Rechner finden zunehmend Einzug in die Produktion. Dort steuern sie Maschinen und erledigen administrative Aufgaben wie Personalverwaltung oder Qualitätsmanagement. Sie gelten als Bildschirmarbeitsplätze im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung, werden aber nur selten als solche wahrgenommen und entsprechend gestaltet, wie aus der Studie „Bildschirmarbeit in der Produktion“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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