Um Unfälle zu vermeiden, kann und sollte aus Erfahrungen gelernt werden. Auswertungen von Unfallgeschehen helfen somit, präventiv Maßnahmen ergreifen zu können. Der Fachausschuss PSA (FA PSA) hat seit Kurzem eine anonymisierte Unfalldatenbank zur Erfassung und Auswertung eingerichtet.
Da eine geeignete Unfallstatistik zur Auswertung von Unfällen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz/Rettungsausrüstungen bislang fehlt, hat der Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)“ seit Kurzem eine Erfassungs- und Auswertungsmethode auf seiner Internetseite (www.dguv.de/psa) veröffentlicht.
Erkenntnisse über die näheren Zusammenhänge des Unfallhergangs insbesondere durch
- Versagen der Schutzausrüstung,
- nicht bestimmungsgemäßer Benutzung, und
- menschlichem Fehlverhalten
sind im Hinblick auf die Reduzierung des Unfallgeschehens Voraussetzungen für die Einleitung von Maßnahmen zur Optimierung des Designs der Schutzausrüstung, Verbesserung der Benutzungshinweise und Sensibilisierung und Steigerung der Motivation der Benutzer. Aus diesen Gründen ist mit dieser Datenbank auch eine Erfassung und Auswertung von Unfällen ohne Verletzungsfolgen oder kurzer Arbeitsunfähigkeit (nicht länger als drei Tage) und Beinaheunfällen möglich. Diese werden in der Regel in den Statistiken der Unfallversicherungsträger (UVT) nicht erfasst.
Anonymität gewährleistet
Anhand eines Meldebogens (s. Abb. 3) werden unter anderem neben der Beschreibung des Unfallhergangs und der Unfallursache, die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt und die verwendete Ausrüstung erfasst. Es können Unfallereignisse ab dem Jahr 2000 gemeldet werden.
Die Meldungen für diese Unfalldatenbank werden nicht als Unfallmeldung im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung gesehen. Aus diesen Gründen erfolgt die Auswertung nicht durch einen UVT, sondern durch den FA „PSA“. Eine Weiterleitung der Meldungen an einen UVT ist nicht vorgesehen.
Die Unfallmeldungen werden nach einer Plausibilitätskontrolle und entsprechender Aufbereitung für eine einheitliche Erfassung in einer Datenbank dokumentiert. In jährlichen Abständen ist eine Veröffentlichung der Auswertung der Datenbank geplant.
Vorgehensweise
Die Meldung kann durch den Verunfallten, Unfallzeugen oder Unfall untersuchende Personen der Betriebe bzw. staatlichen Aufsichtsbehörden und der Unfallversicherungsträger erfolgen. Die Übermittlung des Meldebogens an den FA „PSA“ ist per E‑Mail oder postalisch möglich.
Beteiligen Sie sich
Umfassende Prävention braucht viele Beteiligte. Der Fachausschuss Persönliche Schutzausrüstungen sieht mit der Einrichtung dieser Unfalldatenbank eine gute Möglichkeit die Präventionsarbeit zu optimieren. Nutzen Sie die Möglichkeit und unterstützen den Fachausschuss bei seiner Arbeit und melden die Ihnen bekannten Unfälle im Zusammenhang mit der Benutzung von PSA gegen Absturz bzw. Rettungsausrüstungen.
Nähere Auskünfte zur Unfalldatenbank sind über den Verfasser erhältlich.
Autor
Dipl.-Ing. Wolfgang Schäper
Obmann des Sachgebietes „PSA gegen Absturz/Rettungsausrüstungen“ im Fachausschuss „Persönliche Schutzausrüstungen“ E‑Mail: Wolfgang.Schaeper@bgbau.de
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