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Arbeitsschutz bei Abbrucharbeiten

Umfassende Planung und Maßnahmen nötig
Arbeitsschutz bei Abbrucharbeiten

Bun­de­sanstalt für Arbeitss­chutz und Arbeitsmedi­zin Her­rn Jörg Feld­mann Friedrich-Henkel-Weg 1–25 44149 Dortmund

Abbruch- und Rück­bauar­beit­en gehören zu den gefährlich­sten Tätigkeit­en im Baugewerbe. Unter­suchun­gen zeigen, dass das Risiko, bei Abbruchar­beit­en einen tödlichen Arbeit­sun­fall zu erlei­den, etwa 15-mal höher ist als im übri­gen Baugewerbe. Deshalb erfordern Abbruchar­beit­en von allen Beteiligten – Bauher­ren, Plan­ern, Abbruchunternehmern, zuständi­gen Behör­den und Aus­führen­den – ein kon­struk­tives und koor­diniertes Zusam­men­wirken, geprägt von Fachken­nt­nis, Sachver­stand und Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein. Ein Höch­st­maß an Sicher­heit für die im Abbruch Beschäftigten und unbeteiligte Dritte (z. B. aus angren­zen­den Pro­duk­tions­bere­ichen oder dem öffentlichen Verkehr) ist nur zu erre­ichen, wenn Sicher­heit und Gesund­heitss­chutz bei Pla­nung, Vor­bere­itung und Durch­führung des Abbruchs umfassend berück­sichtigt wer­den. Abbruchar­beit­en soll­ten deshalb nur von erfahre­nen Fach­leuten unter sachkundi­ger Leitung und von qual­i­fizierten Unternehmern durchge­führt wer­den. Die BAuA hat die mit­tler­weile 6. Auflage der 36-seit­i­gen Broschüre „Arbeitss­chutz bei Abbruchar­beit­en“ im Sep­tem­ber veröffentlicht.
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