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Kopfschutz am Arbeitsplatz

Echte Profis tragen Helm
Kopfschutz am Arbeitsplatz

Kopfschutz am Arbeitsplatz
Schutzhelm und abnehmbares Nackentuch zum Schutz vor Sonneneinstrahlung
Foto: © Schulz – BG BAU
Eishock­eyspiel­er gehen nicht ohne ihn aufs Eis, Formel-1-Piloten set­zen sich nicht ohne ihn ins Fahrzeug und auch Profi-Skisportler sieht man nicht „oben ohne“ auf der Piste. Denn Helme ret­ten Leben und schützen vor Ver­let­zun­gen im Kopf­bere­ich, ob im Sport oder im Beruf. Kopf­schutz am Arbeit­splatz: Echte Profis tra­gen Helm.

Wesentliche Qual­ität­skri­te­rien eines Schutzhelms sind sein Stoßdämp­fungsver­mö­gen und die Durch­dringungs­fes­tigkeit, dazu kom­men die Beständigkeit gegen Flam­men sowie ein fes­ter Sitz am Kopf. Qual­ität und Schutzwirkung von Kopf­schutz-PSA wer­den durch Nor­men stan­dar­d­isiert (siehe Kas­ten Seite 9). Der klas­sis­che Arbeitss­chutzhelm wird hier als Indus­tri­eschutzhelm beze­ich­net. Dies sollte aber nicht als Branchen­zuord­nung ver­standen wer­den, Helme nach DIN EN 397 wer­den auch im Handw­erk oder auf Baustellen getragen.

Auf dem Weg von klo­bi­gen Eisen­hüten mit­te­lal­ter­lich­er Rüs­tun­gen über preußis­che Pick­el­hauben zum mod­er­nen Arbeitss­chutzhelm hat sich viel getan. Heutige Schutzhelme sind ver­gle­ich­sweise leicht, bequem zu tra­gen und bieten den­noch eine hohe Schutzwirkung. Bei Kopf­schutz geht es auf den ersten Blick um die Gefahr, dass etwas von oben herun­ter­fällt. Doch ein hochw­er­tiger Indus­tri­eschutzhelm bietet weit mehr Schutzfunktionen:

  • mech­a­nis­chen Schutz
  • vor her­ab­fal­l­en­den Gegenständen
  • vor wegfliegen­den Gegenständen
  • vor pen­del­nden Lasten
  • vor einem Anstoßen
  • ther­mis­chen Schutz, zum Beispiel vor Strahlungswärme
  • Schutz vor Flam­men und Feuer

Je nach Ausstat­tung (siehe unten) schützt ein Helm zudem auch das Gesicht, Augen und Nacken.

Kopfschutz bei der Waldarbeit: Historisches Plakat der DGUV
His­torisches Plakat der DGUV
Foto: © DGUV

Die Kennzeichnung richtig lesen

Ein Schutzhelm muss – wie jegliche PSA – über eine CE-Kennze­ich­nung ver­fü­gen, die gut sicht­bar, dauer­haft und halt­bar ange­bracht ist, zum Beispiel eingegossen oder eingeprägt. Weit­ere Pflich­tangaben sind die zutr­e­f­fende Norm, die Größe, die Typ­beze­ich­nung, eine Kurzbeze­ich­nung des Helm­ma­te­ri­als, der Her­steller sowie Jahr und Quar­tal der Her­stel­lung. Option­al kön­nen Buch­stabenkürzel hinzuge­fügt wer­den, die für zusät­zliche Schutzan­forderun­gen stehen:

  • LD (lat­er­al defor­ma­tion): Fes­tigkeit bei seitlich­er Beanspruchung
  • MM (molten met­al): Schutz gegen flüs­sige Metallspritzer
  • F (flame resis­tance): Flam­menbeständigkeit (bei Anstoßkappen)

Bei Hel­men für den Ein­satz bei sehr niedri­gen oder sehr hohen Tem­per­a­turen sind die Gradzahlen angegeben, z. B. –20 °C oder + 150 °C. Bei Hel­men für forsttech­nis­che Arbeit­en kann das Güte­siegel „KfW-geprüft“ ange­bracht sein. Bei Feuer­wehr, Ret­tungskräften und Katas­tro­phen­schützern informiert die Helmkennze­ich­nung meist – aber ohne ein­heitliche Vor­gabe – über Dien­st­grad oder Funk­tion des Trägers, etwa Grup­pen­führer, Zugführer oder Sanitäter.

