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Was Steigtechnik in der Anwendung sicher macht

Nicht nur regelkonform
Was Steigtechnik in der Anwendung sicher macht

Was Steigtechnik in der Anwendung sicher macht
Foto: © ZARGES GmbH
Arbeit­en in der Höhe sind mit einem beson­deren Risiko ver­bun­den: Schon eine kurze Unacht­samkeit oder die Ver­wen­dung ungeeigneter Stei­glö­sun­gen kön­nen zu einem Absturz führen. Bei der Beschaf­fung von Leit­ern sollte jedoch nicht nur Wert auf höch­ste Sicher­heits­stan­dards, son­dern auch auf eine ein­fache Hand­habung gelegt wer­den. Lesen Sie hier, was Steigtech­nik in der Anwen­dung sich­er macht

Simone Har­rer

Ein falsch­er Schritt, ein kurz­er Moment der Unacht­samkeit – und schon ist es passiert. Erhe­bun­gen der deutschen geset­zlichen Unfal­lver­sicherung zeigen: Jedes Jahr ereignen sich Tausende Arbeit­sun­fälle. Geschieht dies bei Arbeit­en in der Höhe, sind die Fol­gen häu­fig gravierend. Um solche Unfälle zu ver­mei­den, ist die richtige Wahl des Höhen­zu­gangs entscheidend.

Leit­ern sind dabei ein wichtiger Bestandteil der Arbeit­sausstat­tung viel­er Branchen und eignen sich für eine Vielzahl von Ein­satzge­bi­eten. Indem Unternehmen von Anfang an Leit­ern höch­ster Sicher­heits­stan­dards auswählen, kön­nen sie sich absich­ern und die Gesund­heit ihrer Mitar­bei­t­en­den schützen.

Sicherheitsvorschriften

Erhe­bun­gen zeigen, dass Abstürze unter anderem durch die Ver­wen­dung ungeeigneter, unvoll­ständi­ger oder unsachgemäß genutzter Zugangslö­sun­gen verur­sacht wer­den. Arbeit­ge­ber und Ver­ant­wortliche für Arbeitssicher­heit müssen daher sich­er­stellen, dass den Nutzern geeignete Stei­glö­sun­gen zur Ver­fü­gung ste­hen, die den höch­sten Sicher­heits­stan­dards sowie den gel­tenden Nor­men und geset­zlichen Vorschriften entsprechen. Dazu sind sie durch die Betrieb­ssicher­heitsverord­nung (Betr­SichV) verpflichtet.

Die „Tech­nis­chen Regeln für Betrieb­ssicher­heit“ (TRBS) ergänzen die Vor­gaben der Betr­SichV und leg­en spezielle Anforderun­gen an Leit­ern fest, die in Unternehmen ver­wen­det wer­den. Teil 2 der Richtlin­ie „Gefährdung von Beschäftigten bei der Ver­wen­dung von Leit­ern“ unter­schei­det zwis­chen der Ver­wen­dung von Leit­ern als Verkehr­sweg und als erhöhtem Arbeit­splatz. Bei Auf­stiegshöhen von bis zu fünf Metern ist es erlaubt, von der Leit­er aus umzusteigen – voraus­ge­set­zt, dass die Leit­er oben min­destens einen Meter übersteht.

Nutzung als Arbeitsplatz

Wenn die Leit­er als Arbeit­splatz genutzt wer­den soll, gel­ten weit­ere Vor­gaben: Arbeit­en auf der Leit­er dür­fen nur auf Stufen oder Plat­tfor­men aus­ge­führt wer­den. Bei ein­er Stand­höhe von bis zu zwei Metern gibt es keine zeitliche Begren­zung für die Arbeit­en. Bei Höhen zwis­chen zwei und fünf Metern sind max­i­mal zwei Stun­den pro Arbeitss­chicht erlaubt.

Pro­fes­sionelle Steigtech­nik für die Arbeitssicherheit

Die europäis­che Norm EN 131 bietet zusät­zliche Sicher­heit bei der Auswahl trag­bar­er Leit­ern. Leit­ern, die gemäß dieser Norm hergestellt wer­den, erfüllen wichtige Anforderun­gen an Fes­tigkeit, Sta­bil­ität, Rutschfes­tigkeit, Wit­terungs­beständigkeit und Kennze­ich­nung. Zum Beispiel müssen Leit­ern mit ein­er Länge von über drei Metern eine angemessen bre­ite Stand­fläche haben, damit Beschäftigte sich­er darauf ste­hen kön­nen. Her­steller wie Zarges ver­wen­den beispiel­sweise Quer­tra­versen, um eine opti­male Stand­fläche zu gewährleisten.

