Kennen Sie das? Sie sitzen bei einer Führungskraft, haben ihr die ganze letzte Stunde explizit die gesetzlich vorgeschriebene Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erläutert. Sie haben dieser Führungskraft Ihre nahezu bedingungslose Unterstützung bei der Erstellung angeboten. Die Führungskraft nickt abwesend und plötzlich prasselt eine lockere Aneinanderreihung mehrerer Totschlagargumente auf Sie ein.
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Es gibt viele Fälle, in denen die Fallhöhe für eine herkömmliche Absturzsicherung nicht ausreicht. Beispiele für Arbeiten in geringer Höhe sind z.B. der Auf- und Abbau von Gerüsten, die Wartung von Industrieanlagen und Arbeiten in Verladehallen sowie Anwendungen in der Bahn und…
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