Anstoßkappe mit integrierter Schale
Anstoßkappe mit inte­gri­ert­er Schale
Foto: © 3M

Mehr als nur eine harte Schale

Ein Schutzhelm beste­ht aus ein­er harten Außen­schale und ein­er Innenausstat­tung, deren Beson­der­heit­en und (Zusatz-)Funktionen immer vielfältiger gewor­den sind:

  • Eine Regen­rinne am Helm­rand schützt vor tropfend­er Nässe.
  • Die Helm­schale kann im Nack­en­bere­ich herun­terge­zo­gen sein.
  • Seitliche Belüf­tungsöff­nun­gen erhöhen den Tragekom­fort bei Hitze.
  • Ein ver­stell­bar­er Kin­nriemen hält den Helm sich­er am Kopf und in Position.
  • Innen­liegen­des Gurtzeug mit län­gen­ver­stell­baren Kopf- und Nack­en­bän­dern erlaubt Anpas­sun­gen an die indi­vidu­elle Kopfform.
  • Ein Stirn­band mit Ver­stellmech­a­nis­mus sorgt für angenehmen Sitz.
  • Ein Schweißband oder Kopf­band­pol­ster ist in der Regel auswech­sel­bar und absorbiert über­schüs­si­gen Schweiß.
  • Ein inte­gri­ertes Visi­er kann weggeklappt beziehungsweise versenkt werden.
  • Ein – meist abnehm­bar­er – Nack­en­schutz schützt vor Sonne oder Stäuben.
  • Phos­pho­reszierende Sub­stanzen kön­nen für einen Nach­leucht-Effekt im Dunkeln sorgen.
  • Seitliche Steck­taschen dienen dem Befes­ti­gen von Gehörschützern.
  • Spezielle Hal­terun­gen für Kabel und weit­eres Zube­hör erlauben das Anbrin­gen von Lam­p­en oder Sprechfunkgeräten.

Nicht jed­er Helm muss zwin­gend über sämtliche dieser Funk­tio­nen und Ausstat­tungsmerk­male ver­fü­gen. Entschei­dend für eine effiziente Schutzwirkung ist vielmehr die Pas­sung, und zwar in zweifach­er Hin­sicht: Der Helm muss zur Gefährdung passen, aber auch zum Kopf seines Trägers. Die Helm­größe passend zu wählen und den Helm am Kopf mit Kin­nriemen und Gurtzeug indi­vidu­ell einzustellen ist Voraus­set­zung für einen guten, das heißt sicheren Sitz.

Ger­ade bei Auszu­bilden­den und Beruf­s­neulin­gen sollte man Schutzhelme nicht ein­fach nur aushändi­gen und auf die Kennze­ich­nun­gen zum Tragege­bot hin­weisen. Arbeitss­chützer und Vorge­set­zte sind gut berat­en, die Helm­funk­tio­nen und das (ver­meintlich sim­ple) Auswählen, Auf­set­zen, Ein­stellen und Tra­gen zu erläutern und einüben zu lassen. Denn wenn nicht jedem klar ist, wie ein Helm sich­er und bequem, also in opti­maler Pass­form, zu sitzen hat, geht dies auf Dauer zulas­ten der Trageakzeptanz.

Prax­is­tipp: Begeg­nen Sie kon­se­quent der Unsitte, den Kin­nriemen gelock­ert zu tra­gen oder ganz nicht zu ver­wen­den. Denn wenn man stolpert oder stürzt, nutzt das hochw­er­tig­ste Helm­mod­ell nichts, wenn man es noch vor dem Auf­prallen des Kopfes verliert.

Genau hinschauen bei Mehrfachschutz

Muss ein Schutzhelm in Kom­bi­na­tion mit weit­eren PSA-Kom­po­nen­ten getra­gen wer­den, sollte man die her­steller­seit­ig ange­bote­nen Optio­nen nutzen. Wer blin­d­lings zu Helm, Schutzbrille und Kapsel­ge­hörschützer greift, wird schnell merken, dass diese PSA-Kom­po­nen­ten nicht automa­tisch zusam­men­passen. Dabei geht es nicht nur um Fra­gen des Tragekom­forts, son­dern auch um Sicher­heit­saspek­te. Denn gle­ichzeit­ig getra­gene PSA darf sich in ihrer Schutzwirkung auf keinen Fall gegen­seit­ig beeinträchtigen.

Die Gefährdungs­beurteilung muss in solchen Fällen stets auch die Kom­pat­i­bil­ität sämtlich­er PSA-Ele­mente miteinan­der und ihre möglichen Wech­sel­wirkun­gen erfassen. Die DGUV Regeln der 112er-Rei­he zum Benutzen von Augen­schutz (112–192), Gehörschutz (112–194), Atem­schutz (112–190) oder PSA gegen Absturz (112–198) bieten in solchen Fällen weit­ere Ori­en­tierung. So muss beispiel­sweise bei Kom­bi­na­tion von Helm mit PSAgA der Helm zwin­gend über einen Kin­nriemen verfügen.