Ergonomische Bauweise

Durch Berück­sich­ti­gung dieser Vorschriften und Anforderun­gen schaf­fen Ver­ant­wortliche eine solide Grund­lage für die Sicher­heit der Mitar­bei­t­en­den im Umgang mit Leit­ern. Die Ein­hal­tung gel­tender Reg­u­lar­ien und Vorschriften für die Arbeitssicher­heit sollte jedoch nicht das alleinige Kri­teri­um bei der Wahl ein­er möglichst sicheren Leit­er sein: Ergonomis­che Merk­male und eine ein­fache Hand­habung soll­ten bei der Auswahl zusät­zlich berück­sichtigt wer­den – denn ein beque­mer Gebrauch und Stand­sicher­heit führen dazu, dass der Anwen­der den Kopf frei hat und sich voll und ganz auf eine sichere und genaue Aus­führung sein­er Arbeit konzen­tri­eren kann.

So sollte etwa auf ein geringes Gewicht und zusät­zliche Pro­duk­t­fea­tures geachtet wer­den, die eine möglichst ergonomis­che Hand­habung der Leit­er ermöglichen. Dadurch wer­den Ermü­dungser­schei­n­un­gen beim Gebrauch und dem Trans­port der Leit­er weit­ge­hend reduziert.

Stufen und Sprossen

Ver­fü­gen Leit­ern über einen zuge­lasse­nen Arbeits­bere­ich, ist oft­mals ein höheres Gewicht die Folge, da bre­ite Stufen anstelle von Sprossen ver­wen­det wer­den. Durch einen angepassten Auf­bau kann hier unnötiges Gewicht einges­part wer­den. Bei der Entwick­lung ein­er Leit­er, die die Anforderun­gen der TRBS-Richtlin­ie erfüllt, hat der Her­steller Zarges lange am Auf­bau gear­beit­et, damit das Gewicht der Leit­er mit lediglich 18,8 Kilo­gramm nicht zulas­ten der Arbeit­nehmenden geht.

Dafür wur­den auss­chließlich im Arbeits­bere­ich Stufen ver­wen­det, für den Verkehr­sweg jedoch leichtere Sprossen. Das hat nicht nur Vorteile für den ergonomis­chen Trans­port und die Hand­habung, son­dern unter­stützt zugle­ich die Ori­en­tierung des Anwen­ders: Diesem ist stets bewusst, ob er sich noch im Arbeits­bere­ich der Leit­er oder bere­its auf ein­er Sprosse für den Verkehr­sweg befindet.

Anwenderfreundlichkeit im Blick

Weit­ere Pro­duk­t­merk­male, auf die Ver­ant­wortliche für die Arbeitssicher­heit bei der Wahl der näch­sten Leit­er acht­en kön­nen, sind neben einem möglichst gerin­gen Gewicht bei hochw­er­tiger Ver­ar­beitung eine bequeme Stufen­bre­ite und ‑tiefe: Die Stufen soll­ten so bre­it sein, dass die Füße des Benutzers bequem hinein­passen, und tief genug, um einen sicheren Halt zu bieten. Sprossen und Stufen soll­ten darüber hin­aus rutschfest sein.

Auch die benötigte Arbeit­shöhe ist ein wichtiges Kri­teri­um bei der Wahl der passenden Leit­er. Um ein Über­streck­en des Anwen­ders zu ver­hin­dern, sollte sie vor Beginn des Arbeit­sein­satzes ermit­telt wer­den. Für eine jew­eils ide­ale Arbeit­shöhe bei regelmäßi­gen Wech­seln des Arbeit­splatzes haben sich Kom­bileit­ern bewährt. Sie lassen sich leicht umbauen und bei Bedarf von der Steh- in eine Anlegeleit­er oder sog­ar in eine ver­längerte Anlegeleit­er ver­wan­deln. So wer­den die Beschäftigten zusät­zlich ent­lastet: Sie müssen nur eine Leit­er trans­portieren, haben aber die passende Stei­glö­sung für unter­schiedliche Arbeit­shöhen zur Hand.

Komfortable Handhabung

Schw­er zu hand­habende Leit­ern sind also nicht nur frus­tri­erend für die Arbeit­nehmenden, sie erhöhen auch das Unfall­risiko. Die sich­er­ste Leit­er erfüllt nicht ihren Zweck, wenn ihre Hand­habung zu umständlich ist. Beson­ders unter Zeit­druck greifen Anwen­der wom­öglich zu ein­er unsicheren Zwis­chen­lö­sung oder Meth­ode. Das erhöht das Risiko von Arbeit­sun­fällen und ins­beson­dere Abstürzen trotz zuvor getrof­fen­er Sicher­heitsvorkehrun­gen. Neben ein­er soli­den, vor­gabenkon­for­men Fer­ti­gung sind deshalb auch eine ein­fache Hand­habung und größt­mögliche Ergonomie entschei­dend bei der Wahl der richti­gen Leiter.

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