Mit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 1996 waren zunächst sehr viele „Arbeitsschützer“ der Auffassung, dass mit der Gefährdungsbeurteilung die Wunderpille für alle Probleme des Arbeitsschutzes gefunden sei. Dass dem nicht so ist, hat die Praxis gezeigt. Wie im „richtigen Leben“, so gibt es auch beim Thema Gefährdungsbeurteilung immer
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15.06.23 | 10:00 Uhr | Maßnahmenableitung, Wirksamkeitsüberprüfung und Fortschreibung – drei elementare Bausteine in jeder Gefährdungsbeurteilung, die mit Blick auf psychische Belastung bislang weniger Beachtung finden.
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