Heutzutage verfügt jede PSA nach Richtlinie 89/686/EWG über eine „EG“-Konformitätserklärung und/oder Baumusterprüfbescheinigung. Intensive Prüfungen und vorgeschriebene Leistungsanforderungen in der jeweiligen Norm bestätigen die Schutzwirkung der PSA Kategorie II/III. In der Praxis wird aber deutlich, dass PSA vom Träger oftmals unsachgemäß verwendet oder verändert wird. Unterschiedliche Ausrüstungen werden miteinander kombiniert,…
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