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Unfalldatenbank für PSAgA

Unfälle gezielt verhindern
Unfalldatenbank für PSAgA

Unfalldatenbank für PSAgA
Abb. 1: Beispiel einer Unfallsituation bei der Benutzung eines Verbindungsmittels mit Falldämpfer Quelle: DGUV, BGI 515
Um Unfälle zu ver­mei­den, kann und sollte aus Erfahrun­gen gel­ernt wer­den. Auswer­tun­gen von Unfallgeschehen helfen somit, präven­tiv Maß­nah­men ergreifen zu kön­nen. Der Fachauss­chuss PSA (FA PSA) hat seit Kurzem eine anonymisierte Unfall­daten­bank zur Erfas­sung und Auswer­tung eingerichtet.

Da eine geeignete Unfall­sta­tis­tik zur Auswer­tung von Unfällen im Zusam­men­hang mit dem Ein­satz von Per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tun­gen gegen Absturz/Rettungsausrüstungen bis­lang fehlt, hat der Fachauss­chuss „Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tun­gen (PSA)“ seit Kurzem eine Erfas­sungs- und Auswer­tungsmeth­ode auf sein­er Inter­net­seite (www.dguv.de/psa) veröffentlicht.
Erken­nt­nisse über die näheren Zusam­men­hänge des Unfall­her­gangs ins­beson­dere durch
  • Ver­sagen der Schutzausrüstung,
  • nicht bes­tim­mungs­gemäßer Benutzung, und
  • men­schlichem Fehlverhalten
sind im Hin­blick auf die Reduzierung des Unfallgeschehens Voraus­set­zun­gen für die Ein­leitung von Maß­nah­men zur Opti­mierung des Designs der Schutzaus­rüs­tung, Verbesserung der Benutzung­sh­in­weise und Sen­si­bil­isierung und Steigerung der Moti­va­tion der Benutzer. Aus diesen Grün­den ist mit dieser Daten­bank auch eine Erfas­sung und Auswer­tung von Unfällen ohne Ver­let­zungs­fol­gen oder kurz­er Arbeit­sun­fähigkeit (nicht länger als drei Tage) und Beina­he­un­fällen möglich. Diese wer­den in der Regel in den Sta­tis­tiken der Unfal­lver­sicherungsträger (UVT) nicht erfasst.
Anonymität gewährleis­tet
Anhand eines Melde­bo­gens (s. Abb. 3) wer­den unter anderem neben der Beschrei­bung des Unfall­her­gangs und der Unfal­lur­sache, die Tätigkeit zum Unfal­lzeit­punkt und die ver­wen­dete Aus­rüs­tung erfasst. Es kön­nen Unfall­ereignisse ab dem Jahr 2000 gemeldet werden.
Die Mel­dun­gen für diese Unfall­daten­bank wer­den nicht als Unfallmel­dung im Sinne der geset­zlichen Unfal­lver­sicherung gese­hen. Aus diesen Grün­den erfol­gt die Auswer­tung nicht durch einen UVT, son­dern durch den FA „PSA“. Eine Weit­er­leitung der Mel­dun­gen an einen UVT ist nicht vorgesehen.
Die Unfallmel­dun­gen wer­den nach ein­er Plau­si­bil­ität­skon­trolle und entsprechen­der Auf­bere­itung für eine ein­heitliche Erfas­sung in ein­er Daten­bank doku­men­tiert. In jährlichen Abstän­den ist eine Veröf­fentlichung der Auswer­tung der Daten­bank geplant.
Vorge­hensweise
Die Mel­dung kann durch den Verun­fall­ten, Unfal­lzeu­gen oder Unfall unter­suchende Per­so­n­en der Betriebe bzw. staatlichen Auf­sichts­be­hör­den und der Unfal­lver­sicherungsträger erfol­gen. Die Über­mit­tlung des Melde­bo­gens an den FA „PSA“ ist per E‑Mail oder postal­isch möglich.
Beteili­gen Sie sich
Umfassende Präven­tion braucht viele Beteiligte. Der Fachauss­chuss Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tun­gen sieht mit der Ein­rich­tung dieser Unfall­daten­bank eine gute Möglichkeit die Präven­tion­sar­beit zu opti­mieren. Nutzen Sie die Möglichkeit und unter­stützen den Fachauss­chuss bei sein­er Arbeit und melden die Ihnen bekan­nten Unfälle im Zusam­men­hang mit der Benutzung von PSA gegen Absturz bzw. Rettungsausrüstungen.
Nähere Auskün­fte zur Unfall­daten­bank sind über den Ver­fass­er erhältlich.
Autor
Dipl.-Ing. Wolf­gang Schäper
Obmann des Sachge­bi­etes „PSA gegen Absturz/Rettungsausrüstungen“ im Fachauss­chuss „Per­sön­liche Schutzaus­rüs­tun­gen“ E‑Mail: Wolfgang.Schaeper@bgbau.de
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