 

Kopfschutz Industrieschutzhelme
Kopf­schutz Indus­tri­eschutzhelme, Baustein – Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tun­gen E 602
Foto: © H.ZWEI.S Wer­beagen­tur GmbH/BG BAU

Hier sind Helme unverzichtbar

Ent­ge­gen der landläu­fi­gen Auf­fas­sung gibt es im Arbeitss­chutzrecht keineswegs eine generelle Helmpflicht für alle Baustellen. Maßge­blich ist stets die Gefährdungs­beurteilung vor Ort.

Das Sachge­bi­et Kopf­schutz der DGUV nen­nt jedoch fol­gende Arbeits­bere­iche und Tätigkeit­en, bei denen Indus­tri­eschutzhelme getra­gen wer­den müssen:

  • Hoch- und Tiefbau‑, Abbruch- und Umbauarbeiten
  • Mon­tagear­beit­en im Stahl‑, Holz- und Maschinenbau
  • Arbeit­en im Bere­ich von Aufzü­gen, Hebezeu­gen, Kra­nen, För­der­mit­teln, Rammen
  • Arbeit­en mit Bolzen­schub­w­erkzeu­gen oder Eintreibgeräten
  • Arbeit­en über Kopf
  • Spren­gar­beit­en

Eben­falls genan­nt wer­den Arbeit­en in orts­festen Betrieben, wie zum Beispiel Fer­tigteil­w­erke, Stein­brüche, Hüt­ten- und Walzw­erke, Gießereien, chemis­che Industrie.

Hochleis­tungs-Indus­tri­eschutzhelme nach DIN EN 14052 kom­men zum Ein­satz, wenn die Ver­let­zungs­ge­fahr (Hirn­ver­let­zun­gen, Schädel­brüche, Nack­en­schä­den) beson­ders hoch ist und Helme nach DIN EN 397 an ihre Gren­zen stoßen. Die Anforderun­gen an Stoßdämp­fung, Durch­dringungs­fes­tigkeit und seitlichen Schutz sind bei Hochleis­tung­shel­men noch höher, was den Helm allerd­ings auch schw­er­er macht.

Was die Helmfarben bedeuten

Arbeitss­chutzhelme fall­en auf, weil sie bunte und kräftig leuch­t­ende Far­ben aufweisen. Die Ver­wen­dung der einzel­nen Farbtöne ist jedoch nicht vorgeschrieben, es gibt kein offizielles oder rechtlich binden­des Farb­schema. Gebräuch­lich sind die Helm­far­ben Gelb für Mau­r­er, Grün für Zim­mer­leute, Blau für Schloss­er und San­itär­branche, Orange für Stahlbe­ton­bauer und Eisen­flechter sowie Weiß für Architek­ten, Bauleit­er und Besuch­er. Manch­mal sind Vorar­beit­er schon von Weit­em an einem roten Helm erkennbar, aber auch dies ist keineswegs vorgeschrieben.

Oft wird ange­boten, Schutzhelme mit dem Fir­men­l­o­go bedruck­en zu lassen. Das ist grund­sät­zlich möglich, ein Helm darf aber auf keinen Fall willkür­lich bedruckt, lack­iert oder bek­lebt wer­den. Solche „Ver­schönerun­gen“ soll­ten nur durch oder in enger Absprache mit dem Her­steller erfolgen.

Es muss sichergestellt sein, dass die aufge­bracht­en Far­ben, Kleb­stoffe von Etiket­ten usw. auf keinen Fall die Helm­ma­te­ri­alien angreifen. Aus dem gle­ichen Grund soll­ten auch das Reini­gen und das Auf­be­wahren von Hel­men geregelt sein. Denn aggres­sive Reini­gungsmit­tel, Lösemit­teldämpfe und auch der UV-Anteil des Son­nen­lichts kön­nen die Kun­st­stoffe angreifen.

Kopfschutz am Arbeitsplatz: Industriehelm für das Baugewerbe
Indus­triehelm für das Baugewerbe, EN 397 MM
Foto: © uvex

Auch Helme verschleißen

Hil­fre­ich bei der Gefährdungs­beurteilung von Tätigkeit­en mit Risiken für Kopfver­let­zun­gen ist die DGUV Regel 112–193 „Benutzung von Kopf­schutz“. Sie geht auf die Gefährdun­gen, die Auswahl von Kopf­schutz, die Benutzung und Unter­weisung ein und äußert sich auch zur Halt­barkeit von Hel­men. Danach gel­ten als Faus­tregeln für die max­i­male Gebrauchsdauer:

  • Vier Jahre für Indus­tri­eschutzhelme aus ther­mo­plas­tis­chen Kun­st­stof­fen (ABS, HDPE, PC-GF, PE, PP, PP-GF)
  • Acht Jahre für Indus­tri­eschutzhelme aus duro­plas­tis­chen Kun­st­stof­fen (PF-SF, UP-GF)
  • Nach starken Belas­tun­gen, bei Beschädi­gun­gen oder sicht­baren Män­geln sollte der Helm aus­sortiert und erset­zt wer­den. Unab­hängig davon emp­fiehlt die DGUV den soge­nan­nten Knack­test (siehe Kas­ten), um von außen nicht erkennbare Beschädi­gun­gen und Mate­ri­alver­schleiß aufzuspüren.

