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Arbeitsschutz im Lissabon-Vertrag

Europäische Union
Arbeitsschutz im Lissabon-Vertrag

Arbeitsschutz im Lissabon-Vertrag
Der seit dem 1. Dezem­ber 2009 gel­tende Liss­abon-Ver­trag der Europäis­chen Union, benan­nt nach seinem Unterze­ich­nung­sort, enthält eine Rei­he von Bes­tim­mungen zum betrieblichen Gesund­heitss­chutz. Er ist gel­tendes und daher ein­klag­bares Recht für über 500 Mil­lio­nen EU- Bürg­erin­nen und EU-Bürg­er in allen 27 Unterze­ich­n­er­staat­en ; also auch in Deutschland.

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