nen gemacht­en Nahauf­nah­men und sprechen bei Bedarf die beobachteten Män­gel oder Prob­leme an.

Allerd­ings: Eine „Online-Bege­hung“ kann dur­chaus länger dauern als eine kon­ven­tionelle Gefährdungs- oder Risiko­analyse, da es auf­grund des beschränk­ten Sicht­bere­ichs der Dig­italk­a­m­era mehr Zeit braucht, um eine kom­plette Mas­chine zu erfassen und zu beurteilen. So ist die dig­i­tale Gefährdungs­beurteilung der Mas­chine ein­er­seits oft mit einem zeitlichen Mehraufwand ver­bun­den. Ander­er­seits spart sie auch viele Ressourcen und manch­mal auch Zeit, weil keine gemein­samen Vor-Ort-Ter­mine mit dem Dien­stleis­ter organ­isiert wer­den müssen. Darüber hin­aus kann die Online-Gefährdungs­beurteilung aufgeze­ich­net wer­den, um so auch im Nach­gang Details nochmals betra­cht­en zu kön­nen und eventuell bei der Erst­analyse überse­hene Sicher­heitsmän­gel iden­ti­fizieren zu können.

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