Wenn der Schutzhelm intelligent wird

Im 4.0‑Zeitalter der allum­fassenden Dig­i­tal­isierung und Ver­net­zung wun­dert es wenig, dass auch Schutzhelme intel­li­gent wer­den sollen, beispielsweise:

  • Helme, welche die Umge­bungs­be­din­gun­gen erfassen und frühzeit­ig Gefahren erkennen
  • Helme mit Bewe­gungssen­soren, die bei einem Sturz automa­tisch eine Not­fall-SMS senden
  • Helme, welche die Vital­funk­tio­nen wie Puls oder Atmung ihres Trägers überwachen
  • Helme, die nach einem Unfall Ret­tungssan­itäter und Notarzt per NFC über Blut­gruppe, Allergien und Vor­erkrankun­gen informieren
  • Helme mit Fron­tkam­era und inte­gri­erten Laut­sprech­ern, die vor Ort gezielt Anweisun­gen geben, etwa bei Mon­tage- und Instandhaltungsarbeiten

Welche dieser Funk­tio­nen sich durch­set­zen wer­den, ist kaum abzuschätzen, aber die Entwick­lung bleibt spannend.

Wann genügt eine Anstoßkappe?

Zum Kopf­schutz gehören auch die soge­nan­nten Indus­trie-Anstoßkap­pen. Um als voll­w­er­tige PSA zu gel­ten, muss es sich jedoch um Kap­pen gemäß DIN EN 812 mit ein­er fes­ten Schale (meist aus Poly­ethylen) han­deln. Eine tex­tile Base­bal­lkappe hat mit PSA nichts zu tun, auch wenn sie ganz ähn­lich ausse­hen kann wie eine echte Anstoßkappe.

Eine Anstoßkappe bietet Schutz, wenn der Kopf durch Anstoßen an harte, fest­ste­hende oder her­vorste­hende Gegen­stände ver­let­zt wer­den kann. Genügt dieser Schutz, etwa für Arbeit­en in einem Lager oder wenn es über Kopf beim Arbeit­en sehr eng ist, kann das Tra­gen ein­er Anstoßkappe sin­nvoll sein. Sie schützt aber nicht in gle­ich­er Weise wie ein Indus­tri­eschutzhelm vor her­ab­fal­l­en­den, pen­del­nden, umfal­l­en­den oder wegfliegen­den Gegenständen.

Eine Anstoßkappe darf daher nicht allein aus Bequem­lichkeit anstelle eines Schutzhelms getra­gen wer­den, wenn die Gefährdungs­beurteilung eine Helmpflicht ergeben hat.


Autor: Dr. Fried­helm Kring
Redak­tions­büro Kring
 
Foto: pri­vat

Die wichtigsten Normen für Kopfschutz-PSA

  • DIN EN 397 für Industrieschutzhelme
  • DIN EN 443 für Feuerwehrhelme
  • DIN EN 812 für Industrie-Anstoßkappen
  • DIN EN 50365 für elek­trisch isolierende Helme für Arbeit­en an Niederspannungsanlagen
  • DIN EN 12492 für Berg­steiger­helme / Kletterhelme
  • DIN EN 14052 für Hochleistungs-Industrieschutzhelme

Helm-Check per Knacktest

Die Kun­st­stoffe der Helm­schale ver­sprö­den mit der Zeit. Ob ein Helm über­mäßig geal­tert ist, kann der soge­nan­nte Knack­test zeigen. Dabei drückt man den Helm so mit den Hän­den, dass der Schirm sich leicht ver­biegt. Gle­ichzeit­ig hält man den Helm ans Ohr. Ist dabei ein Knack­en oder Knis­tern zu hören, sollte der Helm aus­sortiert werden.

Denn das Knack­en weist darauf hin, dass das Mate­r­i­al der Helm­schale spröde gewor­den ist. Bei mit Glas- oder Tex­til­fas­er ver­stärk­ten Mod­ellen ist der Knack­test jedoch nicht anwend­bar, da die brechen­den Fasern beim Biegen ähn­liche Geräusche erzeugen.

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