1 Monat GRATIS testen, danach für nur 3,90€/Monat!
Startseite » Arbeitssicherheit » Schutzmaßnahmen » Erste Hilfe »

Defibrillatoren: Auswahl und Aufstellung im Betrieb

Leben retten per Knopfdruck
Defibrillatoren: Auswahl und Aufstellung im Betrieb

Defibrillatoren: Auswahl und Aufstellung im Betrieb
Foto: © J. Taubken/VBG
Die Defib­ril­la­tion kann Leben ret­ten, wenn beim plöt­zlichen Herz­tod der erste Schock möglichst frühzeit­ig abgegeben wird. Daraus ergeben sich einige Kri­te­rien für die Anschaf­fung und Auf­stel­lung von Defib­ril­la­toren, nach denen Betriebe vorge­hen können.

Rund 65.000 Men­schen erlei­den jedes Jahr in Deutsch­land einen plöt­zlichen Herz­tod. Die meis­ten der Betrof­fe­nen ster­ben daran. Die Über­leben­schan­cen steigen beträchtlich, wenn Umste­hende das Ereig­nis mit­bekom­men und schnell die Herz-Lun­gen-Wieder­bele­bung ein­leit­en. Als Ergänzung zur Rean­i­ma­tion kann hier vor allem der Defib­ril­la­tor, im Betrieb oft als „AED“ (automa­tisiert­er extern­er Defib­ril­la­tor) beze­ich­net, Men­schen­leben retten.

Häu­fig tritt beim plöt­zlichen Herz­tod ein anhal­tendes Kam­mer­flim­mern des Herzens auf, bei dem sich die Herzkam­mern unge­ord­net zusam­men­ziehen und lösen. Nur durch den elek­trischen Schock des Defib­ril­la­tors kann das Kam­mer­flim­mern been­det wer­den und das Herz wieder geord­nete Kon­trak­tio­nen ausführen.

Eine schnelle Ver­füg­barkeit des AED ist wichtig, damit bere­its vor dem Ein­tr­e­f­fen des Ret­tungs­di­en­stes der erste Schock abgegeben wer­den kann. Stu­di­en bele­gen, dass die Über­lebenswahrschein­lichkeit nach dem Ein­tritt des plöt­zlichen Herz­tods um cir­ca zehn Prozent je Minute sinkt – wenn nicht schnell­st­möglich einge­grif­f­en wird.

Eigener Defibrillator sinnvoll?

Die Anschaf­fung eines AED im Betrieb ist nicht vorgeschrieben, son­dern erfol­gt in der Regel frei­willig. Die fol­gen­den Kri­te­rien kön­nen bei der Entschei­dung, einen Defib­ril­la­tor im eige­nen Unternehmen zur Ver­fü­gung zu stellen, herange­zo­gen werden.

  • 1. Gefährdungs­beurteilung

In der Gefährdungs­beurteilung (auch: „Beurteilung der Arbeits­be­din­gun­gen“) wer­den alle vorherse­hbaren Ein­wirkun­gen erfasst, die auf die Mitar­bei­t­en­den tre­f­fen kön­nen. In tech­nis­chen Bere­ichen kann dazu auch die Gefährdung durch elek­trischen Strom gehören, beispiel­sweise bei der Arbeit an span­nungführen­den Teilen. Ins­beson­dere bei Wech­sel­stromkon­takt ist die Gefahr sehr hoch, dass Herzrhyth­musstörun­gen und Kam­mer­flim­mern aus­gelöst wer­den. Eine der in der Gefährdungs­beurteilung festzule­gen­den Maß­nah­men kann somit die Vorhal­tung eines AED sein, um in diesem speziellen Fall eine effek­tive Erste Hil­fe zu gewährleis­ten. Da in den meis­ten Unternehmen keine der­ar­ti­gen Arbeit­en aus­ge­führt wer­den, trifft dieses Kri­teri­um nur auf wenige Betriebe zu, zum Beispiel im Bere­ich der Mon­tage und Wartung von Energieanlagen.

  • 2. Anzahl und Altersstruk­tur der Personen

Mit ein­er hohen Anzahl beschäftigter Per­so­n­en vor Ort steigt sta­tis­tisch auch die Wahrschein­lichkeit plöt­zlich­er Herzstill­stände im Unternehmen. Hal­ten sich häu­fig mehrere hun­dert Per­so­n­en im Betrieb auf, sollte über die Anschaf­fung eines AED nachgedacht wer­den. Dabei sind nicht nur die eige­nen Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er zu berück­sichti­gen, son­dern gegebe­nen­falls auch Kun­den und son­stiger Publikumsverkehr.

