Der seit dem 1. Dezember 2009 geltende Lissabon-Vertrag der Europäischen Union, benannt nach seinem Unterzeichnungsort, enthält eine Reihe von Bestimmungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz. Er ist geltendes und daher einklagbares Recht für über 500 Millionen EU- Bürgerinnen und EU-Bürger in allen 27 Unterzeichnerstaaten ; also auch in Deutschland.
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