Kleinere Betriebe mit nur weni­gen Mitar­bei­t­en­den wer­den in der Regel nur sel­ten einen AED vorhal­ten, denn die zu erwartende geringe Ein­satzwahrschein­lichkeit des Gerätes führt zu der Frage, ob sich der Aufwand der Anschaf­fung und Wartung des Gerätes tat­säch­lich lohnt. Den­noch kann im Einzelfall der Blick auf die Altersstruk­tur nicht schaden. Ins­beson­dere bei älteren Per­so­n­en vor Ort kann der Defib­ril­la­tor eine erhöhte Sicher­heit bieten. In eini­gen Fällen wurde auch nach einem zurück­liegen­den Not­fall­ereig­nis die Aufmerk­samkeit auf die Frühde­fib­ril­la­tion gelenkt und durch die gestiegene Sen­si­bil­isierung ein AED angeschafft.

 

Defibrillatoren: AED-Elektroden
AED-Elek­tro­den
Foto: © J. Taubken/VBG
  • 3. Kör­per­liche Aktivität

Dort, wo das Herz bei kör­per­lich­er Anstren­gung beson­ders belastet wird, sollte mit einem AED vorge­sorgt wer­den. Dies trifft ins­beson­dere auf alle Sport­bere­iche zu. In Schwimm­bädern, Sportvere­inen, (betrieb­seige­nen) Fit­nessstu­dios etc. gehört ein Defib­ril­la­tor daher häu­fig zur Grundausstattung.

  • 4. Lage des Betriebes

Die Abgabe des ersten Schocks sollte möglichst frühzeit­ig erfol­gen, um das Kam­mer­flim­mern schnell zu been­den. In mehreren Stu­di­en wurde eine höhere Über­leben­srate fest­gestellt, wenn inner­halb von drei Minuten nach dem Herzstill­stand defib­ril­liert wer­den kon­nte. Die Lage des Betriebes sollte daher in die Über­legun­gen eingeschlossen wer­den. Eine ländliche abgeschiedene Lage weit ent­fer­nt von der näch­sten Ret­tungswache bedeutet in der Regel auch län­gere Anfahrt­szeit­en für den Ret­tungs­di­enst. Der AED vor Ort ergibt dann beson­ders viel Sinn.

Die 3‑Minuten-Regel beant­wortet auch die Frage, in welchen Ent­fer­nun­gen die AED in größeren Betrieben verteilt sein soll­ten: Der erste Schock sollte inner­halb von drei Minuten abgegeben sein. Die Platzierung der Geräte ori­en­tiert sich daher an den zu erwartenden Laufwe­gen bis zum näch­st­gele­ge­nen AED auf dem Betriebsgelände.

  • 5. Image

Die Außen­wirkung des Unternehmens kann eben­falls bei der Frage zur Anschaf­fung eines AED eine Rolle spie­len. Für Mitar­bei­t­ende und Kun­den entste­ht das Gefühl erhöhter Sicher­heit. Welch­es Unternehmen möchte nicht gerne als Vor­bild vor­ange­hen und sich sicht­bar um Sicher­heit und Gesund­heit küm­mern? Solange es nicht nur beim Kauf eines AED bleibt, son­dern Arbeits- und Gesund­heitss­chutz als Ganzes ern­sthaft betrieben wer­den, kann auch die Außen­darstel­lung des Betriebes als (ein) Beweg­grund für die Anschaf­fung eines Defib­ril­la­tors gelten.

Automa­tisierte Externe Defib­ril­la­toren richtig bedienen

Auswahl und Integration

Bei der Auswahl eines Gerätes und bei der Ein­bindung in das betriebliche Erste-Hil­fe-Konzept sollte der Betrieb­sarzt oder die Betrieb­särztin hinzuge­zo­gen wer­den. Nach der Entschei­dung für die Anschaf­fung eines Defib­ril­la­tors sollte zudem eine Per­son als Geräteverantwortliche/r benan­nt wer­den, die mit der Pflege und Wartung des AED beauf­tragt wird.

Außer­dem sind die Ers­thelfend­en mit dem Gerät ver­traut zu machen. Durch eine gute Kennze­ich­nung der Geräte­s­tandorte und durch die Infor­ma­tion aller Mitar­bei­t­en­den kann dafür gesorgt wer­den, dass im Ern­st­fall mit dem Druck auf die blink­ende Taste des Defib­ril­la­tors ein Men­schen­leben gerettet wird.


Autor: Jochen Taubken
Leitung des Sachge­bi­etes „Betrieblich­es Rettungswesen“
im Fach­bere­ich Erste Hil­fe der DGUV
 

Foto: © Jochen Taubken


Unsere Webi­nar-Empfehlung
Newsletter

Jet­zt unseren Newslet­ter abonnieren

Webinar-Aufzeichnungen

Webcast

Jobs
Sicherheitsbeauftragter
Titelbild Sicherheitsbeauftragter 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Sicherheitsingenieur
Titelbild Sicherheitsingenieur 4
Ausgabe
4.2024
LESEN
ABO
Special
Titelbild  Spezial zur A+A 2023
Spezial zur A+A 2023
Download

Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de